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Suche Hadithe über Steinigung


Zeynab ul Kubra

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Zeynab ul Kubra

#salam#

#salam#

 

 

Vor einigen Tagen diskutierten einige darüber ob Steinigung haram, halal oder Sunnah des Propheten sei.(wenn es zu Ehebruch führt und es 4 Zeugen gibt natürlich)

Ich weiss schon die Antwort. Es gehört zur Sunnah des Propheten. Im Quran steht es nicht aber dazu gibt es Hadithe.

Es wird gesagt das ein Gelehrter sagte es seie Haram. Doch ich habe von einem Gelehrten aus Iran gehört das es zur Sunnah des Propheten gehört.

Ich hab auch die anderen Threads gelesen aber kein Hadith gefunden oder übersehen.

Könntet ihr mir vielleicht den Hadith posten?

Ich würde mich sehr freun.

 

 

#salam#

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#salam#

 

#salam#

 

Ich kann dir leider keine Quellenangaben zu dieser Rwaya geben. Aber: Zur Zeit Imam Ali's a.s. kam eine Frau zu ihm uns sagte sie habe Ehebruch begangen. Imam Ali a.s. sagte ihr, sie solle gehen. Sie bestand aber darauf und sagte es nochmals, sie sagte sie wäre eine Sünderin und wolle bestraft werden. Imam Ali a.s. versuchte erneut sie wegzuschicken. Sie Wiederholte ihre Aussage zum dritten und dann zum vierten Mal. Da sagte Imam Ali a.s. dies ist eine Sünderin, und das Hokm einer Ehebrecherin muss bei ihr vollzogen werden. Und man steinigte die Frau.

 

 

ws

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#salam#

#salam#

 

Ich habe schon viele Ahadith darüber gelesen. Es gibt auch eine andere Überlieferung, wo eine Frau schwanger ist und sie erst nach dem Gebären ihres Kindes gesteinigt werden soll. Hier ist auch noch eine Überlieferung: Imam Ali (as) sagte: "Wenn es jemand geben würde, der die Steinigung zweimal verdient hätte, wäre es der Homosexuelle."

 

#salam#

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Zeynab ul Kubra

#bismillah#

#salam#

 

 

Ich bedanke mich bei euch #rose#

 

Allah soll euch reichlich belohnen.

Einige die an der Diskussion beteiligt waren haben nun ihre Antwort bekommen ich hoffe das hat euch weitergeholfen #rose#

 

 

wa salam

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#schaem#

#salam#

 

 

Vor einigen Tagen diskutierten einige darüber ob Steinigung haram, halal oder Sunnah des Propheten sei.(wenn es zu Ehebruch führt und es 4 Zeugen gibt natürlich)

Ich weiss schon die Antwort. Es gehört zur Sunnah des Propheten. Im Quran steht es nicht aber dazu gibt es Hadithe.

Es wird gesagt das ein Gelehrter sagte es seie Haram. Doch ich habe von einem Gelehrten aus Iran gehört das es zur Sunnah des Propheten gehört.

Ich hab auch die anderen Threads gelesen aber kein Hadith gefunden oder übersehen.

Könntet ihr mir vielleicht den Hadith posten?

Ich würde mich sehr freun.

 

 

#salam#

 

salam alaikum schwester.ich glaub in der Sure An Nur gleich am anfang allah uns befiehlt was man mit menschen tut die dies und jenes begehen.

in unserer heutigen zeit können wir aber dieses glaub ihc nicht anwenden weil dazu ja die Shariya notwendig ist in einem staat.

und ihc kenne kein staat,wo nach der shariya gehandelt wird.

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salam alaikum schwester.ich glaub in der Sure An Nur gleich am anfang allah uns befiehlt was man mit menschen tut die dies und jenes begehen.

in unserer heutigen zeit können wir aber dieses glaub ihc nicht anwenden weil dazu ja die Shariya notwendig ist in einem staat.

und ihc kenne kein staat,wo nach der shariya gehandelt wird.

 

#schaem#

 

Du meinst diese Quran-Verse:

 

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und laßt euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.

Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt.

