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Selbstgeißelung_2, Tadhrib


Abu Tourab

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#salam#

#salam#

 

Nimm sie bitte ganz raus, Schwester. Denn das stellt trotzdem die Shia schlecht dar. :)

 

#rose#

 

Aaah, Bruder... Ich weiß nicht so recht. Jeder hier weiß doch, dass diese Taten nur eine Minderheit der Schiiten betreffen. Und ich finde solche Bilder muss man sehen, um nicht alles blind zu tolerieren

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Aaah, Bruder... Ich weiß nicht so recht. Jeder hier weiß doch, dass diese Taten nur eine Minderheit der Schiiten betreffen. Und ich finde solche Bilder muss man sehen, um nicht alles blind zu tolerieren

 

 

#salam#

 

genau WIr wissen dases die Minderheit ist, aber die nichtmoslems wissen es nicht und er hat Recht, das erweckt bei den Nichtmoslems einen falschen Eindruck.

 

#salam#

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#salam#

 

 

 

Selbstgeißelung ist im Islam verboten,weil es haram ist seinen Körper absichtlich zu verletzen!

 

Auf die Brust schlagen ist nicht schlimm und somit erlaubt,weil man es aus einer anderen Niya macht!

 

 

 

Die Geschwister,die sich blutig schlagen,tun dies mit der Niya,daß sie leiden wollen wie Imam Hussein(as) gelitten hat,aber das bleibt trotzdem haram!Inshallah wird Allah(swt) ihnen verzeihen,denn ihre

 

Liebe zur AhlulBayt(as) ist maschallah so groß,daß inshallah die AhlulBayt(as) für sie bei Allah(as) Fürsprache hält

 

 

 

#salam#

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#salam#

 

ich muss erwähnen das wir shia immer mit diesen thema angesprochen werden was mich wirklich sehr ärgert (stört).

wenn einige schiiten in bestimmten ländern die selbstgeißlung übertreiben was wir selber schiiten nicht als korrekt finden und als haram gilt für uns. das sagen nicht wir shia sondern auch unsere gross gelehrten , abgesehen davon haben wir alle ein gesunden menschen verstand und es ist für uns alle kla das sollche übertriebene selbstgeißlund einfach falsch haram ist.

 

daher finde ich es wirklich ärgerlich (blöd) wenn manche muslime dieses thema gleich veralgemeinern und unsere rechtschule in den dreckziehen.

 

:(

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  • 4 Wochen später...

A Salat wa Sallam 3ala Sayidnia wa Nabiynah Mohamad (saws) wa 3ala sa7bihi wa 2ahlihi Tahirin

 

 

 

 

F. 384: Zu Aschura werden einige Zeremonien veranstaltet wie das Schlagen auf den Kopf mit dem Schwert - was als (trommelndes) Schlagen bezeichnet wird - und dem Barfußlaufen auf Feuer und glühender Kohle, was psychische und körperliche Schäden verursacht. Zudem führen solche Handlungen zur Verunglimpfung der Schia - der Rechtsschule der Zwölfer-Schia - in der Ansicht der (islamischen) Wissenschaftler, der Angehörigen der (anderen) islamischen Rechtsschulen und der Welt, und möglicherweise folgt daraus die Entwürdigung der Rechtsschule (der Schia). Wie ist Ihre geehrte Meinung dazu?

 

A: Das, was von den erwähnten Angelegenheiten Schaden für den Menschen oder die Schwächung der Religion und der Rechtsschule (der Schia) bewirkt, ist verboten, und die Gläubigen sind verpflichtet, dies zu unterlassen. Und es ist nicht zu bestreiten, dass vieles dieser erwähnten (Angelegenheiten) zum schlechtem Ruf und zur Schwächung für die Rechtsschule der Leute des Hauses (des Propheten) [ahl-ul-bayt] - a. - bei den Menschen führt. Und dieses gehört zu den wesentlichsten Schäden und größten Verlusten.

 

So Imam Khamanei verbietet das,aber es geht noch weiter:

 

F. 375: Wie ist das Urteil dazu, sich mit dem Gesicht auf den Boden der heiligen Stätten der Imame (a.s.) zu werfen, da einige Menschen ihre Gesichter und Brüste auf den Boden wälzen und zerkratzen, bis Blut daraus fließt, und sie dann in den Haram des Imams (a.s.) in diesem Zustand eintreten?

 

A: Es gibt religionsrechtlich keine Rechtfertigung für ein solches Verhalten, das fern ist vom Zeigen der Trauer und der traditionellen Trauer(-Feierlichkeit) sowie (fern ist von) der Befolgung der Imame (a.s.). Und dieses ist erst recht nicht erlaubt, falls es zu einem relevanten körperlichen Schaden oder zur Schwächung der Rechtsschule (der Schia) in den Augen der Menschen führt.

 

Sayed Ali sagt hier,dass das übertribene Trauern sogar Haram sei!

 

Doch es geht immer noch weiter:

 

F. 380: Wenn das Schlagen auf seinen Kopf (mit einem besonderen Instrument dafür) bei den Trauerveranstaltungen des Imams (a.s.) zum Ableben des Schlagenden führt, wird diese Handlung dann als Selbstmord gewertet?

 

A: Wenn er dieses von Anfang an mit der Befürchtung vor Lebensgefahr begeht und es zu seinem Ableben führt, dann fällt es unter das Urteil des Selbstmordes.

 

Jetzt sagt er sogar,dass wer bei Selbstverletzung oder durch den Blutverlust stirbt, Selbstmord begangen hat.

 

Wa Salam alaikum

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