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Gebete ungültig?


celine

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salam

 

ich habe früher beim gebet wenn ich die fatiha aufgesagt habe mustakin #salam# anstatt mustakim

und bei dalim #salam# anstatt dalin gesagt.

ich hole seit 3 monaten meine versäumten gebete nach.die fatiha habe ich dann nach 4 jahren

richtig aufgesagt.muss ich für die ich falsch aufgesagt habe auch nachholen???

 

ich habe mit dem gebet erst mit 17 angefangen.damals war auch mein wuduh nicht so ganz richtig.manche sagten ich soll den wuduh so und so machen.ich kam immer durcheinander.

zum glück kann ich es endlich #bismillah#

 

byeeeeee

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#salam#

 

ich habe früher beim gebet wenn ich die fatiha aufgesagt habe mustakin #lol# anstatt mustakim

und bei dalim :D anstatt dalin gesagt.

ich hole seit 3 monaten meine versäumten gebete nach.die fatiha habe ich dann nach 4 jahren

richtig aufgesagt.muss ich für die ich falsch aufgesagt habe auch nachholen???

 

ich habe mit dem gebet erst mit 17 angefangen.damals war auch mein wuduh nicht so ganz richtig.manche sagten ich soll den wuduh so und so machen.ich kam immer durcheinander.

zum glück kann ich es endlich #bismillah#

 

 

Laut deinen Aussagen wusstest du es nicht besser.

Wenn du es nicht absichtlich falsch aufgesagt hast ist es kein Problem, denn du konntest es nicht besser.

Und Allah swt. verlangt von niemandem mehr als er zu leisten imstande ist.

 

Das Einzige, was möglich wäre ist, wenn du es besser wusstest es aber trotzdem falsch aufgesagt hast.

 

Auch mit dem Wudu denke ich, dass du dein Bestes versucht hast und somit entlastet bist.

 

#salam#

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#bismillah#

 

Die Pflichtgebete, die du unbewusst falsch gemacht hast musst du nicht nachholen. Darin ist kein Zweifel. Das wirst du nirgends anders erfahren. Trotzdem empfehle ich dir das auch selber von einen Scheichs zu hören. Es ist sehr wichtig, dass du davon überzeugt bist.

 

Die Pflichtgebete, die versäumt wurden, die muss man solange nachholen, bist man der Überzeugung ist, dass die Pflicht erfüllt wurde. Nicht zuviele auf einmal. Die Regelmäßigkeit ist wichtig. (Nach Empfehlung eines Scheichs)

 

Der Weg ist das Ziel.

 

#salam#

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#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Ich möchte anmerken, dass das Gebet ungültig ist, falls der Wudu ungültig war. Und somit müssen die Gebete die mit ungültigem Wudu verrichtet wurden, nachgeholt werden.

Der Prophet(s.a.a.s) sagte(singemäß):

Kein Gebet ohne Reinheit

La Salata biduni Tahur.

 

Wassalam!

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#bismillah#

 

Der Prophet(s.a.a.s) sagte(singemäß):

Kein Gebet ohne Reinheit

La Salata biduni Tahur.

 

 

Deswegen sagte ich ja explitzit, dass der damalige Wissensstand herangezogen werden muss.

Wenn er damals dachte, er hätte richtig Wudu gemacht und wusste es nicht anders, so ist das damalige Wudu korrekt.

Wenn er es jetzt so wie damals machen würde, wäre es falsch und das Gebet würde nicht angenommen werden.

 

#salam#

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#augenroll#

#bismillah#

 

Unwissenheit schützt nicht immer vor Ungültigkeit der Gebete. Hier ein "ähnlicher" Fall, wo jemand den Ghusl unwissentlich falsch durchführte:

 

F. 539: Jemand hat für eine Weile die Reihenfolge bei der rituellen Vollkörperreinigung unwissentlich nicht berücksichtigt. Wie sind seine Handlungen des rituellen Gebets und des Fastens zu beurteilen?

 

A: Wenn die Nichtberücksichtigung der Reihenfolge in einer Weise erfolgt, welche die Ungültigkeit der rituellen Vollkörperreinigung bewirkt, wie (z.B.), daß man die Waschung der rechten Seite vor die Waschung des Kopfes und des Halses zieht, oder die Waschung der linken Seite vor die rechte zieht, dann müssen die rituellen Gebete , die man mit dem großen Reinheitsverlust gebetet hat, nachgeholt werden. Aber das Fasten ist als gültig zu beurteilen, sofern man damals von der Gültigkeit seiner rituelle Vollkörperreinigung ausgegangen ist.

 

So kenn ich es auch für den Wudu'. Da es aber darauf ankommt, was Schw. Celine genau falsch gemacht hat, habe ich sie darum gebeten uns zu sagen, wie sie den Wudu' damals durchführte.

 

Zur Bestätigung können wir noch zusätzlich eine Anfrage an das Büro von Imam Khamenei schicken, es sei denn Br. 3aliy hat es schon schriftlich.

