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nackte bilder


ANSAR HEZBOLLAH

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ANSAR HEZBOLLAH

#augenroll#

 

:)

 

ein mann erzählte mir etwas unglaubliches #salam# undzwar hat er behauptet imam khamenei erlaubt es,dass man bilder von nackte frauen anschaut solange man nicht schlechte hintergedanken hat #sas# ich kann das nicht glauben. was meint ihr dazu?

 

;)

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#augenroll#

Allahuma sale 'ala Muhammad wa aly Muhammad

Labbayka Ya Rasulallah (s.)

#salam#

 

Das ist bestimmt wieder mal eine Lüge der Shia-Hasser...Wenn manche mit der Antwort nicht zufrieden sind, dann würd ich sagen: ,,Schreibt das Büro an"

 

:)

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ANSAR HEZBOLLAH
#augenroll#

Allahuma sale 'ala Muhammad wa aly Muhammad

Labbayka Ya Rasulallah (s.)

#salam#

 

Das ist bestimmt wieder mal eine Lüge der Shia-Hasser...Wenn manche mit der Antwort nicht zufrieden sind, dann würd ich sagen: ,,Schreibt das Büro an"

 

:)

 

;)

 

akhi der, der es mir gesagt hat ist ein sehr gläubiger schiit.

 

#sas#

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#augenroll#

Allahuma sale 'ala Muhammad wa aly Muhammad

Labbayka Ya Rasulallah (s.)

#salam#

 

Möge Allah (swt) mir für meine Worte vergeben.

Um sicher zu gehen, würde ich trotzdem das Büro anschreiben.

 

:)

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#augenroll#

 

#salam#

Imam Khamenei sagt:

 

س2: با توجه به اينکه در سايتهاى مختلف اينترنتى (حتى سايتهاى خبرى) عکسهايى از زنان خارجى (اعم از مسلمان و غير مسلمان) وجود دارد، نگاه کردن به آنها جايز مى‏باشد يا خير؟

ج) نگاه كردن به تصوير زن نامحرم حكم نگاه كردن به خود زن نامحرم را ندارد، بنابراين اگر نگاه از روى لذت نبوده و خوف افتادن به گناه نباشد و تصوير هم متعلق به زن مسلمانى كه بيننده آن را مى‏شناسد نباشد، اشكال ندارد و بنابر احتياط واجب در صورت عدم رعايت حجاب نبايد به تصوير زن نامحرم كه بطور مستقيم از تلويزيون و برنامه‏هاى اينترنتى، پخش مى‏شود نگاه كرد. نگاه كردن به تصاوير و فيلمهاى مستهجن نيز بطور مطلق حرام است

.
Frage : Im Internet auch in den Nachrichtenseiten sieht man Fotos und Bilder von ausländischen Frauen (abgesehen davon ob sie Musliam sidn oder nicht), darf man sich diese Bilder anschauen oder nicht?

 

Antwort: Das anschauen das Fotos einer Na-Mahram Frau hat nicht die selbe Hokm wie das anschauen einer Frau in real bzw direkt. Deshalb darf man wenn das Anschauen nicht verbunden mit Lust oder verbunden mit der Angst in Sünde zu fallen, und wenn das Foto nicht das Foto einer Muslima ist die der sich anschauende erkennt kein Problem. Aber nach Ihtiat Wajib also die verpflichtende Vorsichtsmaßnahme dazu ist dass man sich ein Foto in der die Frau den Hijab nicht einhält das z.B. im TV oder im Internet zu sehen ist nicht direkt anschaut. Das anschauen von obszönen bzw. ungebührlichen Bildern und Filmen ist absolut haram!

 

Also hat der Bruder unrecht, und es handelt sich um eine Lüge. Die Quelle zur Übersetzung ist hier: http://leader.ir/langs/fa/index.php

unter porseshhaye motadawel und dann negah wa pushesh

 

 

ws

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Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen

 

As- salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

 

ich finde es immer stets interessant in wie fern Muslime ein Argwohn und Misstrauen am Tag legen. Anstatt davon auszugehen, dass der GLAUBENSBruder sich irrte oder er etwas falsch missverstand, werden unverzüglich böse Anschuldigungen wie Shia-Hasser erhoben. Arme Ummah!

 

Die Fatwas haben sich vermutlich geändert, siehe Antworten auf Rechtsfragen Teil 2, dort entspricht es seinen Aussage.

 

F. 102: Wie ist das Urteil zum Betrachten des Fotos einer fremden unbedeckten Frau? Und wie ist das Urteil zum Betrachten des Bildes einer Frau im Fernsehen? Und gibt es einen Unterschied zwischen der Muslima und einer anderen (Frau) und zwischen ausgestrahlten Bildern durch Direktübertragung (live) oder nicht direkter Übertragung (also Aufzeichnung)?

