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Wenn man nicht auf der Arbeit beten kann


Naynawa

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Frage: "Ich lebe in Deutschland. Sollte ich nicht arbeiten, so werde ich vom Staat mit Geld unterstützt. Wenn mein Chef mir verbietet während der Arbeitszeit mein Gebet zu verrichten, sollte ich dann kündigen, oder kann ich das Gebet auch nachholen?"

 

Antwort: "Es ist Pflicht, das Gebet während der bestimmten Zeit zu verrichten, und der Mukallaf (religiös Erwachsene) darf das Gebet nicht absichtlich unterlassen. Der genannte Grund reicht nicht aus, um das Gebet nicht verrichten zu müssen. Natürlich, können Sie das Gebet gleich am Anfang oder erst kurz vor Ende der Gebetszeit, ohne jegliche Zusätze (mustahab Taten) zum Pflichtgebet verrichten."

 

Fatwa Nr.: 42323e

 

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Englisch: It is a must that prayers are offered during their specified time and the mukallaf is not allowed to deliberately giving up praying on time. The mere mentioned thing does not justify neglecting praying. Of course, you can offer it at the beginning or end of its time and suffice with only its obligatory actions.

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