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Sühne


Az-Zahra

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#salam#

 

Asalam u Alaykum liebe Geschwister

 

Ich hab mal wieder viiiieeele Fragen #rose# . Dieses mal geht es ums Fasten und Beten.

 

Ich habe leider nicht immer gebetet und gefastet #salam# . Alhamdulillah hat sich das vor zwei Jahren geändert. #bismillah#

 

Nun zu meinen Fragen:

 

1. Ab welchem Alter muss man fasten und beten

2. Was muss ich als Sühnen für das Fasten machen ich habe gehört man müsse einen bestimmten Betrag bezahlen (weil es so viele jahre sind) andere haben gesagt ich müsse alles nachfasten und wieder andere sagen ich müsse beides machen?!?

3. Was muss ich als Sühne für das Beten machen? Einfach alles nach bete?

 

Ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt. Damit ich mich von dieser Last inscha'Allah befreien kann.

 

Möge Allah euch den Rechten und Geradenweg weise und euch Segnen, inscha'Allah.

 

Ma'asalama #salam#

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#bismillah#

#salam#

1. Ein Junge muss erst ab dem 15. Lebensjahr fasten und ein Mädchen muss ab dem 9. Lebensjahr. (Giltet auch für das Gebet.)

 

2. Du musst alles Nachfasten. Aber du musst ja nicht alles aufeinmal machen. Z.b. in einem Monat 5 Tage etc.

 

3. Ja, da musst du alles Nachbeten. Aber wie beim Fasten musst du nicht alles aufeinmal machen und kannst dir Zeit lassen. Aber wenn die Möglichkeit besteht sollte man besser damit anfangen.

 

#rose#

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#bismillah#

#salam#

 

Mädchen sind ab dem 9. Mondjahr und Jungen ab dem 15. Mondjahr religiös erwachsen und müssen ab da an, alle Pflichten erfüllen.

 

Zu den Gebeten: Sie müssen alle nachgebetet werden. Wenn du nicht genau weißt, wieviele es sind, dann wählst du die kleinere Anzahl. D.h. wenn du nicht weißt, ob es 10 oder 12 sind, dann betest du 10 nach, da du dir bei den 10 sicher bist, dass du sie nachholen musst. (siehe Fatwa Nr. 839 unten)

Wenn es viele sind, dann kannst du das Gebet ohne die empfohlenen Handlungen verrichten: Salat/Gebet ohne Mustahabat/empfohlene Zusätze

 

Zum Nachfasten: Du musst alles nachfasten und zusätzlich Sühne entrichten:

 

F. 834: Was kann jemand tun, der 120 Tage lang nicht gefastet hat? Fastet er für jeden (versäumten) Tag 60 Tage, und muß er Sühne entrichten?

 

A: Das, was man an Fasten des Monats Ramadan versäumt hat, muß man nachholen. Wenn der Fastenabbruch absichtlich und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann muß man zusätzlich zum Nachholen (auch) Sühne für jeden Tag entrichten. Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, wobei der Anteil von jedem Armen ein Mudd (750 g) ist.

 

F. 839: Was tut man, wenn man die Anzahl der Tage, an denen man das Fasten abgebrochen hat und die Anzahl der rituellen Gebete , die man unterlassen hat, nicht kennt? Was ist das Urteil für denjenigen, der nicht weiß, ob sein Fastenabbruch absichtlich (erfolgte) oder auf einer religionsgesetzlichen Begründung basiert?

 

A: Es ist einem erlaubt, sich mit der Anzahl zu begnügen, von der man sicher ist, diese an rituellem Gebet und Fasten versäumt zu haben. Und beim Zweifel am absichtlichen Fastenabbruch ist die Sühne nicht verpflichtend.

 

Außerdem musst du die Tage vor dem nächsten Monat Ramadan nachgefastet haben, sonst musst du wieder Sühne entrichten. Die Sühne nennt man "Kaffarat Ta2khir" und da muss man soweit ich weiß nur einen Armen speisen, bin mir aber nicht sicher. Inschallah weiß jemand mehr dazu.

 

http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...uehnedesFastens

 

#rose#

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#salam#

 

Asalam u Alaykum #salam#

 

Nun habe ich aber doch noch eine Frage. Es gibt doch bestimmte Tage im Jahr da ist es mustahab wenn man freiwillig fastet. Ich kann ja schlecht freiwillig fasten, wenn ich noch Tage zum Nachholen habe, oder? Was soll ich also an diesen Tagen tun? Sollte ich dann an diesen Tagen einfach mit der Absicht zum Nachfasten, Fasten? Weil die Nyya zählt ja.