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und laßt ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind

außer jenen, die es hernach bereuen und sich bessern; denn wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig. [24:2-5]

 

 

Ganz eindeutig steht da gar nichts von Steinigung!

 

Und die Sharia kann auch kein Urteil enthalten, welches gegen den Quran spricht.

 

Wasalam

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#schaem#

 

Du meinst diese Quran-Verse:

 

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und laßt euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.

Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt.

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und laßt ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind

außer jenen, die es hernach bereuen und sich bessern; denn wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig. [24:2-5]

 

 

Ganz eindeutig steht da gar nichts von Steinigung!

 

Und die Sharia kann auch kein Urteil enthalten, welches gegen den Quran spricht.

 

Wasalam

 

 

salam. schwester dieser vers bezieht sich auf normale unzucht. dort wird gepeitsct, bei ehebruch sieht es aber wieder anders aus

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#schaem#

 

ich wusste vorher garnicht, dass es diese Art von Bestrafung gibt, also Steinigung..habe gehört(aus Medien, was auch nicht stimmen kann ) dass angeblich jeder, der dabei ist mit steinen werfen darf..finde ich persönlich sehr hart sowas..wenn es denn wirklich stimmt dass jeder steinigen darf kann ich solche Menschen nicht verstehen..ich könnte so etwas niemals tun auch wenn die Person seinen Mann oder Frau betrogen hat...Solche Menschen werden es ehh in der Gesellschaft nicht einfach haben was ja auch schon eine harte Strafe ist. Selber schuld, man haette sich getrennt vorher. Es gibt so viele Methoden der Bestrafung, wieso eigentlich steinigen..

 

wa salam

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Salam,

 

ich bin leider in letzter Zeit viel unterwegs, aber ich werde mich demnächst auf die Suche machen.

So viel ich weiß, betreffen die Ahadith, in denen der Prophet die Steinigung anfangs erlaubt hat, jüdische Mitbürger. Man brachte ihm ein ehebrecherisches Paar, und er fragte, was das jüdische Gesetz dafür vorsieht. Da das die Steinigung ist, wurde diese Strafe vollzogen.

 

Wassalam,

Rajaa

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#rose#

#rose#

 

@Asiya

In diesem Thread ging es ganz allgemein um die Frage, ob die Steinigung eine mögliche Strafe im Islam ist. Steinigung gehört zu den Hadd-Strafen und ist Bestandteil der Scharia. Vers 2:24 bezieht sich auf Unzucht bei unverheirateten Personen. Unzucht bei einer verheirateten Person wird mit der Steinigung bestraft. Es sei hier nochmals anzumerken, dass das islamische Strafrecht die Steinigung bei Ehebruch vorsieht, aber die Beweisbarkeit dieser Sünde in der Realität nahezu unmöglich ist und somit wird diese Strafe in einem islamischen Staat sehr selten vollzogen. Was die Vorraussetzungen dieser Strafe sind und andere Fragen sind ein anderes Thema. Dazu gibt es mittlerweile im Archiv genügend Threads.

 

So viel ich weiß, betreffen die Ahadith, in denen der Prophet die Steinigung anfangs erlaubt hat, jüdische Mitbürger.

 

Die Steinigung ist eine Strafform, die bereits in der Torah und in der Bibel genannt wurde. Der Prophet (saw) hat diese Strafe niemals aufgehoben. Sie ist immer noch Bestandteil der Scharia.

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#rose#

 

ich hab gehört dass im arabischen im Koran nichts von Steinung steht sondern nur aufs deutsche übersetze...ich versteh nicht wieso man Menschen steinigt wenns nicht im Koran steht...sondern angeblich in der Sunna des Propheten für mich widerspricht dieser Hadith dem Koran ....allein die Vorstellung einen Menschen zu steinigen ist grausam ich könnte nie jemanden steinigen ich würd lieber sterben als sowas zu tun. Ya Mahdi (aj) wenn er da ist wird er alles klären kein Zweifel.

