Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Frage: Ist es erlaubt in einem Supermarkt, der einem Muslim gehört, Fleisch zu kaufen, wenn man denkt, dass es nach islamischen Regeln geschlachtet wurde, obwohl dort auch alkoholische Getränke verkauft werden? Antwort: Ja, es ist erlaubt. Und es ist halāl es zu essen, sogar wenn es vorher von einem Nichtmuslim kam, solange die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Ladenbesitzer sichergestellt hat, dass es gemäß den Gesetzen der sharī`ah geschlachtet wurde. Aber nicht, wenn es diese Wahrscheinlichkeit nicht gibt. ____________________________ Fiqh für Muslime im Westen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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