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Selbstgeißelung an Aschura


Naynawa

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F. 384: Zu Aschura werden einige Zeremonien veranstaltet wie das Schlagen auf den Kopf mit dem Schwert - was als (trommelndes) Schlagen [ta t.b§ r] bezeichnet wird - und dem Barfußlaufen auf Feuer und glühender Kohle, was psychische und körperliche Schäden verursacht. Zudem führen solche Handlungen zur Verunglimpfung der Schia - der Rechtsschule der Zwölfer-Schia - in der Ansicht der (islamischen) Wissenschaftler, der Angehörigen der (anderen) islamischen Rechtsschulen und der Welt, und möglicherweise folgt daraus die Entwürdigung der Rechtsschule (der Schia). Wie ist Ihre geehrte Meinung dazu?

A: Das, was von den erwähnten Angelegenheiten Schaden für den Menschen oder die Schwächung der Religion und der Rechtsschule (der Schia) bewirkt, ist verboten, und die Gläubigen sind verpflichtet, dies zu unterlassen. Und es ist nicht zu bestreiten, dass vieles dieser erwähnten (Angelegenheiten) zum schlechtem Ruf und zur Schwächung für die Rechtsschule der Leute des Hauses (des Propheten) [ahl-ul-bayt] - a. - bei den Menschen führt. Und dieses gehört zu den wesentlichsten Schäden und größten Verlusten.

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F. 385: Ist das (trommelnde) Schlagen (mit dem Schwert auf den Kopf) [ta t.b§ r] im Geheimen erlaubt, oder ist Ihre (oben erwähnte) geehrte Fatwa allgemein gültig?

 

A: Das (trommelnde) Schlagen (mit dem Schwert auf den Kopf) [ta t.b§ r] wird zusätzlich dazu, dass es nach dem Brauch nicht als Äußerungsform von Leid und Trauer gewertet wird, und dass es in der Zeit der Imame (a.s.) und (auch) danach nicht stattgefunden hat, sowie dass dafür keine Unterstützung der Reinen weder in besonderer noch in allgemeiner Weise überliefert wurde, in der jetzigen Zeit als eine schlimme Schwächung für die Rechtsschule gewertet, so dass es in keinem Fall erlaubt ist.

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