al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 mich würde interessieren warum? im quran steht es doch als pflicht . warum ist es derzeit für shia nur mustahab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Weil unser Imam der Zeit in der großen Verborgenheit ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dua Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Oh, ich dachte immer, dass es nur für die Männer Pflicht ist. Was hat es denn mit Imam Mahdi(aj) zu tun? Würde mich jetzt interessieren. ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Weil unser Imam der Zeit in der großen Verborgenheit ist. hmm dan könnte man ja genauso andere pflichten absetzen- ja der imam fehlt.. kann es jemadn genauer erklären? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Nein. Das Gebet muss trotzdem gebetet werden und es muss gefastet werden usw. Aber es ist nicht wajib das Freitagsgebet in der Moschee zu verrichten. Es ist jedoch sehr mustahab. Nach Imam Khamenei (HA) muss man das Freitagsgebet nicht in der Moschee verrichten. Ich würde sagen, weil unser Imam der Zeit (a.) in der Verborgenheit ist, und er das Gebet nicht leiten kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 HALT warte akhi.. versteh ich es richtig. juma gebet is pflicht,aber man muß es nicht inder moschee verrichten oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Jetzt habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Tut mir leid. Nein. Ich meine das normale Gebet ist natürlich trotzdem Pflicht, aber das Freitagsgebet in der Moschee, ist nicht Pflicht, solange Imam Mahdi (a.) noch nicht erschienen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 also ist das freitagsgebet keine pflicht?? wie kann es aber sein,daß man hier gegen den quran handelt 62:9 O die ihr glaubt, wenn der Ruf zum Gebet am freitag erschallt, dann eilet zum Gedenken Allahs und lasset den Handel ruhn. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Ich denke unsere Gelehrten wissen es besser als wir, von daher vertraue auf Imam Khamenei (HA). Und schreib sein Büro meinet wegen an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 F. 617: Wie ist die Ansicht Eurer Eminenz zur Teilnahme am Freitagsgebet, da wir in der Zeit der Verborgenheit des rechtmäßigen Imam (Mahdi), a.s., leben? Entfällt für diejenigen, die nicht annehmen, daß der Vorbeter des Freitagsgebets wahrhaftig ist, dann die religiöse Verpflichtung zur Teilnahme daran? A: Auch wenn das Freitagsgebet in der jetzigen Zeit eine alternative Pflicht ist, und man nicht dazu verpflichtet ist, dabei anwesend zu sein, sollen die Gläubigen jedoch im Hinblick auf die Vorteile und die Wichtigkeit der Anwesenheit beim Freitagsgebet den Segen der Anwesenheit in einem solchen rituellen Gebet nicht lediglich aufgrund des Mißtrauens gegenüber der Wahrhaftigkeit des Freitagsvorbeters oder aufgrund anderer haltloser Gründe verlieren. F. 618: Was bedeutet "alternative Pflicht" bei der Angelegenheit des Freitagsgebets? A: Es bedeutet, daß der religiös Erwachsene bei der Verrichtung des Pflichtgebets am Freitag die Wahl hat zwischen dem Beten des Freitagsgebets oder des Mittagsgebets. F. 619: Was ist die Meinung Eurer Eminenz über die Unterlassung der Teilnahme am Freitagsgebet aufgrund einer diesbezüglichen Gleichgültigkeit? A: Die Unterlassung der Anwesenheit und Teilnahme beim politischen, gottesdienstlichen Freitagsgebet aufgrund von diesbezüglicher Gleichgültigkeit wird religionsgesetzlich mißbilligt. F. 620: Einige Menschen nehmen aufgrund von haltlosen Ausflüchten und möglicherweise aufgrund unterschiedlicher Ansichten nicht am Freitagsgebet teil. Was ist die Meinung Eurer Eminenz hierzu? A: Die Teilnahme am Freitagsgebet dauerhaft zu verweigern, hat keine religionsgesetzliche Basis, auch wenn diese (Teilnahme heutzutage) eine alternative Pflicht ist. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...m#Freitagsgebet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 was für islamische quellen gibt es dazu.. wenn allah es zur pflicht macht wie kann es nun abgeändert werden? weiß jemanden genaueres? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 Bruder, hier wird keine vorgeschriebene Pflicht von Allah verändert Schau dir den Vers nochmal richtig an: 62:9 O die ihr glaubt, wenn der Ruf zum Gebet am freitag erschallt, dann eilet zum Gedenken Allahs und lasset den Handel ruhn. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. Das Recht zu diesem Gemeinschaftsgebet aufzurufen hat der Ahl-ul-Bayt zufolge, ein Rechtsgelehrte oder ein Oberhaupt eines Islamischen Staates und seine ernannten Stellvertreter. Das Freitagsgebet wird in den Überlieferungen detaillierter beschrieben, wie z.B. die Verrichtungsart. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 14. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 gibt es ahadith darüber?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 14. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2008 In der Fatwa wird doch auch genau geschrieben, wie wichtig ein Freitagsgebet mit der Gemeinschaft ist. Deswegen ist es ja auch sehr empfohlen und wird auch im heiligen Qur'an erwähnt. Also obwohl Imam Mehdi (aj) zur Zeit verborgen ist, ist es für uns eine Art Wohltat, wenn wir ins Cuma/Jumah Gebet gehen. Es ist ja nicht die Rede, dass es unwichtig ist, nein im Gegenteil, deswegen wird es ja auch im heiligen Qur'an geschrieben. Aber betrachte dir den Vers mal genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Imam Khamenei: Frage: "Ist es Pflicht das Freitagsgebet zu verrichten? Was ist wenn jemand das Gebet mit Absicht nicht verrichtet?" Antwort: "Das Freitagsgebet ist eine alternative Pflicht, während dieser Periode der Zeit, in der der Imam (aj.) nicht anwesend ist. Man hat die Wahl entweder das Freitagsgebet oder das Duhur Gebet zu verrichten, obwohl es empfohlener ist das Freitagsgebet zu verrichten und es ist religiös gesehen tadelnswert, wenn jemand an diesem religiösen und politischen Gebet nicht teilnimmt ohne seine Wichtigkeit zu berücksichtigen." A: Friday prayer is considered an alternative obligation during this period of time that the infallible Imam( may Allah hasten his reappearance) is not present. One has the choice to perform either Friday or zuhr prayer although it is preferred to say Friday prayer and it is religiously dispraised when one does not attend or participate in this religious and political prayer out of not considering it important. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Muhadisse Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Ich habe die passenden Fatwas von meinem Marja Seyyed Sistani herausgesucht, aber hab sie leider nur auf türkisch zur Hand. Bei Bedarf kann ich sie aber gerne übersetzen: Cuma Namazı ve Hükümleri 720- Cuma namazı sabah namazı gibi iki rekâttır. Sadece Cuma namazında namazdan önce iki hutbe okunmalıdır. Cuma namazı "ihtiyari vaciptir." Yani mükellef şartları oluştuktan sonra ya Cuma namazını veya öğlen namazını kılabilir. Şu halde Cuma namazını kıldıktan sonra öğlen namazını kılmasına gerek kalmaz. Cuma namazının farz olmasının birkaç şartı vardır: 1) Vaktin girmesi. Bu da güneşin zevalinden (şer'i öğlen vaktinden) başlar. Vakti, örfe göre zevalin başlangıcıdır. Şu halde bu vakitten geciktirilirse, vakti bitmiştir ve öğlen namazını kılmalıdır. 2) Namazda imamla birlikte en azından beş kişinin bulunmalıdır. Müslümanlardan beş kişiden toplanmazsa Cuma namazı farz olmaz. 3) İmamet şartlarına sahip bir imamın bulunması. cemaat imamında gerekli olan adalet ve diğer şartlara sahip olmalıdır. Cemaat namazında bu konunun açıklaması yapılacaktır. O olmadan Cuma namazı farz olmaz. Das dürfte weitere Unklarheiten beseitigen, zumindest für die türkischen Geschwister. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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