 

#rose#

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#rose#

#rose#

 

ich hab gehört dass im arabischen im Koran nichts von Steinung steht sondern nur aufs deutsche übersetze...ich versteh nicht wieso man Menschen steinigt wenns nicht im Koran steht...sondern angeblich in der Sunna des Propheten für mich widerspricht dieser Hadith dem Koran

 

Nur weil eine Anordnung nicht direkt im Quran steht, kann man nicht von einem Widerspruch sprechen. Das ist unsinnig und ein Widerspruch ist es auch nicht. Es gibt tausende islamische Vorschriften, die nur in den Überlieferungen behandelt werden. Davon abgesehen steht diese Anweisung indirekt im Quran, weil Allah (swt) uns befiehlt dem Propheten (saw) zu befolgen und dieser hat die Steinigung nicht aufgehoben. Wenn Imam Mahdi (ajf) kommt wird es auch die Steinigung als Strafe geben, genauso wie alle anderen Hudud-Strafen. Es ist eine harte Strafe für eine grausame Handlung.

 

Der Muslim-Markt schrieb einmal darüber:

Es bedarf mindestens 4 erwachsene Augenzeugen (die selbst auch weitere Vorausetzungen erfüllen müssen), die jeweils völlig unabhängig voneinander den Tathergang (den Geschechtsverkehr) mit eigenen Augenen gesehen haben müssen (ohne selbst ein Verbrechen zu begehen wie das gewaltsame Eindringen in ein fremdes Haus). Und alle 4 Befragten müssen bei unabhängigen Kreizverhören total indentische Angaben machen. Weichen die Angaben nur im geringesten voneinander ab, werden die Augenzeugen für Verleumdung bestraft! Hintergund dieses Strafrechtes ist es einerseits den Ehebruch als eines der schwersten Vergehen (übler Vertrauensburch) zu brandmarken, aber andererseits jeden Zeugen davon abzuhalten zu leichtfertig etwas von sich zu geben. Das Vergehen soll also selbst im Fall des Bekanntwerdens bei weniger als 4 Zeigen von der Öffentlichkeit fern gehalten werden und die Sünder sollen ihr Vergehen mit Allah ausmachen. Zudem bedarf es eines gerechten Richters (bzw. islamsichen Staates mit islamischer Führung und nicht korrupte reichen Prinzen) als Voraussetzung für so ein Urteil (siehe hierzu Jesu Anordnung) und vieles andere mehr. Eine uneheliche Schwangerschaft beispielsweise gilt NICHT als Beweis für einen Ehebruch, und eine Schwangere ist auch nicht verpflichtet die Herkunft des Babys preis zu geben! Und kein Muslim hat ein Recht, diese Frau schief anzusehen!! So wie hier beschrieben steht es beispielsweise auch im heutigen iranischen Strafgesetzbuch, aber bis sich das in unseren Köpfen festschreibt, könnte es noch eine Weile dauern.

 

#rose#

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#rose#

 

also ich möchte ja nicht mit meinen fragen nerven aber welche Überlieferungen meinst du denn bruder İslamicrec, bin nicht fündig geworden. İch persönlich finde allein die Vorstellung dass man sich so eine Steinigung anschaut schon schlimm genug, und auch noch dabei denjenigen besteinigen. Dass es eine grausame Handlung ist, also Ehebruch darüber braucht man nicht reden aber dann sowas. Wie gesagt vieleicht braucht es etwas zeit bis ich es richtig nachvollziehe.

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Zeynab ul Kubra
#rose#

 

ich hab gehört dass im arabischen im Koran nichts von Steinung steht sondern nur aufs deutsche übersetze...ich versteh nicht wieso man Menschen steinigt wenns nicht im Koran steht...sondern angeblich in der Sunna des Propheten für mich widerspricht dieser Hadith dem Koran ....allein die Vorstellung einen Menschen zu steinigen ist grausam ich könnte nie jemanden steinigen ich würd lieber sterben als sowas zu tun. Ya Mahdi (aj) wenn er da ist wird er alles klären kein Zweifel.

 

#rose#

 

Salam

 

Woher weisst du wie du beten sollst? Steht es im Quran? Steht im Quran du sollst der Ahul Bait folgen? Steht im Quran du sollst einen Marja auswählen? NEIN.

