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Die Behandlung von Mord/Totschlag im islamischen Recht


Love and Hate

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Hier wäre das zweite Thema.

Ich möchte mal vorausschicken dass ich zu diesem Thema zwar viel gehört habe aber keine wirklichen Kentnisse besitze.

Ich frage also nicht aus irgendeiner bösen Absicht heraus und bitte darum mir die auch nicht zu unterstellen!

 

Wie wird Mord im Islam/Scharia behandelt?

Soweit ich weiß (ich lasse mich gern korrigieren!) wird er als Streitfall zwischen zwei Familien angesehen/behandelt und es ist kein

festes Strafmaß dafür vorgeschrieben.

Was ist nun wenn der Mord innerhalb einer Familie geschieht?

Gibt es einen Unterschied wenn ein Vater seinen Sohn/Tochter ermordet oder ein Mann seine Frau? Wie wird das in diesem Fall behandelt?

Was wäre wenn eine Familie auf die Verfolgung eines Mordes "verzichten" würde? Was ist wenn der Ermordete gar keine Familie hat weil

er bspw. ein Obdachloser ist oder die Familie ihn als "Schande" empfindet weil er zum Bsp. ein Drogensüchtiger ist oder ein Krimineller?

Ich hoffe auch hier macht sich jemand die Mühe mir die Fragen zu beantworten.

Vielen Dank dafür und einen schönen Restsonntag!

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As Salamu 3aleikum,

 

 

 

im Quran steht: "Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen mit deutlichen Zeichen zu ihnen; dennoch, selbst danach begingen viele von ihnen Ausschreitungen im Land." (Sura 5 Vers 32)

Dies gilt natürlich auch für uns.

 

 

Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe. (Sura 17 Vers 33)

 

Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und war er (der Getötete) gläubig: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: so soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: so (soll er) zwei Monate hintereinander fasten - (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (Sura 4 Vers 92)

 

 

Es ist schon eine Sünde für den Vater, wenn er sein Kind so schlägt, dass die Haut errötet. Ich würde jetzt sagen, dass es kein Unterschied gibt, dass ein Vater/Ehemann seine Kinder/Mutter tötet. Er hat ein Leben genommen, was eigentlich nur Gott vorbehalten ist. Auf die Menschen bezogen, kann nur ein islamischer Richter jemanden zum Tode verurteilen. Also keine Selbstjustiz.

 

 

 

 

wassalam

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"Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen mit deutlichen Zeichen zu ihnen; dennoch, selbst danach begingen viele von ihnen Ausschreitungen im Land." (Sura 5 Vers 32)

 

 

Was ist gemeint mit "ein Unheil im Lande"?

 

Außer er hat ein rechtlichen Grund dazu gehabt.

 

Was ist ein "rechtlicher Grund"? Wie kann ein Vater einen rechtlichen Grund haben? Meinst du Gericht? Oder wirklich Vater?

 

Mich würde ja mehr das Verfahren interessieren. Aus diesen Versen geht für mich erstmal hervor dass es moralisch verboten ist. OK.

Aber es ist ja bestimmt in der Scharia geregelt wie in einzelnen Fällen zu verfahren ist und es gibt vielleicht oder sicherlich sogar Fatwas zu diesen Themen. Ich kenne eine Fatwa von Sistani derzufolge es einem Ehemann verboten ist sein Frau wegen Ehebruchs zu töten selbst wenn er sie dabei ertappt. Was wäre aber wenn er es doch tun würde? Wie wäre dann die Strafe? Denn wie ich es verstanden habe behandelt die Scharia Mord als Streitfall zwischen zwei Familien wobei die Familie des Ermordeten auch ein Blutgeld akzeptieren könnte. Hier wäre aber die Familie des Mörders und die Familie des Ermordeten identisch. Wie ist das Verfahren nun hier? Oder

eben wenn es sich um die Tochter usw. handelt. Ich habe gelesen, dass Fadlallah eine Fatwa gegen Ehrenmorde heraus gegeben hat

in der er sagt, dies sei nach dem islamischen Recht strafbar. Wenn es nun aber doch passiert, wie ist es dann shariarechtlich geregelt.

