Yusuf Islam Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Salam Ich habe über die suchfunktion nichts über dieses Thema gefunden, falls es schon solch ein thema geben sollte, tut es mir leid dann einfach in denn thread verschieben ^^ Wie ist es eigentlich mit dem Nachholen der Fastmonate? Ich hatte mal gehört, dass man für jedes versäumte Fastentag 30 Fasttage nachholen muss. Kann dass wirklich richtig sein? Muss man überhaupt das fasten nachholen, wenn man es seit jahren nicht gemacht hat und erst neulich damit begonnen hat? Als Kind hatte ich eigentlich immer gefastet dann hatte ich eine phase der Verwirrung und habe etwa 3-4 Jahre nicht gefastet. Seit dem letzten jahr aber habe ich wieder damit angefangen. Meine frage ist jetzt, ob ich, ähnlich wie bei den versäumten gebeten auch das fasten der letzten jahre nachholen muss, und wenn ja, muss man was bestimmtes dabei beachten? Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Jeden Fastentag, den du versäumt hast während du Muslim warst, musst du nachholen und zusätzlich Sühne entrichten, in Form von 60 Tage fasten oder 60 Arme speisen (ca. 60 X 750g Mehl): F. 834: Was kann jemand tun, der 120 Tage lang nicht gefastet hat? Fastet er für jeden (versäumten) Tag 60 Tage, und muß er Sühne entrichten? A: Das, was man an Fasten des Monats Ramadan versäumt hat, muß man nachholen. Wenn der Fastenabbruch absichtlich und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann muß man zusätzlich zum Nachholen (auch) Sühne für jeden Tag entrichten. Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, wobei der Anteil von jedem Armen ein Mudd (750 g) ist. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...uehnedesFastens Wenn man die Tage nicht bis zum nächsten Ramadan nachgeholt hat, muss man zusätzlich die Sühne wegen Verspätung entrichten: F. 824: Eine Frau konnte wegen Schwangerschaft bzw. dem Näherrücken der Geburt nicht fasten, und sie wußte über ihre Verpflichtung, nach der Geburt vor dem Eintreffen des darauffolgenden Ramadan-Monats (diese Fastentage) nachzuholen. Wenn sie (dennoch) nicht gefastet hat, gleichgültig, ob es absichtlich erfolgte oder nicht oder sie dieses (Nachholen) für mehrere Jahre verschoben hat, muß sie dann nur Sühne für dieses Jahr zahlen, oder muß sie Sühne für alle Jahre zahlen, in denen sie das Fasten verschoben hat? A: Die Auslösung wegen der Verspätung des Nachholens (des Fastens) muß man nur einmal entrichten, auch wenn diese (Verspätung) mehrere Jahre war. Und diese (Auslösung) besteht aus einem Mudd (750 g) Essen für jeden (versäumten Fasten-) Tag. Man muß die Auslösung entrichten, sofern die Verspätung des Nachholens zu einem anderen Ramadan aus Nachlässigkeit und ohne religionsgesetzliche Entschuldigung erfolgt. Aber wenn diese (Verspätung) aufgrund eines religionsgesetzlichen Hindernisses zur Gültigkeit des Fastens erfolgte, dann gibt es keine Auslösung dafür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rafif-12 Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Genau dieselbe frage hatte ich auch gehabt. Ich hab leider meine Religion immer im Hintergrund gehalten und habe die letzten Jahre nur selten gefastet. Wenn ich also die ganzen tage(+sühne) nachfasten müsste, würde ich es theoretisch gesehen niemals schaffen das alles nachzufasten, denn das ist wirklich viel, dann kommt ja noch dazu, dass ich die Verspätung von jedem Jahr nachfatsen muss, usw. Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Und muss man diese 60 tage an einem Stück fasten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Assalam Alaikoum, Man kann alternativ als Sühne 60 Arme speisen. Die verpassten Tage muss man aber nachholen. Du musst nur den obigen Beitrag gründlicher nachlesen inschallah . Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Genau dieselbe frage hatte ich auch gehabt. Ich hab leider meine Religion immer im Hintergrund gehalten und habe die letzten Jahre nur selten gefastet. Wenn ich also die ganzen tage(+sühne) nachfasten müsste, würde ich es theoretisch gesehen niemals schaffen das alles nachzufasten, denn das ist wirklich viel, Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Und muss man diese 60 tage an einem Stück fasten? Doch die andere Möglichkeit ist, dass du 60 Arme speist für einen Tag, d.h. das wären für einen Tag 60 mal 750g Mehl, das wären 40kg Mehl. Wenn 1 kg ca. 50c kostet, dann sind's pro Tag 20€. Da es aber in Deutschland kaum Bedürftige gibt, zahlt man die Kaffarah z.B. nach Libanon, Iran oder Irak, wobei es im Irak am billigsten ist. Meine Mutter könnte für dich nachfragen, wie teuer ein Mudd wäre, wenn du die Sühne für Arme im Irak bezahlst. dann kommt ja noch dazu, dass ich die Verspätung von jedem Jahr nachfatsen muss, usw. Für die Verspätung zahlst du pro Tag einen Mudd, also 750g Mehl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yusuf Islam Geschrieben 15. April 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Also damit ich das jetzt richtig verstanden habe. Ich muss für jeden Tag den ich nicht gefastet hatte, 60 Tage lang nachholen. Das wäre in einem Monat ramadan den man nicht gebetet hat, 1860 Tage. Und das ganze mit 3-4 nehmen wir mal 4, multipliziert sind 7440 Tage macht bei mir knapp etwas über 20 Jahre und für jedes Fasten, dass ich vor dem neubeginn des Fasten im neuen jahr nicht alle Fasttage nachgeholt habe, muss ich für jedes versäumte tag, welches ich nicht rechtzeitig aufgeholt habe, jeweils einen Tag von diese knapp 20 Jahren nachholen? Also ich will ja nicht die logik hinterfragen, aber es ist von vornherein unmäglich, diese Nachzuholen. Das heisst ich müsste theoretisch heute anfangen zu fasten und müsste bis an mein lebensende durchgehend das Fasten einhalten... oder habe ich dass jetzt falsch verstanden? ich glaube nicht dass ich stark genug dafür bin, mein ganzes leben lang zu fasten Und soviel geld, als dass ich die versäumten Fasten durch spendengelder begleichen könnte, habe ich auch nicht. DA müsste ich ja multimillionär sein. Ist das bei den sunniten auch so mit dem Nachholen der versäumten Fastentage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 Und soviel geld, als dass ich die versäumten Fasten durch spendengelder begleichen könnte, habe ich auch nicht. DA müsste ich ja multimillionär sein. Warum Multimillionär Es wären 7440 Mudd, das sind 5580kg Mehl. D.h. du müsstest höchstens 2790€ bezahlen. Wenn du Arme im Irak speist, dann ist das viel weniger. Wenn du möchtest, lass ich für dich nachfragen? muss ich für jedes versäumte tag, welches ich nicht rechtzeitig aufgeholt habe, jeweils einen Tag von diese knapp 20 Jahren nachholen? Nein, das wären pro Tag noch ein Mudd dazu. Bei ca. 120 Tagen (= 4 Monate Ramadan) sind es 90kg Mehl und die kosten höchstens 45€. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yusuf Islam Geschrieben 15. April 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. April 2008 achso da habe ich aber ganz schön was durcheinander gebracht ich idiot =) Also muss ich das mehl in Geld umrechnen und dann spenden ok so mache ich dass dann, oder wie würdet ihr es machen. Was ist empfehlenswerter spenden oder fasten nachholen? Kann man auch halbe halbe machen also teils spenden und teils fasten. Da muss ich dann noch viel nachrechnen und viel Buchführen die nächsten 3 Jahre werden sehr belastend werden ^^ nochmals vielen dank für eure antworten auf euch ist immer verlass. Besonders danke ich dir naynawa du bist eine echt nette und hilfsbereite person hast mir schon oft weitergeholfen. Mäge allah dich für deine guten taten reichlich belohnen. salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. April 2008 Also muss ich das mehl in Geld umrechnen und dann spenden ok so mache ich dass dann, oder wie würdet ihr es machen. Man kann auch die Armen direkt speisen, aber es in Geld umzuwandeln ist einfacher (finde ich) und das machen die meisten. Was ist empfehlenswerter spenden oder fasten nachholen? Beides gleich.. Kann man auch halbe halbe machen also teils spenden und teils fasten. Ja, kann man. Besonders danke ich dir naynawa du bist eine echt nette und hilfsbereite person hast mir schon oft weitergeholfen. Mäge allah dich für deine guten taten reichlich belohnen. Möge Allah auch dich reichlich belohnen. Sich gegenseitig zu helfen ist eine Selbstverständlichkeit, Bruder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rafif-12 Geschrieben 16. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. April 2008 Meine Mutter könnte für dich nachfragen, wie teuer ein Mudd wäre, wenn du die Sühne für Arme im Irak bezahlst. Vielen dank Schwester Naynwa, möge allah dich reichlich dafür belohnen. Deine Antwort hat mich sehr erleichtert, nicht dass ich nicht gerne faste, aber ich gebe zu es würde mich zu sehr überfordern. Ich wäre dir und deiner Mutter auch sehr dankbar, wenn sie für mich nachfragen könnte. Ich denke mal, dass es sich machen lassen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 25. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 25. April 2008 Salamu Aleikum Jetzt bin ich ein bisschen durcheinander gekommen. Wenn jetzt jemand während der Fasten Zeit, eine Handlung begeht die sein Fasten bricht, aber er nicht wusste das diese Handlung sein Fasten bricht, muss er diesen Tag ja nachholen. Muss er dafür denn auch Kaffarah fasten oder zahlen? Und falls er Kaffarah zahlen muss, dann kann er doch zwischen diesen 3 Methoden auswählen oder? Also entweder fastet er 60 Tage oder anstatt dessen speißt er 60 Arme? Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Wenn jetzt jemand während der Fasten Zeit, eine Handlung begeht die sein Fasten bricht, aber er nicht wusste das diese Handlung sein Fasten bricht, muss er diesen Tag ja nachholen. Muss er dafür denn auch Kaffarah fasten oder zahlen? Das weiß ich leider nicht und habe dazu keine Fatwa gefunden. Aber wenn du magst, schicken wir eine an das Büro, wenn kein anderer eine Antwort darauf hat. Und falls er Kaffarah zahlen muss, dann kann er doch zwischen diesen 3 Methoden auswählen oder? Genau, wobei das Zahlen häufiger gemacht wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Das weiß ich leider nicht und habe dazu keine Fatwa gefunden. Aber wenn du magst, schicken wir eine an das Büro, wenn kein anderer eine Antwort darauf hat. Salamu Aleikum Danke Schwester, das wäre nett. Wir können ja noch ein paar Antworten abwarten. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Salamu Aleikum Jetzt bin ich ein bisschen durcheinander gekommen. Wenn jetzt jemand während der Fasten Zeit, eine Handlung begeht die sein Fasten bricht, aber er nicht wusste das diese Handlung sein Fasten bricht, muss er diesen Tag ja nachholen. Muss er dafür denn auch Kaffarah fasten oder zahlen? Das geht eigentlich aus der Fatwa hervor: A: Das, was man an Fasten des Monats Ramadan versäumt hat, muß man nachholen. Wenn der Fastenabbruch absichtlich und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann muß man zusätzlich zum Nachholen (auch) Sühne für jeden Tag entrichten. Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, wobei der Anteil von jedem Armen ein Mudd (750 g) ist. In dem Fall hast du es ja nicht absichtlich getan. Also muss du den Tag nur nachfasten, jedoch ohne die Sühne bezahlen zu müssen. Sühne (Kaffarah) bezahlt man nur, wenn man sein Fasten ABSICHTLICH und ohne Grund bricht. Erst dann muss man die Kaffarah zahlen, aber in diesem Fall denke ich, dass es nicht nötig ist, was auch aus der Fatwa hervor geht. (Ohne Gewähr ^^) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Salamu Aleikum Ich hatte damals Sühne bezahlt Bruder, obwohl es nicht absichtlich war. Bin lieber auf Nummer Sicher gegangen. Hab damals 15 Euro bezahlt. Der Scheikh meinte damals zu mir, dass ich zusätlich noch 60 Tage Fasten müsste, aber nach dieser Fatwa, reichen die 15 Euro als Sühne ja aus!!! ??? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kaussar Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 ich kenne das auch so ,dass man nur bei babsichtliches abrechen beim fasten ,dass man eins von den 3 kaffarah zahlen muss ,bei nicht absichtlich muss man nur nachfasten. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Sühne (Kaffarah) bezahlt man nur, wenn man sein Fasten ABSICHTLICH und ohne Grund bricht. Ohne religionsrechtlichen Grund, und dazu müsste man wissen um was es genau geht... Der Scheikh meinte damals zu mir, dass ich zusätlich noch 60 Tage Fasten müsste, aber nach dieser Fatwa, reichen die 15 Euro als Sühne ja aus!!! ??? Ja, also wie du den Fatwas entnehmen kannst, muss man nur eins von beidem.^^ Vielleicht liegt ja ein Missverständnis vor, Allahu a'lam.