 

 

wa salam

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#rose#

#rose#

 

Zwei Überlieferungen stehen am Anfang des Threads. Es gibt noch viel mehr Überlieferungen, aber die sind zumeist in arabischer Sprache. Es ist Konsens unter den großen Ulama, dass es diese Strafe gibt. Es geht hier primär nur um die Existenz dieser Strafe. Diese Strafe wird in einem idealen islamischen Staat sehr selten bis nie angewendet, aber es gibt natürlich auch Staaten wie Saudi-Arabien, die diese Strafe ohne die nötige Beweiskraft leichtfertig verordnen.

 

#rose#

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#rose#

#rose#

 

Bei Strafen geht es nicht nur darum, sie umzusetzen.

 

Je grausamer die Strafe ist, desto schlimmer ist die Sünde, die man begeht. Schon allein die Vorstellung, dass man gesteinigt werden dürfte, wenn man Ehebruch begeht, müsste einen daran hindern.

 

Und nicht zu vergessen: Wenn ein Ehebrecher hier im Diesseits durch Steinigung bestraft wird, dann fällt seine Strafe dafür im Jenseits entweder komplett weg, oder sie ist dann geringer. Deshalb bat auch die eine Frau in dem Hadithbeispiel darum, dass man sie für ihre Sünde bestrafen soll.

 

#rose#

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#rose#

 

Hintergund dieses Strafrechtes ist es einerseits den Ehebruch als eines der schwersten Vergehen (übler Vertrauensburch) zu brandmarken,

 

Wenn ein anderer Hadith besagt, Lästern ist schwerwiegender als Ehebruch.

Aber die Strafe fürs Lästern wird auf Erden doch nicht so hart ausfallen, oder?

Obwohl es hier für sicherlich einfacher wäre 4 Zeugen auf zu bringen.

Wäre dies Gerecht.

 

Und bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte auch niemanden Provozieren.

Ich bin nur auf der suche.

 

http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=14530

 

 

Der Prophet (ص) erteilte Abu Dharr ® einst Rat, indem er sagte: "Oh Abu Dharr! Hüte Dich vor dem Lästern, denn Lästern ist schwerwiegender, als der Ehebruch (zina')." Abu Dharr ® sagte: „Wieso ist das so, Oh Botschafter Gottes?" Er (ص) antwortete: „Dies ist so, weil, wenn ein Mann Ehebruch begeht und dann aufrichtig vor Gott bereut, dann akzeptiert Gott diese Reue. Wie auch immer, Lästern wird nicht vergeben, bevor es nicht das Opfer vergeben hat."

[Al-Hurr al-`Amili, Wasai'l al-Shi`ah, Band 8, Tradition Nr. 18312]

 

 

#rose#

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#rose#

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Der Prophet (ص) erteilte Abu Dharr ® einst Rat, indem er sagte: "Oh Abu Dharr! Hüte Dich vor dem Lästern, denn Lästern ist schwerwiegender, als der Ehebruch (zina')." Abu Dharr ® sagte: „Wieso ist das so, Oh Botschafter Gottes?" Er (ص) antwortete: „Dies ist so, weil, wenn ein Mann Ehebruch begeht und dann aufrichtig vor Gott bereut, dann akzeptiert Gott diese Reue. Wie auch immer, Lästern wird nicht vergeben, bevor es nicht das Opfer vergeben hat."

[Al-Hurr al-`Amili, Wasai'l al-Shi`ah, Band 8, Tradition Nr. 18312]

 

Vielleicht wurde hier einfach falsch übersetzt. In Klammern steht ja "Zina", was Unzucht bedeutet. Es muss nicht Ehebruch sein, sondern es kann auch unehelicher Verkehr damit gemeint sein.

 

Außerdem legt Allah fest, für welche Vergehen man im Diesseits bestraft werden soll und für welche nicht. Und für Unzucht jeder Art wurde es so festgelegt.

 

Damit will ich sagen: Selbst wenn im Hadith Ehebruch gemeint ist, dann kann es auch bedeuten, dass Allah die Lästerer im Jenseits härter bestrafen wird.

 

Die Bestrafung beschränkt sich ja nicht nur auf das Diesseits.