 

A: Das Urteil zum Betrachten eines Bildes (oder Fotos) einer Fremden (Frau) ist nicht das (gleiche) Urteil (wie) zum Betrachten der Fremden (Frau) selbst, so dass es zulässig ist, außer bei Zweifelhaftem und der Befürchtung einer Versuchung, oder falls das Bild von einer Muslima ist, die der Betrachter kennt. Und als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme ist das ausgestrahlte Bild einer Fremden (Frau) im Fernseher bei Direktübertragung nicht anzusehen. Aber bei nicht direkter Übertragung dessen, was vom Fernsehen ausgestrahlt wird, ist es zulässig, sie ohne Zweifelhaftes und Versuchung anzusehen.

 

F. 107: Ist das Betrachten der Bilder von nackten oder fast nackten Frauen, die unbekannt sind, und die wir nicht kennen, in Kinofilmen und (bei) anderen (Gelegenheiten) erlaubt?

 

A: Das Urteil zum Betrachten von Filmen und der Bilder ist nicht wie das Urteil zum Betrachten des Fremden (selbst), und es besteht religionsrechtlich kein Hindernis dazu, sofern dieses nicht mit Lust und Zweifelhaftem erfolgt und daraus keine Versuchung entsteht, aber mit Berücksichtigung, dass das Betrachten unmoralischer Bilder, welche die Lust stimulieren, meistens nicht unfrei ist vom Betrachten mit Lust und somit dieses eine Einleitung zum Begehen von Sünde wird, ist es dann verboten.

 

F. 109: Ist das Betrachten von Ringkämpfen der Männer für eine Frau erlaubt?

 

A: Wenn das Betrachten mit der Anwesenheit in der Ringkampfarena und mit dem direkten Betrachten dessen (verbunden) ist oder mit dem Betrachten dessen, was der Fernseher oder Ähnliches mit Direktübertragung überträgt oder es mit der Absicht der Erregung und des Zweifelhaftem erfolgt oder daraus Versuchung und Verdorbenheit befürchtet wird, dann ist es nicht erlaubt, ansonsten ist es zulässig.

 

F. 112: Einige junge Männer sehen sich unanständige Fotos an und nennen vorgeschobenen Gründe für das Betrachten dieser (Fotos). Wie ist das Urteil dazu? Und wenn das Betrachten dieser Art von Fotos einen Teil seiner Lust abklingen lässt, so dass dieses einen Schutz für ihn vor Verbotenem bewirkt, wie ist dann das Urteil dazu?

 

A: Wenn das Betrachten der Fotos mit Zweifelhaftem erfolgt, oder er wusste, dass dieses zur Stimulation der Lust führt, dann ist es verboten. Und, dass damit verhindert wird in etwas anderes Verbotenes verwickelt zu werden, ist keine Rechtfertigung für ihn, bei einer religionsrechtlich verbotenen Handlung Zuflucht zu suchen.

 

F. 118: Ist das Betrachten der Haare einer Sprecherin im Fernsehen erlaubt, während sie geschminkt ist und ihren Kopf und ihr Dekolleté enthüllt sind?

 

A: Sie allein anzusehen ist zulässig, sofern damit nicht die Befürchtung zur Versuchung und Verdorbenheit besteht und sofern die Ausstrahlung nicht in Form einer Direktübertragung erfolgt.

 

F. 123: Ist für die Verheirateten das Betrachte von erotischen Videofilmen innerhalb des Hauses erlaubt? Und ist es für denjenigen, der mit Erektionsschwäche belastet ist, erlaubt, diese Filme zu sehen, mit der Absicht seine (eigene) Lust anzuregen, damit es möglich wird, sich seiner Ehefrau anzunähern?

 

A: Die Stimulation der Lust durch das Betrachten von erotischen Videofilmen ist nicht erlaubt.

 

 

Wa Salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

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Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen

 

As- salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

 

ich finde es immer stets interessant in wie fern Muslime ein Argwohn und Misstrauen am Tag legen. Anstatt davon auszugehen, dass der GLAUBENSBruder sich irrte oder er etwas falsch missverstand, werden unverzüglich böse Anschuldigungen wie Shia-Hasser oder Lügner erhoben. Arme Ummah!

 

Die Fatwas haben sich vermutlich geändert, siehe Antworten auf Rechtsfragen Teil 2, dort entspricht es seinen Aussage.

 

F. 102: Wie ist das Urteil zum Betrachten des Fotos einer fremden unbedeckten Frau? Und wie ist das Urteil zum Betrachten des Bildes einer Frau im Fernsehen? Und gibt es einen Unterschied zwischen der Muslima und einer anderen (Frau) und zwischen ausgestrahlten Bildern durch Direktübertragung (live) oder nicht direkter Übertragung (also Aufzeichnung)?