 

#salam#

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salam

 

ich habe damals den wudhu so gemacht.ich habe 2x mal mein gesicht gewaschen,dann habe ich meine rechte hand 2x mal mit wasser gestreift und die linke 1 mal.ich habe folgendes gesagt(ya rabbi 3atine kitabi fi yamine ma t3atine kitabi fi yasire.)dann habe ich den wasserhahn mit meine linke hand zugemacht.dann habe ich mein kopf ganz hinten mit meine hand gestreift bis unter meine füsse.ich weiss nicht mehr ob meine füsse nass waren davor oder nicht??? #augenroll#

 

jetzt mache ich das so seit 4 jahren.ich wasche mein gesicht 2x mal gurgele mit wasser mein mund meine nase

oben habe ich das auch gemacht(mit mund wasser gurgeln usw.)dann lege ich wasser auf meine linke hand und streife mein rechten arm 2 mal.dann bevor ich denn wasserhahn zumache,lege ich noch wasser auf meine rechte hand und streife mit dem wasser die linke hand.dann streife ich mit der hand mein kopf und meine füsse.meine füsse waren davor trocken.

ich hoffe sehr das ihr mir irgendwie weiter helfen könnt.inschallah habe ich euch das richtig erklärt.und hoffe bei allah das ich das noch mit dem wudhu bis jetzt richtig gemacht habe.

 

danke für eure antworten.

 

salam

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#augenroll#

Assalam Alaikoum,

 

1. hmm... Ich denke jetzt machst du es inschallah richtig. Wobei das mit dem Gurgeln vor dem Waschen des Gesichts vollzogen wird aber es macht den Wudu nicht ungültig, falls die Bedingungen des Wudu dabei nicht verletzt werden.(Eine mögliche Verletzung wäre z.B., dass das Gurgeln einbisschen dauert, so dass das Gesicht trocken wird, bevor man die rechte Hand gewaschen hat. Das wäre unzulässig.)

 

Doch was früher betrifft:

Du hast geschrieben:

dann habe ich mein kopf ganz hinten mit meine hand gestreift bis unter meine füsse.

Das klingt irgendwie unlogisch. Vielleicht hast du bei der Erklärung Paar Wörter vergessen? #bismillah#. Kannst du es noch genauer erklären?

 

Nach meinem Kenntnisstand:

Alle Regeln, von denen du nicht sicher bist, ob du sie eingehalten hast oder nicht, kannst du ignorieren. Denn der Zweifel kann die Gewissheit nicht entfernen.

 

2. Wegen der Fatwa von Imam Khamenei:

 

Soweit ich weiss, sieht es wie folgt aus:

Das Gebet ist ungültig, falls der Wudu falsch war, dabei ist es egal ob wissen oder unwissend. Und es ist Pflicht diese Gebete nachzuholen.

Sogar wenn man überhaupt nicht die Möglichkeit hat sich zu reinigen, (weder mit Wasser noch mit Erde) ist das Gebet im unreinen Zustand ungültig, in dem Sinne, dass die Pflicht diese Gebete im reinen Zustand zu verrichten, bestehen bleibt. (So eine Person nennt man Faqid At-Tahurain). Deswegen kann ich mir von dieser Hinsicht auch kaum vorstellen, dass ein Gebet im unreinen Zustand wegen Irrtum gültig ist. Das würde mich überraschen.

 

Doch um sicher zu gehen, werde ich inschallah versuchen eine Fatwa diesbezüglich zu finden. Bleibe ich erfolglos, werde ich inschallah selbst ein Istifta an das Büro des Imams schicken.

 

Wassalam!

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...Deswegen kann ich mir von dieser Hinsicht auch kaum vorstellen, dass ein Gebet im unreinen Zustand wegen Irrtum gültig ist. Das würde mich überraschen.

#augenroll#

 

Ich bin da ganz zuversichtlich. Sie hat doch die rituelle Waschung irrtümlich falsch gemacht. Es kommt doch im Wesentlichen auf die geistige Vorbereitung an. Ich würde mich wundern wenn es nicht gültig sein sollte.

 

O, sie hat bescheid bekomme, dass ihr Wudu falsch ist und war danach immer noch unsicher, ja das könnte eng werden.

 

Bin gespannt auf die Antwort.

 

#bismillah#

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#augenroll#

Assalam Alaikoum,

 

Ich habe die folgende Frage an das Büro des Imams geschickt. Mal schauen, was dabei rauskommt.

Die Antwort kommt normalerweise in ca. einer Woche inschallah!