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 26. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. April 2008 Salamu Aleikum Ja Schwester. Vielleicht liegt ein Missverständniss vor. Ich will dem Scheikh keine falschen Worte in den Mund legen. Nur weiß ich jetzt, dass ich nshallah aus der Sache raus bin, dadurch das ich die Sühne bezahlt habe. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 23. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 23. Mai 2008 Meine Mutter könnte für dich nachfragen, wie teuer ein Mudd wäre, wenn du die Sühne für Arme im Irak bezahlst. Schwester Naynawa, hast du deine Mutter gefragt und weisst jetzt wie viel ein Mudd im Irak ist ? Also ich muss 210 Tage nachholen, das heisst ich muss rechnen: 60 * 750g = 45000g 45000 * 210tage = 945 0000g => 9450 Kg => also muss ich jetzt wissen wieviel kostet 9450 Kg Mehl im Irak, richtig? Dann das bezahlen Und da ich ja bis zum nächsten Ramadan, nicht alle 210 Tage nachfasten kann, muss ich nochmals für jeden Tag, den ich bis dahin nicht gefastet hab ein Mudd bezahlen, richtig? Vielen Dank für eure Hilfe Fi Amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Damla Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Ich habe eben alle Beitrage durchgelesen. Ich bin sicher dass ich vom 12. bis zum 16. Lebensjahr nicht gefastet habe, (das sind 4*30 Tage=120 Tage) und danach bin ich mir nicht sicher, ob ich gefastet habe, aber ich nehme es an. Das heisst, ich muss 120 Tage nachfasten? Gibt es eine Alternative zu dem 120 Tage Nachfasten? Ich wuerde es lieber in Form von Spenden an Beduerftige geben. Da mein Nicht-Fasten aus Unwissenheit erfolgte, muss ich doch keine Kaffarah nachzahlen oder? Und fuer jeden der 120 Tage muss ich 750g Mehl zahlen, weil ich nicht rechtzeitig vorm naechsten Ramaden gefastet habe? 120* 750g= 90.000g=90 KG Mehl? Danke fuer eure Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Das heisst, ich muss 120 Tage nachfasten? Du kommst nicht drumherum die Tage nachzufasten, Schwester. Da mein Nicht-Fasten aus Unwissenheit erfolgte, muss ich doch keine Kaffarah nachzahlen oder? F. 832: Jemand hat aus Unwissen ungefähr zehn Jahre lang nicht gebetet und nicht gefastet. Dann hat er (sein Verhalten) bereut und hat zu Allah dem Erhabenen zurückgefunden und beabsichtigt das, was er (vorher) versäumt hat, nachzuholen. Aber er kann nicht alles, was er vom Fasten versäumt hat, nachholen, und er besitzt (auch) nicht (genügend) Vermögen, um das, was ihm an Sühne obliegt, zu entrichten. Ist es dann für ihn gültig, sich allein mit der Bitte um Vergebung zu begnügen? A: Auf keinen Fall entfällt das Nachholen von dem, was man an Fasten versäumt hat. Aber für die Sühne gilt, daß, wenn man nicht zwei Monate fasten kann oder (nicht) sechzig Arme speisen kann, man (zumindest) jede mögliche Menge an die Armen spenden muß. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...holendesFastens Aus dieser Fatwa geht hervor, dass man auch Sühne entrichten muss, wenn man aus Unwissenheit nicht gefastet hat. Und fuer jeden der 120 Tage muss ich 750g Mehl zahlen, weil ich nicht rechtzeitig vorm naechsten Ramaden gefastet habe? 120* 750g= 90.000g=90 KG Mehl? Zusätzlich zu der Kaffarah, weil du aus Unwissenheit nicht gefastet hattest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Damla Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 danke Naynawa. Oje, dann muss ich ja ungefaehr 4-5 Monate oder mehr nachfasten. Werd ich auf die Wintdermonate verschieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 danke Naynawa. Oje, dann muss ich ja ungefaehr 4-5 Monate oder mehr nachfasten. Werd ich auf die Wintdermonate verschieben. Das wird schon Schwesterherz.Ich muss ca.90 Tage nachholen. Hab schon 18 geschafft alhamdulillah. Versuch soviel wie möglich im Winter wenn die Tage kurz sind nachzufasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vergissmeinnicht Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Du kannst die Tage auch mit zwischenzeitlicher Pause nachfasten. Hauptsache vor dem nächsten Monat Ramadan, sonst musst du Sühne entrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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