Wie wird das behandelt?

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Was ist gemeint mit "ein Unheil im Lande"?

Was ist ein "rechtlicher Grund"? Wie kann ein Vater einen rechtlichen Grund haben? Meinst du Gericht? Oder wirklich Vater?

 

Mich würde ja mehr das Verfahren interessieren. Aus diesen Versen geht für mich erstmal hervor dass es moralisch verboten ist. OK.

Aber es ist ja bestimmt in der Scharia geregelt wie in einzelnen Fällen zu verfahren ist und es gibt vielleicht oder sicherlich sogar Fatwas zu diesen Themen. Ich kenne eine Fatwa von Sistani derzufolge es einem Ehemann verboten ist sein Frau wegen Ehebruchs zu töten selbst wenn er sie dabei ertappt. Was wäre aber wenn er es doch tun würde? Wie wäre dann die Strafe? Denn wie ich es verstanden habe behandelt die Scharia Mord als Streitfall zwischen zwei Familien wobei die Familie des Ermordeten auch ein Blutgeld akzeptieren könnte. Hier wäre aber die Familie des Mörders und die Familie des Ermordeten identisch. Wie ist das Verfahren nun hier? Oder

eben wenn es sich um die Tochter usw. handelt. Ich habe gelesen, dass Fadlallah eine Fatwa gegen Ehrenmorde heraus gegeben hat

in der er sagt, dies sei nach dem islamischen Recht strafbar. Wenn es nun aber doch passiert, wie ist es dann shariarechtlich geregelt.

Wie wird das behandelt?

 

 

As Salamu 3aleikum,

 

ich habe meinen Beitrag editiert und es so hingeschrieben:

Auf die Menschen bezogen, kann nur ein islamischer Richter jemanden zum Tode verurteilen. Also keine Selbstjustiz.

Ich hoffe es beantwortet deine Frage.

 

Was dem Vater oder dem Familienangehörigen widerfährt, wenn er es doch macht, obwohl er keine Berechtigung dazu hat, weiß ich leider nicht. Da müssten wir unsere Gelehrten befragen. Ich werde inshallah gleich diese Frage zu den Maraji3, Seyed Fadlallah, Seyed Sistani und Seyed Khamanei schicken.

 

wassalam

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ich habe meinen Beitrag editiert und es so hingeschrieben.

 

Also nach diesem kleinen Intermezzo "hinter den Kulissen". Ich habe Jasmina in einer persönlichen Nachricht folgendes gefragt:

 

Wenn ich auf einer Homepage eines Großayatollahs eine Frage stelle bzgl. des Konsums irgendeines Schockoriegels und kriege dazu eine Antwort, dann ist es für mich nachvollziehbar diese Fatwa zu befolgen. Ich persönlich finde es zwar etwas seltsam dass hier offenbar jeder auch noch so kleine Bereich des Lebens haargenau geregelt ist - aber gut, wer sich daran halten will, warum nicht. Wie ist es aber wenn ich tatsächlich nachfrage ob bspw. meine Tochter weil sie dies oder jenes getan hat, getötet werden darf oder nicht? Würde eine solche (positiv beantwortete) Fatwa islamrechtlich ausreichen die Tocher (quasi völlig legal) zu töten oder nicht? Ich meine ich war bisher immer von einem Gerichtsverfahren ausgegangen, mit Kläger, Verteidiger und dem vollen Programm. In diesem Fall aber würde ja

nur der Ankläger zu Wort kommen, die Beschuldigte würde überhaupt nicht gehört werden und eine nähere Beschäftigung mit dem Sachverhalt würde auch nicht stattfinden.

Wie verhält es sich hier?

 

Ich hoffe dass ich die Antwort auch posten darf?!?!

Die lautet so:

 

nur ein islamischer Richter darf jemanden zum Tod verurteilen. Also muss es ein Gerichtsverfahren geben. Denn der Gelehrte/Großayatullah weiss ja die Umstände usw. nicht um von seinem Büro aus, so ein Urteil abzugeben.