 

Arabisch

السؤال:


    إذا توضأ الشخص وضوءا باطلا فما حكم صلاته بهذا الوضوء في الحالات التالية:
  1. إذا كان قاصرا
  2. إذا كان مقصرا
  3. إذا كان جاهلا غير ملتفت للحكم و في بداية التزامه ماذا إذا علم بعد فترة بشرط من شرائط الوضوء لم يكن يعلمه وشك في هل أنه أخل بهذا الشرط في فترة الجهل أم لا فما حكم صلاته؟ مثلا إذا علم بعد فترة أن القدم يجب أن تكون عند المسح غير مبلله ثم شك في هل أنه كان يلتزم بهذا الشرط أم لا؟ أو مثلا ما حكم من غسل وجهه عند الوضوء ثم تمضمض ثم غسل اليد اليمنى و أتم الوضوء. هل يعتبر الوضوء صحيح؟ و ما حكم الصلاة؟
  4. هل هناك حالة يكون فيها الوضوء و التيمم باطلا و لكن الصلاة صحيحة؟

 

Deutsch

Frage:

    Wenn eine Person einen ungültigen Wudu macht, wie ist dann ihr Gebet zu beurteilen, wenn sie:
  1. unfähig
     
     
  2. nachlässig
     
     
  3. unwissend und das Urteil (wegen ihrem Unwissen) nicht beachten konnte und am Anfang ihrer Praktizierung war.
    Was ist wenn sie, nach einiger Zeit, über eine der Vorrausetzungen und Bedingungen des Wudu informiert wurde und sie dann im Zweifel darüber ist, ob sie diese Bedingung praktisch eingehalten hatte oder nicht. Was ist dann das Urteil?
    Z.B. wenn sie nach einiger Zeit wusste, dass der Fuss unmittelbar vor dem Streichen trocken sein muss und sie nun im Zweifel darüber ist ob sie dies eingehalten hat oder nicht.
    Oder wenn sie zuerst ihr Gesicht gewaschen hatte, dann den Mund reinigte und dann die Rechte Hand und dann den Wudu zu ende vollzog? Wie ist in diesem Fall das Gebet zu beurteilen?
     
     
  4. Gibt es irgendeinen Fall, wo der Wudu und der Tayammum ungültig sind aber das Gebet gültig?

 

Wassalam!

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#augenroll#

Assalam Alaikoum,

 

Überraschenderweise kam die relativ knappe Antwort, schon heute walhamdulillah.

 

Arabisch

رقم الفتوى: 116237

 

الجواب

ج1و2 تبطل صلاته.

ج3 مع فرض الشك يبني على الصحة.

ج4 مع بطلان الوضوء أو الغسل أو التيمم تبطل الصلاة‏‏.

 

Deutsch

Fatwanr: 116237

 

Antwort:

1 & 2. Sein Gebet ist ungültig.

3. Falls er zweifel hat, nimmt er an, dass er es richtig vollzogen hat.

4. Wenn der Wudu oder der Ghusl oder der Tayammum ungültig sind, ist das Gebet (auch) ungültig.

 

@celine:

Wenn du Fragen dazu hast, dann halte dich nicht zurück aber auch die anderen. Möge Allah deine Gebete annehmen und dir helfen die verpassten und die ungültigen Gebete nachzuholen, Er ist hörend erhörend.

 

Wassalam!

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#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Gern geschehen!

Die Gebete, wo du nur zweifelst, dass du sie mit ungültigem Wudu verrichtet hast, musst du nicht nachholen, ansonsten wie ich bereits sagte, müssen alle anderen Gebete nachgeholt werden, da ein Gebet ohne Reinheit zählt nicht. Kher inschallah!

Inna Allah ma3 Assabirin.

Allah ist mit den Geduldigen.

 

Wassalam!

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salam

 

bruder noch eine frage muss ich für die ich falsch gesagt habe beim gebet mustakin und dalim

auch die gebete nachholen.

 

danke bruder

 

byeee

 

 

also ich glaube wie man oben gesagt hat weil du es nicht besser kanntest musst du es nicht nachholen aber wenn du es gewusst hättest und trotzdem so gesagt hast, dann musst du es nachholen. auf diese antwort kein gewähr

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#salam#

Assalam Alaikoum,

 

bruder noch eine frage muss ich für die ich falsch gesagt habe beim gebet mustakin und dalim

auch die gebete nachholen.

 

Falls du dir Mühe gegeben hast, das zu lernen und nicht nachlässig warst aber trotzdem Fehler gemacht hast, dann sind sie gültig. Aber falls du nachlässig warst, dann sind sie ungültig. so erinnere ich mich. Die Fatwa suche ich noch.

 

Wassalam!

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#salam#

Assalam Alaikoum,

 

F. 485: Wenn aufgrund von Nachlässigkeit oder aufgrund des Akzentes, mit dem der Mensch spricht, ein Fehler beim Verlesen von (der Sure) Al-Hamd und der (anschließenden) Sure oder bei der grammatikalischen Definition und der (Aussprache der) Vokale der Wörter im rituellen Gebet erfolgt, so daß man (z.B.) das Wort "yulad" mit der (falschen) Leseweise "li" anstelle von "la" verliest, wie ist (dann) das rituelle Gebet zu beurteilen?

 

A: Wenn man ein vorsätzlich Handelnder oder nachlässig Unwissender ist - der (eigentlich) fähig wäre (die richtige Aussprache) zu lernen - dann ist das rituelle Gebet ungültig, ansonsten (ist es) gültig.

 

Wassalam!

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