 

Dann bekomme ich allerdings nicht die belohnig die ich bekommen hätte, wenn ich freiwillig gefastet hätte, oder?

 

Hoffe ihr könnt mir wieder weiter helfen #bismillah#

 

Ma'asalama #salam#

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#salam#

 

Asalam u Alaykum #salam#

 

Nun habe ich aber doch noch eine Frage. Es gibt doch bestimmte Tage im Jahr da ist es mustahab wenn man freiwillig fastet. Ich kann ja schlecht freiwillig fasten, wenn ich noch Tage zum Nachholen habe, oder? Was soll ich also an diesen Tagen tun? Sollte ich dann an diesen Tagen einfach mit der Absicht zum Nachfasten, Fasten? Weil die Nyya zählt ja.

 

Dann bekomme ich allerdings nicht die belohnig die ich bekommen hätte, wenn ich freiwillig gefastet hätte, oder?

 

Hoffe ihr könnt mir wieder weiter helfen #bismillah#

 

Ma'asalama #salam#

 

man darf nicht mustahab fasten machen, wenn man noch tage vom Ramadan hat, dein fasten ist dann ungültig, wenn du an den tagen fastest wo es mustahab ist kriegst du genau den gleichen lohn

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man darf nicht mustahab fasten machen, wenn man noch tage vom Ramadan hat, dein fasten ist dann ungültig, wenn du an den tagen fastest wo es mustahab ist kriegst du genau den gleichen lohn

 

 

#bismillah#

 

Asalam u Alaykum Bruder

 

Vielen dank, möge Allah dich dafür belohnen, inscha'Allah.

 

Ma'asalama

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#bismillah#

 

Asalam u Alaykum Bruder

 

Vielen dank, möge Allah dich dafür belohnen, inscha'Allah.

 

Ma'asalama

;)

 

Ich habe übrigens gehört dass wenn man im Monat Ramadan, seine Nachholgebete verrichtet, dass man dafür belohnt wird. Bei anderen Monaten ist dies nicht der Fall.

 

#rose#

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#schaem#

#salam#

 

Liiieeebeee Geeeschwissster ich krieg einfach nicht genug vom Fragen he he #bismillah#

 

Ihr habt gesagt das Mädchen ab 9 Jahren und Jungs ab dem 15 Jahr verpflichtet sind zum Beten, Fasten etc. Nun hatte ich eine Diskussion mit einer Freundin und sie behauptet Mädchen müssen erst ab der ersten Monatsblutung beten und fasten. Wir haben uns darauf geeinigt das ich hier nochmals nachfrage. Kann ich ihr irgendwie beweisen das 9 Jahre richtig ist?Fatwa oder so?

 

Vielen Dank für eure Geduld mit mir #tel##rose#

 

Ma'asalama Geschwister #rose#

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#bismillah#

#schaem#

 

Imam Khamenei:

 

F. 749: Was ist das Urteil bezüglich Mädchen, die gerade erst erwachsen geworden sind, und denen das Fasten einigermaßen schwer fällt? Und ist das Alter des Erwachsenseins bei dem Mädchen das neunte Jahr?

 

A: Das Alter des religionsgesetzlichen Erwachsenseins für Mädchen ist bekanntermaßen die Vollendung des neunten Mondjahres. Ab dann müssen sie fasten, und es ist nicht erlaubt, dieses lediglich aufgrund einiger (irrelevanter) Entschuldigungen zu unterlassen. Aber wenn das Fasten während des Tages ihnen schadet oder Bedrängnis für sie verursacht, dann ist es ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen.

 

http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_fasten.htm

 

#salam#

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  • 2 Wochen später...

#bismillah#

#salam# liebe Geschwister #rose#

 

Nochmals ne Frage #weinen# .

 

Wie sieht es mit den Nafila-Gebeten aus? Darf ich die Beten während ich, Gebete nachhole?

 

Also:

Morgengebet, Morgengebet nachholen plus das Nafilagebet???

 

Vielen Dank und Ma'asalama #heul#

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#bismillah#

#salam# liebe Geschwister :D

 

Nochmals ne Frage #weinen# .

