Hassan Mohsen Geschrieben 15. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2006 Alsooooooooooooooooooooooooooooo: Was ist wenn meine Mutter mich als Sohn und ein Mädchen,die nicht die selben eltern hat wie ich, gestillt und erzogen hat.Ist dieses Mädchen jetzt offiziel meine Schwester oder ein Fremde? Darf ich sie heiraten/ohne hijab sehen?? ich hoffe meine frage wurde verstanden aber wenn fragen zu meiner frage gefragt werden dann werde ich eine antwort auf die fragen haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 16. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Wenn deine Mutter sie so gestillt hat, dass sie davon zugenommen hat und gewachsen ist, dann ist das Mädchen deine Milchschwester. Eine Milchschwester ist mahram, d.h. du darfst sie ohne hijab sehen, und auch nicht heiraten. Wie eine leibliche Schwester eben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 16. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Assalamu alaykum vor einiger Zeit habe ich mal gelesen, dass es mit der Häufigkeit des Stillens zusammenhängt. Wenn sie nur bis zu 3 mal gestillt wurde, dann gilt sie nicht als Mahram. Aber wenn sie mindestens mehr als 7 mal gestillt wurde, dann auf jeden Fall. Aber diese Häufigkeiten waren je nach Überlieferung unterschiedlich. Vielleicht kennt jemand diese Überlieferung und kann hier weiterhelfen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abu dawud Geschrieben 16. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 salam alaikum in den sunnitischen madhab gibt es unterschiede von 3x bis 15 x gestillt. ab da sie dann als milchgeschwister gelten.inscha´allah suche ich es noch , zum posten, genauer heraus. inscha´allah helfen die geschwister , wie es bei der ahl ul-bayt aussieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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