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40 Tage gebet nicht gültig


Hassan_Al_Askari

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Hassan_Al_Askari

#rose#

#rose#

 

Stimmt es dass wenn man was unreines isst, dass dann 40 Tage keine Gebete angenommen werden und wenn man essensreste im Maul hat die beim Gebet stören und man schluckt das runter macht das das Gebet ungültig??

 

#rose#

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#rose#

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Stimmt es dass wenn man was unreines isst, dass dann 40 Tage keine Gebete angenommen werden und wenn man essensreste im Maul hat die beim Gebet stören und man schluckt das runter macht das das Gebet ungültig??

 

#rose#

 

Ich glaube du meinst im MUND nicht Maul. :O

 

 

 

absichtliches Essen und Trinken im Gebet(Essensreste-zwischen den Zähnen z.B.-,die aus Versehen beim Gebet "gegessen",-) werden,machen es dagegen nicht ungültig

 

 

 

 

 

W salam Afife #rose#

 

 

 

 

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#rose#

 

wenn man alkohol trinkt,

dann werden 40 tage des gebetes nicht angenommen,

oder?

 

#rose#

 

#rose#

 

#rose#

 

Richtig.

Wenn man Alkohol mit Absicht trinkt, werden 40 tagelang die Gebete nicht angenommen. Dennoch muss man die Gebete verrichten und danach nachholen.

 

:O

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#rose#

#rose#

 

Was deine Konzentration angeht: Je konzentrierter du bist, desto mehr wird von deinem Gebet angenommen.

Du musst es nicht nachholen, wenn du es verrichtet hast. Du kannst es aber, wenn du meinst es war nicht gut genug und du möchtest es besser machen.

 

Ein interessanter Text dazu:

http://al-shia.de/furuuddin/gegenwartdesherzensgebet.htm

 

Da stehen auch Tipps drin.

 

#rose#

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#rose#

 

#rose#

 

Hast du dafür eine Fatwa? Ich dachte bisher, dass sie nicht nachgeholt werden müssen.

 

Schwester, ich werde die Fatwa suchen. Momentan parat hab ich sie nicht, vllt. hat sie einer der anderen Geschwistern schon parat?! War mir ziemlich sicher, solch eine Fatwa gelesen zu haben, kann mich aber auch täuschen.

 

#rose#

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#rose#

#rose#

 

Was deine Konzentration angeht: Je konzentrierter du bist, desto mehr wird von deinem Gebet angenommen.

Du musst es nicht nachholen, wenn du es verrichtet hast. Du kannst es aber, wenn du meinst es war nicht gut genug und du möchtest es besser machen.

 

Ein interessanter Text dazu:

http://al-shia.de/furuuddin/gegenwartdesherzensgebet.htm

 

Da stehen auch Tipps drin.

 

#rose#

 

 

Danke Nawa,

ich wiederhole es sowieso dann menn ich mich erwischt habe..

„Manchmal wird nur die Hälfte eines Gebetes akzeptiert, während zu anderen Zeiten nur ein Drittel, ein Viertel, ein Fünftel oder ein Zehntel davon angenommen werden. Manche Gebete werden dem Betenden wie ein zusammengeknüllter alter Stoff auf den Kopf gehämmert. Eigentlich wird nur der Teil des Gebetes von euch angenommen, in dem ihr euch mit ganzem Herzen Allah dem Allmächtigen zugewandt habt.“

sowas hab ich befürchtet....

danke für den link

 

wsalam

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#bismillah#

#salam#

 

Stimmt es dass wenn man was unreines isst, dass dann 40 Tage keine Gebete angenommen werden und wenn man essensreste im Maul hat die beim Gebet stören und man schluckt das runter macht das das Gebet ungültig??

 

#salam#

 

#bismillah#

As Salam Aleikum

 

wie kann man Essensreste im Mund haben,

wo man doch vor dem Gebet, bei dem Wudu, den Mnd dreimal spülen muss.

 

Salam

Anna

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#bismillah#

 

#bismillah#

 

bei zukunft lesen ist das auch so,ich habe einmal schech mohamad ken3an ,bei nbn tv.grhört,er sagte wer zu ein wahrsager geht ,oder von einem wahrsager was hört ,und an den glaubt,wird sein gebet 40 tage nicht angenommen.

 

#salam#

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#bismillah#

 

#bismillah#

Schwester, ich werde die Fatwa suchen. Momentan parat hab ich sie nicht, vllt. hat sie einer der anderen Geschwistern schon parat?! War mir ziemlich sicher, solch eine Fatwa gelesen zu haben, kann mich aber auch täuschen.

 

#salam#

#salam#

 

So kenne ich es eigentlich auch.

 

 

#heul#

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#bismillah#

 

Hast du dafür eine Fatwa? Ich dachte bisher, dass sie nicht nachgeholt werden müssen.

Das Gebet muss nachgeholt werden, da es innerhalb dieser 40 Tagen nicht angenommen wird, wie du schon sagtest.

 

#salam#

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#bismillah#

#bismillah#

F. 745: Ist mit der Aussage "Wahrlich, der Weintrinker ist 40 Tage lang ohne Gebet und ohne Fasten" gemeint, daß man während diesen Zeitraums nicht beten muß, und man dann nachholt, was man versäumt hat, oder ist damit die Durchführung der (regulären) Verrichtung und (zusätzliches) Nachholen gemeint, oder ist man nicht zum Nachholen verpflichtet, sondern genügt es (regulär) zu verrichten, aber seine Belohnung wird weniger als das anderer ritueller Gebete ?

 

A: Gemeint ist, daß das Weintrinken ein Hindernis für die Akzeptanz des rituellen Gebets und des Fastens ist, nicht (aber), daß die religiöse Verpflichtung zum rituellen Gebet und Fasten für ihn entfällt.

 

http://www.islam-pure.de/iw/antworten/kapi...ellen_gebet.htm

 

#salam#

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#bismillah#

 

Das heißt, das Gebet wird in diesen 40 Tagen wahrscheinlich nicht angenommen, jedoch man ist trotzdem verpflichtet es zu beten. Aber wenn ich weiß, dass mein Gebet eher nicht angenommen wird, bete ich es doch nach. ^^ Aber es scheint wohl keine Pflicht zu sein.

 

#salam#

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  • 7 Jahre später...

salam, wie sieht det Fall aus wenn ich nach dem gebet einen fehler merke der das gebet ungültig macht . muss ich es wiederholen?

bin ziemlich sicher das es nict wiederholt werden muss da es keien absicht war .möchte dennoch sicher geheb und euer wissen lesen.

wa salam

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