 

A: Das Urteil zum Betrachten eines Bildes (oder Fotos) einer Fremden (Frau) ist nicht das (gleiche) Urteil (wie) zum Betrachten der Fremden (Frau) selbst, so dass es zulässig ist, außer bei Zweifelhaftem und der Befürchtung einer Versuchung, oder falls das Bild von einer Muslima ist, die der Betrachter kennt. Und als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme ist das ausgestrahlte Bild einer Fremden (Frau) im Fernseher bei Direktübertragung nicht anzusehen. Aber bei nicht direkter Übertragung dessen, was vom Fernsehen ausgestrahlt wird, ist es zulässig, sie ohne Zweifelhaftes und Versuchung anzusehen.

 

F. 107: Ist das Betrachten der Bilder von nackten oder fast nackten Frauen, die unbekannt sind, und die wir nicht kennen, in Kinofilmen und (bei) anderen (Gelegenheiten) erlaubt?

 

A: Das Urteil zum Betrachten von Filmen und der Bilder ist nicht wie das Urteil zum Betrachten des Fremden (selbst), und es besteht religionsrechtlich kein Hindernis dazu, sofern dieses nicht mit Lust und Zweifelhaftem erfolgt und daraus keine Versuchung entsteht, aber mit Berücksichtigung, dass das Betrachten unmoralischer Bilder, welche die Lust stimulieren, meistens nicht unfrei ist vom Betrachten mit Lust und somit dieses eine Einleitung zum Begehen von Sünde wird, ist es dann verboten.

 

F. 109: Ist das Betrachten von Ringkämpfen der Männer für eine Frau erlaubt?

 

A: Wenn das Betrachten mit der Anwesenheit in der Ringkampfarena und mit dem direkten Betrachten dessen (verbunden) ist oder mit dem Betrachten dessen, was der Fernseher oder Ähnliches mit Direktübertragung überträgt oder es mit der Absicht der Erregung und des Zweifelhaftem erfolgt oder daraus Versuchung und Verdorbenheit befürchtet wird, dann ist es nicht erlaubt, ansonsten ist es zulässig.

 

F. 112: Einige junge Männer sehen sich unanständige Fotos an und nennen vorgeschobenen Gründe für das Betrachten dieser (Fotos). Wie ist das Urteil dazu? Und wenn das Betrachten dieser Art von Fotos einen Teil seiner Lust abklingen lässt, so dass dieses einen Schutz für ihn vor Verbotenem bewirkt, wie ist dann das Urteil dazu?

 

A: Wenn das Betrachten der Fotos mit Zweifelhaftem erfolgt, oder er wusste, dass dieses zur Stimulation der Lust führt, dann ist es verboten. Und, dass damit verhindert wird in etwas anderes Verbotenes verwickelt zu werden, ist keine Rechtfertigung für ihn, bei einer religionsrechtlich verbotenen Handlung Zuflucht zu suchen.

 

F. 118: Ist das Betrachten der Haare einer Sprecherin im Fernsehen erlaubt, während sie geschminkt ist und ihren Kopf und ihr Dekolleté enthüllt sind?

 

A: Sie allein anzusehen ist zulässig, sofern damit nicht die Befürchtung zur Versuchung und Verdorbenheit besteht und sofern die Ausstrahlung nicht in Form einer Direktübertragung erfolgt.

 

F. 123: Ist für die Verheirateten das Betrachte von erotischen Videofilmen innerhalb des Hauses erlaubt? Und ist es für denjenigen, der mit Erektionsschwäche belastet ist, erlaubt, diese Filme zu sehen, mit der Absicht seine (eigene) Lust anzuregen, damit es möglich wird, sich seiner Ehefrau anzunähern?

 

A: Die Stimulation der Lust durch das Betrachten von erotischen Videofilmen ist nicht erlaubt.

Wa Salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

#augenroll#

 

#salam#

 

Also ersteinmal, ich denke kaum das man von Argwohn gegenüber eines Menschen sprechen kann der vorher als Muslim und gläubig bezeichnet wird und den man noch nichteinaml kennt.

zweitens denke ich nicht dass diese Fatwa sich großartig von der aktuellen auf der Homepage unterscheidet. Denn die Bedingung in allen ist wenn es frei von Befürchtungen zur Sünde ist, und sein wir mal ehrlich ein "normaler" User ist nie frei von Befürchtungen zur Versuchung wenn er eine nackte Frau sieht.