Aber schreib den Beitrag in den Thread, ich werde ihn dann umgehend freischalten. Denn ich will/kann dir keine endgültige Antwort geben.

 

 

Im Quran steht, dass er die Klärung aller Dinge ist. Der Islam sagt: Tut in allem, was ihr macht, das Gute und vermeidet das Schlechte. Deshalb ist es für uns wichtig, jemanden zu haben, der uns eben auch diese kleinen Bereiche erklärt, damit wir Gutes machen. Tu was Gutes, und du bekommst Gutes zurück, das sagt der Quran und jeder weiss von uns weiss es. Der Quran sagt auch: Verfolgt nicht das, worüber ihr keine Kenntnis habt. Das heisst, nicht einfach machen ohne das zu hinterfragen. Alles muss auf Vernunft basieren. Und die Gelehrten haben sich auf sowas spezialisiert. Sie schreiben ihre Fatwa nach eine Art Syllogismus. Es ist ein Prozess bis eine Fatwa entsteht.

Das wollte ich nur nochmal anmerken.

 

So, damit hab ich die Frage dann im Forum gestellt und hoffe dass jemand eine endgültige Antwort geben kann?!?

Konkret meinte ich eben die Fatwa die ich von Sistani gelesen hatte. Die besagt ja dass ein Ehemann seine ehebrechende Frau nicht töten darf auch wenn er sie bei dieser Tat erwischt.

Das ist (für mich als Nicht-muslim) schön zu hören, obwohl ich ganz ehrlich im ersten Moment

schon überrascht war dass jemand überhaupt so eine Frage stellt. Ich hätte ehrlich gedacht, das sei eigentlich selbstverständlich.

Deshalb meine Frage etwas konkreter: was wäre denn wenn die Antwort ja gewesen wäre? Wäre soetwas möglich gewesen?

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#bismillah#

#salam#

 

Du fragst ob es möglich wäre, dass ein Ayatullah seinen männlichen Anhängern erlaubt ihre Frauen zu töten, wenn sie sie beim Ehebrechen erwischen?

 

Nein, das ist unmöglich. Für Ehebruch benötigt man nicht umsonst 4 Zeugen, die die Tat (also den GV) unabhängig von einander bezeugen können. Und wie gesagt, ist Selbstjustiz nicht erlaubt.

 

schon überrascht war dass jemand überhaupt so eine Frage stellt. Ich hätte ehrlich gedacht, das sei eigentlich selbstverständlich.

 

Obwohl es selbstverständlich ist, kann es auch als Information dienen. Wie du siehst, hat dir die Fatwa geholfen Informationen zu diesem Thema zu sammeln.

 

Du stellst sehr konkrete Fragen zu Mordfällen, die wir dir nicht beantworten können. Es sind die islamischen Richter, die sie überprüfen und am Ende ein Urteil fällen.

 

#rose#

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#bismillah#

#salam#

 

 

Du stellst sehr konkrete Fragen zu Mordfällen, die wir dir nicht beantworten können. Es sind die islamischen Richter, die sie überprüfen und am Ende ein Urteil fällen.

 

#rose#

 

Auch auf die Gefahr hin zu nerven. Gibt es Beispiele für solche Mordfälle und die Urteile? Gibt es irgendeine allgemeine Abhandlung (am liebsten natürlich online) wo man etwas dazu erfahren kann?

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#salam#

Sicher-gibt-es-Beispiele,-es-gibt-überall-kranke-Menschen.-Aber-mir-würde-kein-konkreter-einfallen.

Du-suchst-nicht-zufällig-irgendetwas-über-sogenannte-"Ehrenmorde"-oder? #bismillah# -Würde-mich-nicht-überaschen...

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#salam#

Sicher-gibt-es-Beispiele,-es-gibt-überall-kranke-Menschen.-Aber-mir-würde-kein-konkreter-einfallen.

Du-suchst-nicht-zufällig-irgendetwas-über-sogenannte-"Ehrenmorde"-oder? #bismillah# -Würde-mich-nicht-überaschen...

 

 

Wieso würde dich das nicht überraschen?

Ich habe allgemein eine Frage gestellt weil ich in einer allgemein gehaltenen Abhandlung nur die Beschreibung gefunden hatte

nach der Scharia würde Mord als Angelegenheit zwischen zwei Familien behandelt.

Ich habe lange gesucht (kannst du mir glauben) aber nix wirklich schlüssiges gefunden wie es sich nun verhält wenn Täter

und Opferfamilie ein und dieselbe sind.

Schön dass du mir gleich eine schlechte Absicht unterstellst....

Ich meine mal ganz konkret: in Iran wird es solche Fälle doch mit Sicherheit schon gegeben haben und hier im Forum wird

es doch sicher Leute geben die Farsi sprechen und entsprechende Zeitungen lesen.

Nur als Beispiel. Ich würde mich auch mit einer allgemeinen Erklärung zufrieden geben.

By the way: warum schreibst du immer mit Bindestrich? Hat das irgendwas zu bedeuten? Klemmt bei dir die Taste? #salam#

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#bismillah#

Meine-frage-war-eine-Aufforderung-die-Frage-zu-konkretisieren,-wenn-du-eben-diese-sogenannten-"Ehrenmorde"-meinst,-denn-so-sah-das-eindeutig-für-mich-aus.

Und-wundern-würde-es-mich-nicht,-da-es-derartig-hochgepuscht-wird-unter-diesem-Schlagwort.

Du-musst-wissen,-dass-diese-"Angelegenheiten-zwischen-zwei-Familien"-nicht-zwischen-diesen-Familien-untereinander-geregelt-werden-dürfen,-sondern-nur-durch-Richter.

Wenn-man-jemanden-ermordet,-dann-ist-die-ganze-Familie-betroffen,-besonders-wenn-der-Hauptversorger-wegfällt.

Hierzulande-wird-es-als-Angelegenheit-zwischen-Mörder-und-Ermordeten-betrachtet,-wobei-die-Angehörigen-da-noch-etwas-mit-reinspielen,

aber-im-Islam-wird-es-konkret-als-Angelegenheit-betrachtet,-welche-die-Familienangehörigen-mit-einbezieht.

Ich-glaube-du-hast-es-aufgrund-des-Wortlautes-in-dem-Text-(welcher-das-auch-sein-mag)-falsch-verstanden.

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#salam#

Meine-frage-war-eine-Aufforderung-die-Frage-zu-konkretisieren,-wenn-du-eben-diese-sogenannten-"Ehrenmorde"-meinst,-denn-so-sah-das-eindeutig-für-mich-aus.

Und-wundern-wüdre-es-mich-nicht,-da-es-derartig-hochgepuscht-wird-unter-diesem-Schlagwort.

Du-musst-wissen,-dass-diese-"Angelegenheiten-zwischen-zwei-Familien"-nicht-zwischen-diesen-Familien-untereinander-geregelt-werden-dürfen,-sondern-durch-Richter.

Wenn-man-jemanden-ermordet,-dann-ist-die-ganze-Familie-betroffen,-besonders-wenn-der-Hauptversorger-wegfällt.

Hierzulande-wird-es-als-Angelegenheit-wischen-Mörder-und-Ermordeten-betrachtet,-wobei-die-Angehörigen-da-noch-etwas-mir-reinspielen,

aber-im-Islam-wird-es-konkret-als-Angelegenheit-betrachtet,-welche-die-Familienangehörigen-mit-einbezieht.

Ich-glaube-du-hast-es-aufgrund-des-Qortlautes-in-dem-Text-(welcher-das-auch-sein-mag)-falsch-verstanden.

 

Hi,

nein ich meine keine Ehrenmorde speziell, aber sie könnten natürlich darunter fallen.

In einem modernen Rechtsstaat ist es keine Sache zwischen dem Ermordeten (denn der ist ja tot!) und dem Mörder (der ja oft gar nicht

bekannt ist bzw. sich verborgen hält) sondern einen Angelegenheit des Staates. Der Staat legt in Gesetzbüchern Verbrechen fest (bspw. Mord) und verfolgt diese dann. Dabei ist es auch nicht nötig zum Bsp. Anzeige zu erstatten. Der Staat verfolgt diese Verbrechen

von sich aus.

