Hassan_Al_Askari Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2008 Wenn man etwas im Gebet vergessen hat dann kann man ja 2 mal Sujud machen dann ist das Gebet inshallah gültig, kann man diese Sujud auch nachholen oder ist es Pflicht sie gleich nach dem Gebet zu machen und nicht erst später?? Und wenn man nicht wusste das Pupsen während dem Gebet den Wudu unterbricht und das Gebet daher ungültig wird und man aber trotzdem weitergebetet hat ohne das Gebet zu wiederholen, muss man dann die Gebete nachholen, weil ich hab mal gehört wenn man Fehler aus Unwissenheit macht, dass man es nicht nachholen muss, vorallem auch wenn man neu im Islam ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Diese Sujuds sollte man sofort machen! Das mit dem Gasablassen ist so eine Sache: man sollte es -denke ich- sicherheitshalber nachholen. Aber auch ich weiß, dass es normalerweise nicht verpflichtend ist, wenn man etwas nicht wusste. Allerdings war mein Wudu jahrelang falsch und ein Scheich meinte, ich müsste alle Gebete nachholen! Inschallah können andere Geschwister hier weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Und wenn man nicht wusste das Pupsen während dem Gebet den Wudu unterbricht und das Gebet daher ungültig wird und man aber trotzdem weitergebetet hat ohne das Gebet zu wiederholen, muss man dann die Gebete nachholen, weil ich hab mal gehört wenn man Fehler aus Unwissenheit macht, dass man es nicht nachholen muss, vorallem auch wenn man neu im Islam ist... Aber nicht wenn es um's Wudu' geht. Wenn es ungültig war (selbst wenn es aus Unwissenheit geschah), dann sind die damit verrichteten Gebete auch ungültig und müssen nachgeholt werden. Hier eine Fatwa dazu: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=13706 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Assalam Alaikoun, Es ist zwar Pflicht Sujud Assahw sofort zu verrichten aber wenn man es nicht gemacht hat, dann wird das Gebet nicht ungültig jedoch die Pflicht bleibt bestehen. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan_Al_Askari Geschrieben 6. Juni 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 jedoch die Pflicht bleibt bestehen. Was ist damit gemeint?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Assalam Alaikoum, Das heisst der Sujud Assahw muss weiterhin verrichtet werden. Solange man ihn verschiebt trägt man die Schuld. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gharibkarbalaa Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Sagen wir mal, wenn man betet, und sich nicht sicher ist ob man zb 3 Reka3 oder 4 verrichtet hat und man das Gebet dann nochmal ganz wiederholt. Ist das dann auch nicht richtig? Oder habe ich da was falsch verstanden Danke im vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan_Al_Askari Geschrieben 6. Juni 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Und was ist wenn man ausversehen verunreinigt betet, weil man die unreinheit unbewusst nicht richtig entfernt hat, weil man etwas falsch verstanden hat?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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