Du solltest die Fatwas nochmal genau lesen dann wirst du verstehen was ich meine :)

 

ws

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#augenroll#

 

#salam#

 

Also ersteinmal, ich denke kaum das man von Argwohn gegenüber eines Menschen sprechen kann der vorher als Muslim und gläubig bezeichnet wird und den man noch nichteinaml kennt.

zweitens denke ich nicht dass diese Fatwa sich großartig von der aktuellen auf der Homepage unterscheidet. Denn die Bedingung in allen ist wenn es frei von Befürchtungen zur Sünde ist, und sein wir mal ehrlich ein "normaler" User ist nie frei von Befürchtungen zur Versuchung wenn er eine nackte Frau sieht.

Du solltest die Fatwas nochmal genau lesen dann wirst du verstehen was ich meine ;)

 

ws

 

Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen

 

As- salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

 

Praktisch gesehen hast du vermutlich Recht, aber die Aussage des Bruders bezog sich ja auch hinsichtlich der Praxis "solange man nicht schlechte hintergedanken hat" (sofern die Tradierung wortgetreu ist :) ).

 

Wa salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

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Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen

 

As- salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

 

Praktisch gesehen hast du vermutlich Recht, aber die Aussage des Bruders bezog sich ja auch hinsichtlich der Praxis "solange man nicht schlechte hintergedanken hat" (sofern die Tradierung wortgetreu ist :) ).

 

Wa salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

#augenroll#

 

#salam#

 

Mag sein, wobei es vielleicht auch nur etwas ungenau Deffiniert ist in der alten fatwa

"aber mit Berücksichtigung, dass das Betrachten unmoralischer Bilder, welche die Lust stimulieren, meistens nicht unfrei ist vom Betrachten mit Lust und somit dieses eine Einleitung zum Begehen von Sünde wird, ist es dann verboten."

Das Problem gibt es in der aktuellen Fatwa nicht:

Das anschauen von obszönen bzw. ungebührlichen Bildern und Filmen ist absolut haram!
Denn das Fot einer nackte Frau ist islamisch gesehen bzw. nach der islamischen orf als obszön und ungebührlich angesehen. Abgesehen von:
die verpflichtende Vorsichtsmaßnahme dazu ist dass man sich ein Foto in der die Frau den Hijab nicht einhält das z.B. im TV oder im Internet zu sehen ist nicht direkt anschaut.
Was dies nochmal bestätigt.

 

ws

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#augenroll#

 

#salam#

 

Mag sein, wobei es vielleicht auch nur etwas ungenau Deffiniert ist in der alten fatwa

Das Problem gibt es in der aktuellen Fatwa nicht: Denn das Fot einer nackte Frau ist islamisch gesehen bzw. nach der islamischen orf als obszön und ungebührlich angesehen. Abgesehen von: Was dies nochmal bestätigt.

 

ws

 

Im Namen Allahs

 

As- salamu alaikum,

 

"aber mit Berücksichtigung, dass das Betrachten unmoralischer Bilder, welche die Lust stimulieren, meistens nicht unfrei ist vom Betrachten mit Lust und somit dieses eine Einleitung zum Begehen von Sünde wird, ist es dann verboten" ist die unverbindliche subjektive (und daher unverbindlich) Meinung des Mujtahids.

 

Denn (Antworten auf Rechtsfragen Teil 1):

 

F. 5: Es ist bekannt, daß die Analyse (zur Darlegung) eines Falles dem religiös Erwachsenen obliegt, und daß die Analyse des Urteils dem Rechtsgelehrten obliegt. Wie hat man sich gegenüber der Analyse des Vorbildes der Nachahmung zu verhalten? Muß man exakt danach handeln, zumal wir erkennen, daß er (das Vorbild) in zahlreichen Fällen Stellung nimmt?

 

A: Ja, die Analyse des Falles obliegt dem religiös Erwachsenen . Man ist hierbei nicht verpflichtet, der Analyse seines Rechtsgelehrten zu folgen, außer man vertraut dieser (Analyse), oder es handelt sich um eine religionspezifische Schlußfolgerung.

 

In diesem Sinne handelt es sich nicht um eine Umformulierung, sondern tatsächlich um eine Änderung des Rechtsurteils. Vermutlich ist die anfänglich subjektive Einschätzung "aber mit Berücksichtigung, dass das Betrachten unmoralischer Bilder, welche die Lust stimulieren, meistens nicht unfrei ist vom Betrachten mit Lust und somit dieses eine Einleitung zum Begehen von Sünde wird" in seinen Augen zu eine objektive Wahrheit geworden und daher "absolut haram".

 

Aufgrund dessen gibt es Mujtahids wie Ayatullah Makarm-e Shirazi die das Rauchen per se als Haram betrachten, weil sie sein verursachtes erheblichen Schaden als "objektive Wahrheit" sehen. Dahingegen sehen einige andere Mujtahids (wie Ay. Sistani) dieses nicht bzw. belassen "die Analyse des Falles [...] dem religiös Erwachsenen".

 

Wa salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

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