Nun wollte ich eben wissen wie diese Regelung im Islam ist. Konkret in Iran zum Bsp.: Ist Mord in Iran ein Offizialdelikt? Also ein Verbrechen bei dem der Staat von sich aus tätig wird? Wahrscheinlich wohl schon nehme ich mal an (ich weiß es nicht!). Das Verfahren

wird dann vermutlich aber nach der Regeln der Scharia ablaufen (vermute ich jetzt mal) und da würde mich halt interessieren wie das geregelt ist wenn ein Verbrechen in der gleichen Familie stattfindet. Ob die Scharia das auch regelt?

Aber soweit ich weiß hat Jasmina doch um eine Fatwa von verschiedenen Gelehrten angefragt (oder nicht?), von daher wird das dann

ja möglicherweise geklärt sein.

Schöne Grüße.

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As Salamu 3aleikum,

 

 

 

ich habe eine Antwort von Seyyed Sistani bekommen:

Ich habe gefragt, wie es zu betrachten ist, wenn ein Vater seine Kinder (und er hat eine angebliche Begründung dafür) tötet, obwohl dieses ja nur der islamische Richter urteilen kann

 

Die Antwort: (kurz und direkt hehe) Es ist absolut verboten.

 

Siehst du lieber Love and Hate, der Vater darf dies nicht machen. Ich glaube das "absolut" drückt die Selbstverständlichkeit aus.

 

 

 

wassalam

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Hi,

nein ich meine keine Ehrenmorde speziell, aber sie könnten natürlich darunter fallen.

In einem modernen Rechtsstaat ist es keine Sache zwischen dem Ermordeten (denn der ist ja tot!) und dem Mörder (der ja oft gar nicht

bekannt ist bzw. sich verborgen hält) sondern einen Angelegenheit des Staates. Der Staat legt in Gesetzbüchern Verbrechen fest (bspw. Mord) und verfolgt diese dann. Dabei ist es auch nicht nötig zum Bsp. Anzeige zu erstatten. Der Staat verfolgt diese Verbrechen

von sich aus.

Nun wollte ich eben wissen wie diese Regelung im Islam ist.

 

Ich-glaube-da-hast-du-schonmal-etwas-misverstanden,-denn-Mord-wird-um-des-Ermordeten-willen-verfolgt-und-der-Täter

um-des-Ermordeten-und-seiner-Angehörigen-und-Freunde-willen-betraft.

Dass-der-Staat-jeden-Fall-verfolgt-ist-eine-Formalität,-denn-er-stellt-die-geforderten-unabhängigen-Richter,-die-auch-im-Islam-gefordert-werden.

 

Konkret in Iran zum Bsp.: Ist Mord in Iran ein Offizialdelikt? Also ein Verbrechen bei dem der Staat von sich aus tätig wird?

Wahrscheinlich wohl schon nehme ich mal an (ich weiß es nicht!). Das Verfahren

wird dann vermutlich aber nach der Regeln der Scharia ablaufen (vermute ich jetzt mal) und da würde mich halt interessieren wie das geregelt ist wenn ein Verbrechen in der gleichen Familie stattfindet. Ob die Scharia das auch regelt?

Aber soweit ich weiß hat Jasmina doch um eine Fatwa von verschiedenen Gelehrten angefragt (oder nicht?), von daher wird das dann

ja möglicherweise geklärt sein.

Natürlich-wird-der-Staat-von-sich-aus-tätig,-wenn-ein-Mordfall-vorliegt.

Wie-nun-genau-der-Strafprozess-im-Iran-abläuft,-weiß-ich-nicht.

Zumindest-handelt-der-Staat-"nicht-überall",-wie-es-eigentlich-sein-sollte,-so-gibt-es-meines-Wissens-nach-auch-immernoch-den-Zins.

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Siehst du lieber Love and Hate, der Vater darf dies nicht machen. Ich glaube das "absolut" drückt die Selbstverständlichkeit aus.

