ya_fatemehzahra Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 Liebe Islamische Geschwister, mich bedrückt seit längerem eine Frage. Wie ist es, wenn man Schulden hat, und beispiel ich müsste sofort weg aus Deutschland und kann diese nicht mehr bezahlen. Wie ist es, was müsste ich tun, dass Allahu teala von mir zufrieden ist. Diese Besorgnis (angelegenheit) wächst in mir wie ein Tumor. Ich muss aber auch angeben, dass teils der schulden nicht wegen mir ist, sondern wegen anderen Personen. Gib mir bitte in allen Varianten eine Antwort, Inshallah könnt Ihr mir helfen. Ich frage so eine Persönliche sache hier, mit der Hoffnung ich bekomme eine Antwort, denn ein Mensch sollte alles versuchen am tag des Jüngsten Gericht sauber zu sein. Inshallah. Außerdem habe ich keinen außer euch die ich fragen könnte. Möge allah mit euch zufrieden sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mustafa Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 Asalamualaikum Shirin. Schulden zu haben, unabhängig davon ob sie islamisch legal entstanden oder nicht von Dir zu verantworten wären, sind ansich kein Hinderungsgrund in Sachen Reisen und auch kein Hinderungsgrund seinen permanenten Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Und ich kenne auch keine Kreditklausel hierzulande, die soetwas einschränken würde; vielmehr denke ich eine solche Klausel (wenn existent) wäre nichtig, auch nach deutschem Recht. Für Schulden, die legal entstanden und von einem so zu verantworten sind, existiert allerdings kein "nicht mehr bezahlen können" im Islam, will sagen, solche Aussagen (und wenn sie noch so wahr sind), haben keine Schuldbefreiende Wirkung. Nach Deutschem Recht existiert zwar (inzwischen) eine Möglichkeit von "Insolvenz für Privatpersonen", nach der Sharia jedoch braucht man >allein< das Einverständnis der jeweiligen "Gläubiger" (Kreditgeber). Im Klartext also nimmst Du die Schulden einfach mit und bezahlst sie, sobald Du sie bezahlen kannst. wasalam. Mustafa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_fatemehzahra Geschrieben 26. Januar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 ja das ist mir klar, dass ich die bezahlen muss. aber: Was passiert, wenn ich z.Bspl.: Sterbe, ohne das ich diese Bezahlen konnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 Assalamu alaykum Wie sieht es denn mit Schulden aus, die man wegen jemand anderen hat. Z.B. wegen dem Ex-Partner, der das Geld verprasst hat ohne das man selbst es verhindern konnte, und die Gläubiger nun an einen herantreten. Wenn es soviel ist, dass man es sowieso niemals bezahlen könnte und die Gläubiger sicher auch niemals darauf verzichten würden. Aber vor allem, der Ex-Partner auch nicht vorhat (besser gesagt, sich davor drückt), die Schulden zu bezahlen. Wie ist das islamisch zu handhaben? Ist man dann eigentlich verpflichtet, zu bezahlen? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mustafa Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 asalamualaikum Shirin. Was passiert, wenn ich z.Bspl.: Sterbe, ohne das ich diese Bezahlen konnte? Wenn Du stirbst und ein Erbe hinterläßt, zahlen (im Idealfall, versteht sich stets) Deine Erben, um Dich von Deiner Schuld zu befreien, und, auch wenn Du (z.B.) nichts hinterläßt, so ist es dennoch besser, wenn Dein Wali oder Deine (Nichts-)Erben(den) Deine Schulden begleichen, auch wenn dieses nicht unbedingt zwingend ist - und zumal Du ja keinen direkten Einfluß mehr darauf hättest. waAllahuAlim wasalam. Mustafa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mustafa Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2006 Asalamualaikum Cara. Wie sieht es denn mit Schulden aus, die man wegen jemand anderen hat. Z.B. wegen dem Ex-Partner, der das Geld verprasst hat ohne das man selbst es verhindern konnte, und die Gläubiger nun an einen herantreten. Das kommt darauf an. Wenn man selbst den Kredit, vertraglich und juristisch klar, für sich selbst (eigene Rechnung) und gegen die eigene Unterschrift/Bonität/Verpflichtung aufgenommen hat, darf man Kreditgeber keinen Vorwurf machen, daß er den Kredit auch von einem selbst zurückverlangt. Wenn es soviel ist, dass man es sowieso niemals bezahlen könnte und die Gläubiger sicher auch niemals darauf verzichten würden. Aber vor allem, der Ex-Partner auch nicht vorhat (besser gesagt, sich davor drückt), die Schulden zu bezahlen. Nun, das kommt (ebenfalls) auf die genaueren, sprich juristisch relevanten Umstände an. Wasalam. Mustafa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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