 

#rose#

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#rose#

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Der Prophet (ص) erteilte Abu Dharr ® einst Rat, indem er sagte: "Oh Abu Dharr! Hüte Dich vor dem Lästern, denn Lästern ist schwerwiegender, als der Ehebruch (zina')." Abu Dharr ® sagte: „Wieso ist das so, Oh Botschafter Gottes?" Er (ص) antwortete: „Dies ist so, weil, wenn ein Mann Ehebruch begeht und dann aufrichtig vor Gott bereut, dann akzeptiert Gott diese Reue. Wie auch immer, Lästern wird nicht vergeben, bevor es nicht das Opfer vergeben hat."

[Al-Hurr al-`Amili, Wasai'l al-Shi`ah, Band 8, Tradition Nr. 18312]

 

Dieser Hadith muss von einem Gelehrten interpretiert werden. Auch Überlieferungen bedürfen der genauen Interpretation durch einen Gelehrten. Warum hier Lästern schwerwiegender betrachtet wird als Ehebruch ist erstmal eine ganz andere Frage und die Schlussfolgerung als Frage "Wäre dies gerecht" ist unangebracht. Ich weiß nicht wieso einige Geschwister so verfrüht Urteile abgeben. Fragen zu stellen ist in Ordnung, aber Andeutungen und Urteile sind nicht gut. Das sind schließlich islamische Anordnungen die von unseren Ulama stammen.

 

Dieser Hadith muss von einem Gelehrten in Bezug auf die Steinigung erläutert werden. Das halten wir einfach mal fest. Hier eine Theorie: "Lästern könnte hier als eine schwerwiegendere Sünde bezeichnet worden sein, weil Lästern von Menschen verziehen werden muss und der Ehebruch von Allah (swt). Da Allah (swt) der Allbarmherzige ist und die Menschen eben nicht, ist die Wahrscheinlichkeit das Allah (swt) verzeiht größer, als die Wahrscheinlichkeit das ein Mensch verzeiht." Das ist nur eine Theorie und könnte vollkommen falsch sein. Wie gesagt, deine Frage muss von einem Gelehrten beantwortet werden, der die Überlieferung im Original kennt und die genaue Wortwahl, ... Für solche Detailfragen zu Überlieferungen sind wir nicht befähigt. Von Imam Khomeini gibt es auch ein Buch, wo er 40 Ahadith interpretiert und da wird über eine einzige Überlieferung 5-10 Seiten geschrieben, also Hadithwissenschaft ist eine Kunst für sich.

 

#rose#

 

#rose#

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#bismillah#

 

#bismillah#

Def: Zina ist dann begangen worden wenn ein Mann der ein eindeutiges männliches Geschlecht hat (also keine Zwitter) den Koitus intravaginal mit einer Frau betreibt die er nicht vorher durch eine Dauer oder Zeitehe halal gemacht hat.

 

Was bei der Bestrafung von Zina noch intressant ist zu wssen ist, dass es nur dann zu einer Bestrafung kommt wenn a) die Person selbst 4 mal sagt sie hätte Zina begangen (wobei die Person bei Vernunfs sein muss, sie muss schon Balegh also die religiöse Reife erreicht haben, sie darf nicht verrückt bzw eine Bewusstseinsstörung haben und die Tat nicht während eines Krankheitsschubes vollbracht haben ) und b) Es müssen 4 Männer bzw 3 Männer und zwei Frauen bezeugen dass sie die Person in flagranti erwischt haben und genau gesehen haben wie der Akt vollbracht worden ist (wirklich genau!!!)

Sollte der Mann selbst 4 mal zugeben mit Frau XY Zina begangen zu haben, ist die Bestrafung nur für den Mann durchzuführen und das Zina der Frau ist dadurch nicht bewiesen.

 

Es ist schon ziemlich schwer, wenn nicht unmöglich (ausser die Personen geben es selbst zu) die Zina-Tat eines Menschen nachzuweisen. Daher kann man schon verstehen wieso so häufig erwähnt wird dass diesen Personen verziehen wird, wenn sie wahrhaftig bereuen #salam#

 

 

Für alle die Farsi lesen können und denen die Details intressieren hier die Quelle aus der ich einiges übernommen habe.

Quelle: http://www.balagh.net/persian/feqh/resaleh...4/04.htm#link84

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