Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Frage: Die große Mehrheit der muslimischen Frauen, die hidjāb tragen, lassen ihr Kinn und einen kleinen Bereich unterhalb des Kinns unbedeckt, bedecken aber den Hals. Ist es so zulässig? Wie groß ist der Gesichtsbereich, den die Frauen nicht bedecken müssen? Gehören die Ohren dazu? Antwort: Die Ohren gehören nicht mehr zum Gesichtsbereich, folglich ist ihre Bedeckung Pflicht. Was das Kinn und den Teil unterhalb des Kinns betrifft, der beim Tragen eines gewöhnlichen Kopftuchs zu sehen ist, so wird es wie das Gesicht betrachtet. _____________________ Fiqh für Muslime im Westen MissJour reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge