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Frisur - Nachahmung des Westens


IslamicREV

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:)

 

F: Wie ist das Urteil zur Nachahmung des Westens bei der Frisur?

 

A: Maßgebend für das Verbot für dazu Ähnlichem ist, was eine Nachahmung der Feinde der Muslime und Verbreitung ihrer Kultur ist. Und dies ist unterschiedlich bei unterschiedlichen Ländern, Zeiten und Personen, und der Westen hat keine Besonderheit dabei.

 

F: Ist es für die Erzieher in der Schule erlaubt, die Haare der Schüler zu rasieren, die ihre Kopfhaare auf westliche Weise stylen und schmücken, was sich von dem islamischen Benehmen unterscheidet und worin Nachahmung der Ungläubigen besteht, mit der Kenntnis, dass so oft wir diese (Schüler) recht geleitet und beraten haben, es nicht genützt hat, (und) mit Berücksichtigung, dass sie (zwar) das islamische Äußerliche in der Schule beachten, aber sich ihr Aussehen ändert, sobald sie (aus der Schule) herausgehen?

 

A: Das Rasieren der Haare der Studenten (und Schüler) ist ihnen (selbst) überlassen. Und wenn die Verantwortlichen der Schule ein Benehmen von Schülern sehen, das sich nicht mit islamischem Benehmen und (islamischer) Kultur vereinbaren lässt, dann sollen diese (Verantwortlichen) ihnen väterlichen Rat und Rechtleitung anbieten und falls es notwendig ist, deren Vormund über ihre Angelegenheit benachrichtigen, um ihre Hilfe bei dieser Angelegenheit zu ersuchen.

 

Quelle: Antworten auf Rechtsfragen

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