 

Wie sieht es mit den Nafila-Gebeten aus? Darf ich die Beten während ich, Gebete nachhole?

 

Also:

Morgengebet, Morgengebet nachholen plus das Nafilagebet???

 

Vielen Dank und Ma'asalama #rose#

 

#rose#

Die darfst Du natürlich nachholen und du musst auch bedenken, dass du diese nachholst aus den Jahren in denen Du nicht gebetest hast, denn soweit ich weiß, sind diese Gebete Pflicht und somit nachzuholen.

(Bitte hier um Verbesserung, falls dies nicht der Fall ist).

#heul#

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#bismillah#

 

#weinen#

 

??? #salam# Wie meinst du das genau? Also ich hole die Pflichtgebete nach..das ist ja Pflicht aber darf ich nebenbei auch die Nafila-Gebete z.Bsp. Salat-ul-Layl?? Oder muss ich zuerst alles nachholen und darf erst danach Nafilagebete beten..so wie das beim Fasten ist? Da muss man ja zuerst alles nachholen und darf erst danach freiwillig fasten.

 

Ma'asalama

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#bismillah#

 

#weinen#

 

??? #heul# Wie meinst du das genau? Also ich hole die Pflichtgebete nach..das ist ja Pflicht aber darf ich nebenbei auch die Nafila-Gebete z.Bsp. Salat-ul-Layl?? Oder muss ich zuerst alles nachholen und darf erst danach Nafilagebete beten..so wie das beim Fasten ist? Da muss man ja zuerst alles nachholen und darf erst danach freiwillig fasten.

 

Ma'asalama

 

#salam#

Wenn Du doch die Pflichtgebete nachholst, kannst du natürlich auch Salat'l Leil beten. Es ist nicht wie beim Fasten, denn da musst du wirklich erst alles nachgeholt haben, bevor du Mustahab-Fasten darfst.

Schön, dass Du so viel fragst!!!

#rose#

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#bismillah#

 

:D

 

Ohh, jetz hab ichs verstanden. Tut mir leid wenn ich so viel nachhacke... #weinen##salam##rose#

 

Vielen Dank für deine Geduld #heul#

 

Ma'asalama schwester Haura

 

#rose#

Es ist mir eine Ehre, wenn ich helfen kann!

#rose#

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  • 2 Wochen später...

salam liebe geschwiester

 

da ich schon gelesen habe hat sich meine frage zumindest etwas verringert.

 

wie sieht es den aus also ich schildere auch mal meine frage:

 

ich habe mit knapp mit 17 angefangen zu beten. muss ich sozusagen 7 jahre nachholen. wie soll man das schaffen. ich bete jetzt jeden morgen wenn ich zum morgengebet aufstehe jeweils ein morgengebet nach und wenn ich nachmittags zeit habe auch ein mittags/nachmittagsgebet oder abendgebet nach. ich versuch es jeden tag wenn ich etwas früher nachhause komme. und ich faste seit dem ich glaub 18 oder 19 bin. wie soll ich das alles nachholen. schaffe ich es überhaupt. mir geht es immer so schlecht wennn ich fasste, kann fast den ganzen tag nichts machen. fühle mich immer so schlecht. aber seit 2 jahren faste ich egal wie, ich will nie wieder ein tag versäumen. ich habe es früher schon ernstgenommen aber net so wie heute und meine eltern haben es mir nie richtig beigebracht was beten angeht und faste. sie fasten und beten zwar selbst, aber ich wurde halt nicht richtig hineingebracht. aber seit 1,5 jahren nehme ich alles viel ernster und mache mir voll die sorgen was ich nun machen soll. ich habe nun so angst das mich ALLAH straft für das was ich gemacht habe. hilft mir. wenn ich nähmlich viel bete kann ich mich irgendwann nicht mehr konentrieren. deshalb mache ich immer halt wenn ich es schaffe morgens aufjedenfall ein nacholgebet und wenn dann auch nachmittags. habe voll das schlechte gefühl. weil wenn ich arbeiten gehen kann ich nicht fasten, weil es mir ja net so gut geht deshalb versuche ich es manchmal an meinen freien tagen.