 

Vielen Dank für die Mühe.

Aber dass er es nicht machen darf dass hab ich ja nicht bezweifelt. Mir ging es mehr um das Verfahren.

 

Ich-glaube-da-hast-du-schonmal-etwas-misverstanden,-denn-Mord-wird-um-des-Ermordeten-willen-verfolgt-und-der-Täter

um-des-Ermordeten-und-seiner-Angehörigen-und-Freunde-willen-betraft.

 

Also: ich rede hier vom Verfahren, von der internen Verfahrensweise. Und bei der ist es in Deutschland zum Bsp. natürlich nicht

so wie du sagst. Die Angehörigen des Ermordeten oder sein Freunde spielen meines Wissens überhaupt keine Rolle.

Denn sonst wäre ein Motiv ja Rache und die ist im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen.

Eine theoretische Begründung wäre denke ich eher der Gesellschaftsvertrag von Rousseau. Das bedeutet der Einzelne tritt bestimmte

Rechte und Freiheiten an die Gemeinschaft ab und die gewährt ihm dafür ihrerseits gewisse Rechte wie zum Bsp. den Schutz des Lebens oder des Eigentums. Das heißt der Staat garantiert dir das Recht auf Leben und verfolgt jeden der es antastet.

Nach dem was ich von der Scharia gelesen habe wird Mord verfolgt weil die Interessen einer Familie von einer anderen verletzt wurden. Dieses Konzept stammt also wohl noch aus der Zeit als die Familie einen weit höheren Stellenwert hatte als das Individuum. Der moderne Staat basiert ja gerade auf dem Stellenwert des Individuums. Deshalb war oder ist mir nicht ganz klar wie der iranische Staat (wo die Scharia ja gilt nehme ich mal an) das handhabt.

 

Dass-der-Staat-jeden-Fall-verfolgt-ist-eine-Formalität

 

Hoffentlich!

 

Aber bitte nicht falsch verstehen, ich will mich nicht streiten oder Dinge unterstellen. Aber unabhängige Informationen bekommt man eben auch nur schwer.

Gute Nacht.

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#bismillah#

Ich-glaube-du-erwartest-et6was-zu-viel,-wenn-du-erwartest,

-dass-wir-als-Laien-den-deteillierten-Strafprozess-in-verschiedensten-

Fällen-lückenlos-kennen.

 

Ja ich bin ja kein Experte für Fatwas und ich weiß auch nicht was man da so alles fragen kann oder nicht, aber könnte man den Herrn

Sistani nicht einfach ganz konkret fragen welches (theoretisch gesprochen) die Strafe für einen Vater wäre der seine Tochter aufgrund

irgendwelcher Vermutungen tötet. Ginge das nicht?

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As Salamu 3aleikum,

 

 

 

Ich habe Seyyed Fadlallah ebenfalls die gleiche Frage gestellt wie Seyyed Sistani, und die Antwort ist:

Es ist ihm (dem Vater) nicht gestattet seine Kinder zu töten, ohne Recht, das von der islamischen

Gesetzgebung begründet wird zu töten. Sonst ist er ein Mörder und ein

Sündiger, auf dem die Urteile des Mörders angewandt werden sollen von einem (islamisch) gesetzlichen Richter.

 

Also wie daraus zu sehen ist (und wie mein Vater es mir nochmal erklärt hat) darf der Vater seine Kinder nicht töten, auch wenn die Kinder jemanden getötet hätten. Das Urteil ist nur dem islamischen Gericht vorbehalten.

 

wassalam

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As Salamu 3aleikum,

 

 

 

zum Blutgeld habe ich noch folgendes:

Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und war er (der Getötete) gläubig: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: so soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: so (soll er) zwei Monate hintereinander fasten - (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise Sura 4 Vers 92

 

Die Fatwa von Seyyed Fadlallah sagt schon aus, dass nach den Urteilen eines Mordes gehandelt wird. Im Quran steht : Es liegt Leben für euch in der Vergeltung, o ihr Verständigen, daß ihr Sicherheit genießen möget. Sura 2 Vers 179

 

wassalam

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