Ali Geschrieben 24. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2008 Ich habe eine Frage zu dieser Fatwa von Sayyed Sistani. Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits zu einer Eheschließung mit einer Jungfrau, die selbst volljährig ist, ist nicht erforderlich, wenn die verantwortlichen Angehörigen: (a) sie davon abhalten wollen, jemanden zu heiraten, der ihr aus der Sicht der scharī´ah und der ´urf entspricht, (b) sich vollständig aus ihren Heiratsangelegenheiten heraushalten, ( c ) nicht nach ihrer Einverständnis befragt werden können, weil sie abwesend sind. In diesen Fällen ist es ihr gestattet zu heiraten, wenn sie ein dringendes Bedürfnis nach dieser Ehe hat. Beinhaltet diese Eheschließung auch die Zeiteheschließung? Oder ist damit nur die Dauereheschließung gemeint? Weiß das vielleicht jemand von euch? Vielen Dank für eure Antworten inshaAllah. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 24. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2008 gilt fuer beide Ehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 24. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2008 was ist urf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyed Kassem Geschrieben 24. April 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2008 Allahuma sale 'ala Muhammad wa aly Muhammad Labbayka Ya Rasulallah (s.) was ist urf? Brauch bzw. Sitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali Geschrieben 3. Juni 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2008 Danke für eure Antwort. Ich weiß, es gibt hier zahlreiche Beiträge über Zeitehe und alles drum herum. Aber habe zu meiner Frage jetzt keinen Beitrag gefunden, und wollte keinen neuen Thread dafür öffnen. Und zwar: Laut Sayyed Sistani ist es erlaubt einen Zeitehevertrag am Telefon abzuschließen. Allerdings weiß ich nicht, ob es auch in Schriftform erlaubt ist. Z.B. per Email. Also nachdem mal alles erklärt hat, und die Vorraussetzung gegeben ist, möchte man jetzt einen Zeitehevertrag per Email ausmachen. Ist das möglich? Hat jemand von euch eine Information dafür? Vielen Dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 3. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2008 Danke für eure Antwort. Ich weiß, es gibt hier zahlreiche Beiträge über Zeitehe und alles drum herum. Aber habe zu meiner Frage jetzt keinen Beitrag gefunden, und wollte keinen neuen Thread dafür öffnen. Und zwar: Laut Sayyed Sistani ist es erlaubt einen Zeitehevertrag am Telefon abzuschließen. Allerdings weiß ich nicht, ob es auch in Schriftform erlaubt ist. Z.B. per Email. Also nachdem mal alles erklärt hat, und die Vorraussetzung gegeben ist, möchte man jetzt einen Zeitehevertrag per Email ausmachen. Ist das möglich? Hat jemand von euch eine Information dafür? Vielen Dank. ich habe dazu keine Fatwa, aber wie stellst du dir das denn vor? ich meine der Mann muss ja ohne zu zögern auf die Aussage der Frau erwidern dass er zustimmt. Ausserdem ist es doch eine Voraussetzung dass es rezitiert wird und das auch noch auf Arabisch und alles so ausgesprochen dass es richtig ist.. Ich denke wenn es so am Telefon nicht geht, solltet ihr euch beide einen Wakil aussuchen der dies dann übernimmt, oder Jeder von euch sucht sich einen seperaten Wakil aus, und die telefonieren dann miteinander. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali Geschrieben 3. Juni 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2008 ich habe dazu keine Fatwa, aber wie stellst du dir das denn vor? ich meine der Mann muss ja ohne zu zögern auf die Aussage der Frau erwidern dass er zustimmt. Ausserdem ist es doch eine Voraussetzung dass es rezitiert wird und das auch noch auf Arabisch und alles so ausgesprochen dass es richtig ist.. Ich denke wenn es so am Telefon nicht geht, solltet ihr euch beide einen Wakil aussuchen der dies dann übernimmt, oder Jeder von euch sucht sich einen seperaten Wakil aus, und die telefonieren dann miteinander. ws Laut Sayyed Sistani geht es am Telefon. Frage: Ist es gültig, die Heiratsformel durch das Telefon auszusprechen? Antwort: Es ist gültig. Noch zur Info: Es ist zulässig für das Pärchen, die Eheschließungsformel entweder selbst zu sprechen oder Vertreter zu benennen, die es in ihrem Auftrag tun. Es gibt keine Bedingung für die Anwesenheit von Zeugen noch ist die Anwesenheit eines Geistlichen Bedingung für die Gültigkeit der Eheschließung. Wenn eine Person die Heiratsformel nicht in arabischer Sprache verlesen kann, ist es gestattet, sie in einer anderen Sprache zu sprechen, die die Bedeutung der Heirat ausdrückt, selbst dann, wenn er jemanden benennen kann, der sie auf Arabisch sprechen kann. Was ich noch gefunde habe: Frage: Ist es zulässig, eine Zeugenaussage per Fax, Telefon oder Brief zu leisten? Antwort: Die Regeln und Folgen einer Zeugenaussage im Beisein eines Richters können nicht ohne die physische Anwesenheit des Zeugen verwirklicht werden. Was ein Zeugnis betrifft, das lediglich einen einfachen Vorgang oder die Weise, wie er sich ereignete, dokumentiert, oder ähnliche Fälle, so sind oben genannte Methoden zulässig, wenn erwiesen ist, dass sie frei von Betrug und Irrtum sind. Theoretisch wäre die Zeitehe doch dann per Email anwendbar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 4. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2008 Frage: Ist es zulässig, eine Zeugenaussage per Fax, Telefon oder Brief zu leisten? Antwort: Die Regeln und Folgen einer Zeugenaussage im Beisein eines Richters können nicht ohne die physische Anwesenheit des Zeugen verwirklicht werden. Was ein Zeugnis betrifft, das lediglich einen einfachen Vorgang oder die Weise, wie er sich ereignete, dokumentiert, oder ähnliche Fälle, so sind oben genannte Methoden zulässig, wenn erwiesen ist, dass sie frei von Betrug und Irrtum sind. Theoretisch wäre die Zeitehe doch dann per Email anwendbar? In der Fatwa geht es doch um das schrifliche Zeugnis, das nur zur Dokumentation dient. Die Eheschließung muss soweit ich weiß, ausgesprochen werden, entweder von den heiratswilligen Personen oder deren Vertreter. Bei SMS, Brief oder Email weiß man nicht zu 100% wer diese geschrieben hat. Und ich denke zwei, die heiraten wollen, werden sich doch mind. am Telefon mal sprechen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali Geschrieben 4. Juni 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2008 In der Fatwa geht es doch um das schrifliche Zeugnis, das nur zur Dokumentation dient. Die Eheschließung muss soweit ich weiß, ausgesprochen werden, entweder von den heiratswilligen Personen oder deren Vertreter. Bei SMS, Brief oder Email weiß man nicht zu 100% wer diese geschrieben hat. Und ich denke zwei, die heiraten wollen, werden sich doch mind. am Telefon mal sprechen... Ja, du hast absolut recht Schwester. BarakAllah fikum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nur99 Geschrieben 31. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2009 Wie genau heisst die Heiratsformel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SehzadeTimurCan Geschrieben 31. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2009 Wie genau heisst die Heiratsformel? salam aleykum Hier die Formel von Mut3a Bei der Form der Eheschließung für eine Zeitehe muss mindestens die Zeitdauer als auch die Brautgabe vertraglich festlegt werden. Zusätzlich zu den im Ehevertrag für die permanente Ehe möglichen Sondervereinbarungen, kann bei der Zeitehe auch eine Einschränkung der Sexualität vereinbart werden. Nach der Festlegung der Einzelheiten sagt die Frau idealerweise in arabischer Sprache: "zawwadschtuka nafsii fii muddatil ma´luma ´ala ´l mahril ma´lum." (Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Zeitdauer für die festgesetzte Brautgabe) Der Mann antwortet dann: "qabiltu" (Ich habe akzeptiert) Damit sind beide verheiratet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nur99 Geschrieben 31. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2009 Möge Allah dich belohnen. Kann die Frau auch keine Brautgabe fordern? Gibt es Überlieferungen dass Ali, Hasan oder Husein Zeitehen hatten, nach Resulullahs Tot? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarShu Geschrieben 14. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2016 Salam Was wird unter a. verstanden? Das wenn der Mann der Scharia und dem Urf des Islams entspricht aber der Vater ablehnt man eine Zeitehe eingehen kann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 14. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2016 Salam, wenn sie nicht erlauben wollen mit dem Jungen oder Mann zu heiraten, obwohl er den islamischen Vorschriften entspricht.- also aus anderen Gründen als den Islamischen. (Zb Geld Nationalität etc) Wsalam,Mahdi MarShu reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2016 Salam alaikum, Du schreibst in Klammern Geld und Nationalität, dabei kann beides eine Rolle für den Vater spielen, um einen Grund zu finden, den er islamisch rechtfertigen könnte. Man kann beides nicht einfach allgemein als ungerechtfertigte Gründe abstempeln, auch wenn es in sehr vielen Fällen so ist. Dem Urf und Schariah entsprechen, heißt dass er dir ebenbürtig sein und zu dir passen sollte. Wenn du zb sehr religiös bist, kann dein Vater dir verbieten jemanden zu heiraten, der die religiösen Pflichten nicht einhält oder wenn du eine gebildete Doktorin bist, kann er dir verbieten einen arbeitslosen Mann ohne Abschluss zu heiraten. Das sind zwei etwas übertriebene Beispiele, nur um es zu verdeutlichen. Wassalam mahdi_mohajjer reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 15. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2016 Salam liebe Schwester, ja, leider sind das die beiden häufigsten Beispiele woran eine Ehe in dieser grausamen Welt derzeit scheitert. Ich finde es sind niedrige Gründe- natürlich ist es gut sich darum zu sorgen wie man einmal die Zukunft finanziell absichern will, aber zumidnest die Nationalität finde ich hat dabei nichs verloren (auch wenn es viele leider so machen.) Möge Allah SWT jeder Schwester und jedem Bruder den passenden Ehepartner beschaffen- Wsalam,mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.