 

also hilft mir bitte. wie soll ich diese jahre alle nachholen.

und außerden weiß ich auch nicht als ich neu angefangen habe zu beten, dass ich immer richtig und in einem reinen zustand gebetet habe.!!!!!!!!!!!!!! #bismillah#

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#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Schwester jasmin,

Wenn man alle Mustahab-Teile aus dem Gebet rausnimmt, dann wird das Gebet wesentlich kürzer und dann geht es viel schneller. Du kannst in 15-20 Minuten einen ganzen Tag nachbeten.

 

Im folgenden Thread hat es Schwester Naynawa sehr gut erklärt:

Gebet ohne Mustahab-Teile

 

Wassalam!

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ach sorry ich muss wieder nerven

 

ich weiß nicht ich habe es nicht richtig verstanden. also ich habe seit paar monaten angefangen meine gebete nachzuholen.

 

ich mache es immer so:

 

also wie gewohnt niya

dann bete ich wie mein normales gebet wie auch jedes andere was nicht nachgeholt hätte gebetet hätte. und dann schließe es auch wie das normale gebet ab.

ist das falsch.

 

kannst du mir bitte das mit den mustahab gebeten erklären was genau damit gemeint ist.

bittttttttte. ich danke dir. wäre lieb wenn du mir das nochmal ausführlich erklären könntest. danke.

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#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Erstmal paar Konventionen:

  1. Takbirat-ul-Ihram ist das Takbir(Allahu Akbar), das man am Anfang des Gebets sagt.
  2. Wenn ich sage: Lesen oder Du liest oder man liest, dann bedeutet das du liest Al-Fatiha+Sure Al-kawthar
  3. Wenn ich sage: Du machst Dhikr, dann meine ich damit du sagst: Subhanallah Wal Hamdulillah wala Ilaha ilal llah wallahu akbar(1 mal)
  4. Wenn ich sage: Du machst Taschahud dann meine ich damit du sagst:
    Aschhadu Anna La Ilaha illal lah wahdahu la scharika lah wa Aschhadu anna muhammadan 3Abduhu wa rasuluh, Allahumma salli ala muhammadin wa ahli muhammad.
  5. Wenn ich sage: Du machst Taslim dann meine ich damit du sagst einfach: Assalamu Alaikoum oder wenn du möchtest: Assalam Alaikoum wa rahmatullah w barakatuh.

BEGIN

Natürlich sollte man die Niyya des entsprechenden Gebets haben.(Wenn es Nachholgebete sind, dann die Niyya des Qada)

 

Dann macht man Takbiratul Ihram

Dann Liest man

Dann macht man Ruku' und sagt einmal Subhana-Rabbiyal-Asimi-wa-Bihamdih

Dann richtet man sich wieder auf

Dann wirft man sich nieder und sagt Subhana-Rabbiyal-Ala-wa-Bihamdih

Dann sitzt man

Dann wirft man sich wieder nieder und sagt Subhana-Rabbiyal-Ala-wa-Bihamdih

Dann sitzt man und steht direkt dann auf zum zweiten Rak'a

 

Im Zweiten Rak'a wiederholst du das ganze(Qunut musst du hier nicht machen aber ist sehr erwünscht)

Am Ende des zweiten Rak'a machst du Taschahud

Falls das Gebet aus zwei Rak'at besteht, machst du dann nach dem Taschahud Taslim.

 

Im Dritten Rak'a falls vorhanden

Machst du Dhikr anstatt zu Lesen

Ansonsten alles wie beim Alten.

 

Falls dies die letzte Rak'a ist machst du Taschahud und Taslim, ansonsten keins der beiden

 

Im Vierten Rak'a falls vorhanden

Machst du auch Dhikr

Ansonsten alles wie beim Alten

 

Dann machst du Taschahud und Taslim.

END

 

Alles was hier nicht erwähnt wurde, machst du nicht bzw. musst du nicht machen.

Wie z.B. das Takbir (außer Takbiratul-Ihram, welches wie erwähnt ein Muss ist) oder Sami'a Allahu Liman Hamada nach dem wiederaufrichten nach dem Ruku, oder Astaghfirullaha Rabbi wa Atubu Ilaih nach dem ersten Sajda in jedem Rak'a usw. Das alles musst du nicht sagen. Nur was ich erwähnt habe.

 

Wassalam!

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ah es ist so lieb von dir, das du mir das erklärt hast. bin dir sehr dankbar. ich muss es mir richtig nochmals durchlesen und versuchen so zu beten. nochmals danke. falls ich noch fragen habe meld ich mich nochmal. erstmal danke.

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