ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart darf im Unterricht kein Kopftuch tragen. Sie verstoße "gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt", entschied der Verwaltungsgerichtshof. http ://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...nwl/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Salam, ja, und dieses Urteil verstößt auf der anderen Seite gegen das Grundgesetz der freien Religionsausübung. Aber davon spricht ja niemand gerne. Ich habe vor etlichen Jahren an der Uni zu dem Thema eine ausführliche Arbeit geschrieben. Da kam eindeutig raus, dass zwar in öffentlichen Institutionen kein Ganzkörperschleier geduldet werden muss, dass aber eine normale islamische Frauenbedeckung - Hijab - unter dem Aspekt der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit nicht untersagt werden darf. Ich hab damals eine Eins drauf bekommen, und das Grundgesetz hat sich bisher nicht geändert. Also machen die da eigentlich etwas, das gegen das deutsche Recht verstößt! Wassalam, Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dua Geschrieben 29. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2008 Sehr gut erklärt Schwester. Eine Frage, hast du die Arbeit eventuell noch? Würdest du sie hier gerne reinposten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 29. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2008 Salam, ich bin schon auf der Suche danach, es ist ja so einige Jahre her. Insh'allah finde ich wenigstens noch Teile davon auf meiner alten Festplatte wieder (die muss allerdings erst wieder in den Rechner eingebaut werden). Den Ausdruck habe ich mal verliehen - und irgendwie nie zurückbekommen. Sobald ich etwas finde, melde ich mich. Wassalam, Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amani Geschrieben 29. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2008 Salam, ja, und dieses Urteil verstößt auf der anderen Seite gegen das Grundgesetz der freien Religionsausübung. Aber davon spricht ja niemand gerne. Ich habe vor etlichen Jahren an der Uni zu dem Thema eine ausführliche Arbeit geschrieben. Da kam eindeutig raus, dass zwar in öffentlichen Institutionen kein Ganzkörperschleier geduldet werden muss, dass aber eine normale islamische Frauenbedeckung - Hijab - unter dem Aspekt der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit nicht untersagt werden darf. Ich hab damals eine Eins drauf bekommen, und das Grundgesetz hat sich bisher nicht geändert. Also machen die da eigentlich etwas, das gegen das deutsche Recht verstößt! Wassalam, Rajaa Ich hatte vor ca. einem Jahr auch ein Seminar, in welchem wir auf das Thema zu sprechen kamen. Das Problem bei Lehrerinnen ist, dass sie den Staat vertreten und der Staat muss laut Grundgesetz religiös neutral sein. Somit muss eine Lehrerin in ihrer Rolle als Vertreterin des Staates auch religiöse Neutralität ausstrahlen. Soweit die Argumentation. Die Frage ist allerdings welches Grundrecht ist wichtiger- freie Religionsausübung oder religiöse Neutralität des Staates. Selbst wenn man der Neutralitätspflicht den Vorrang gibt, ist das in meinen Augen auch kein Grund Lehrerinnen das Kopftuch zu verbieten, denn in anderen Fällen interessiert sich auch niemand für die Pflicht des Staates in religiösen Dingen neutral zu sein - in Bayern, wo ich auf der Schule war, hängen in jedem Klassenzimmer sog. "Kruzefixe", also Kreuze meist mit einer Jesusfigur. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Signor Abdullah Geschrieben 29. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2008 Selam! Ich habe einen Freund, der aus dem Panjab ist und Sikh ist. Der darf sogar seinen Dolch bei der Arbeit tragen, weil er sagt, seine Religion verlangt es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Asiya Geschrieben 30. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2008 Zuerst sollte man man definieren, dass ein Kopftuch ein Kleidungsstück ist. Nur, das man mit diesem Kleidungsstück eben die Religionszugehörigkeit erkennt. Was aber nicht bedeutet, dass man dadurch auch seine Schüler beeinflusst, wenn man Mathe oder Bio unterrichtet. Dies scheinen die Gerichte aber alle anzunehmen, wenn sie so entscheiden. Um es mal ganz einfach auszudrücken, in den Grundschulen meiner Kinder habe ich Lese-Nachhilfe gegeben. Das war eine freiwillige Eltern-Leistung. Und ich habe es natürlich mit Hijab gemacht. KEINES der Kinder hat mich deswegen angesprochen. KEINES!!!! Denn es interessiert sie gar nicht. Sie wollten lesen üben, sonst nichts. Und genauso wäre es mit jeder anderen Lehrerin auch. UND: In der jetzigen Grundschule meiner Tochter hat eine Referendarin ein Kopftuch aus gesundheitlichen Gründen getragen. DARUM hat sich niemand geschert. Die Kinder sowieso nicht, denn die interessiert es nicht wirklich, und die anderen Lehrer, sogar die islamfeindlichen, haben sich nicht gekümmert. UND WARUM? Weil es eben kein muslimischer Hijab war, sondern NUR ein Kopftuch, welches nicht aus religiösen, sondern aus gesundheitlichen Gründen getragen wurde. Da verschließt sich mir vollkommen der Sinn. Warum das eine verboten ist, das andere nicht. Wie kann man da so differenzieren? Daran erkennt man ganz klar und eindeutig, es geht nicht um das Kopftuch, sondern einzig und allein nur um die Religion. Dazu gab es doch auch mal ein Urteil, dass eine muslimische Lehrerin auch keine Mütze tragen darf. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 30. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2008 In vielen Schulen hängt auch ein Kreuz in jedem Klassenzimmer. Bei mir tragen einige Lehrer das Zeichen von Agnostikern oder ich weiß nicht wie man es nennt, dieses umgedrehte Kreuz mit dieser Schlaufe. Auch in der Christlichen Religion ist es vorgeschrieben, dass die Frau sich bedeckt, auch ihren Kopf bzw. ihr Haar. Ich verstehe das nicht, wieso man das nicht einfach akzeptieren kann, wenn eine Frau Kopftuch trägt. Es ist doch besser, wenn sie ihre Schönheit verdeckt, denn so können oft Schüler abgelenkt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdul Karim Geschrieben 30. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2008 Es ist doch besser, wenn sie ihre Schönheit verdeckt, denn so können oft Schüler abgelenkt werden. Genauso ist es! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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