Dam3et Karbala Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Frage: Darf eine Tochter, wenn eine Schwangerschaft für sie selbst und ihre Familie große Schwierigkeiten und Schande bringt, den Fötus abtreiben? Antwort: Es ist nur bis zu dem Zeitpunkt gestattet, da die Seele nicht in den Fötus eingetreten ist, wenn die Schwierigkeiten ein Niveau erreicht haben, dass normalerweise für sie nicht mehr zu ertragen ist und wenn es keine andere Lösung als die des Abbruchs der Schwangerschaft gibt. ____________________ Fiqh für Muslime im Westen Salam Abtreiben ist nur dann gestattet, wenn die schwangere Frau um ihr Leben bangen muss. Ich bezweifle diese Aussage die du uns gegeben hast. Ich bitte um Quellen... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Ich bin leider kein Marja' und kann das deshalb nicht beurteilen. Die Quelle steht da "Fiqh für Muslime im Westen". Wenn du die Internetseit haben möchtest, auch kein Problem: http://www.najaf.org/lang/5/index.htm Du kannst das Büro von Sayyed Sistani (ha.) ja gerne mal kontaktieren und schauen ob das stimmt oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 27. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Salam meine lieber Bruder ich wollte dich nicht angreifen , aber das entspricht nicht dem was ich so im Islam kenne ... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Ich habe mich auch nicht angegriffen gefühlt, Schwester. Du hast nur um eine Quelle gebeten und ich habe sie dir gezeigt. Ob es den islamischen Richtlinien entspricht oder nicht, kann ich nicht beurteilen, wie schon gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Auf der Seite steht: Ein Abbruch eines Fötus vor dem Eintreten der Seele ist gestattet, wenn es von unerträglichem Schaden für die Mutter wäre, die Schwangerschaft fortzuführen oder es extrem schwierig für sie werden würde. (Siehe auch untenstehenden Fragen-Antworten Block.) Die Frage ist nun wie Sayyid Sistani "unerträglichen Schaden" definiert. Aber um Missverständnisse zu vermeiden: Er erlaubt es in dem Fall nur vor Eintritt der Seele. D.h. in den ersten 40 Tagen der Schwangerschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 27. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Auf der Seite steht: Die Frage ist nun wie Sayyid Sistani "unerträglichen Schaden" definiert. Aber um Missverständnisse zu vermeiden: Er erlaubt es in dem Fall nur vor Eintritt der Seele. D.h. in den ersten 40 Tagen der Schwangerschaft. Salam Woran bzw. aus welchem Abschnitt im Koran entimmt er denn diese Aussage??? Ich weiss mein Wissen reicht nicht um seins als "falsch" zu nennen, das mache ich auch nicht, aber ich verstehe das einfach nicht ich meine da ensteht ein Lebewesen, auch wenn es noch keine Seele hat, aus ihm wird mal ein Mensch.... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Salam Woran bzw. aus welchem Abschnitt im Koran entimmt er denn diese Aussage??? Ich weiss mein Wissen reicht nicht um seins als "falsch" zu nennen, das mache ich auch nicht, aber ich verstehe das einfach nicht ich meine da ensteht ein Lebewesen, auch wenn es noch keine Seele hat, aus ihm wird mal ein Mensch.... Salam Ach Schwester ... Was die eigene Meinung Suggeriert ... Nun hart ausgedrückt ist es vor dem eintreten der Seele kein Mensch sondern nur ein 'alaq. Dies was du sagst ist ab dem eintreten der Seele. Ab da hast du recht. Sonst könnte man auch sagen das der Mann niemals ein Tropfen Nutfa verschwenden darf, daraus wird ja ein Mensch ... Hat also kein sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast hayat Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Ach Schwester ... Was die eigene Meinung Suggeriert ... Nun hart ausgedrückt ist es vor dem eintreten der Seele kein Mensch sondern nur ein 'alaq. Dies was du sagst ist ab dem eintreten der Seele. Ab da hast du recht. Sonst könnte man auch sagen das der Mann niemals ein Tropfen Nutfa verschwenden darf, daraus wird ja ein Mensch ... Hat also kein sinn. Wenn das dein Argument ist, dann müsste Abtreibung generell vor Eintritt der Seele erlaubt sein. Ist es aber nicht. Ich weiss mein Wissen reicht nicht um seins als "falsch" zu nennen, das mache ich auch nicht, aber ich verstehe das einfach nicht ich meine da ensteht ein Lebewesen, auch wenn es noch keine Seele hat, aus ihm wird mal ein Mensch.... Wir müssten wie gesagt, wissen wie Sayyid Sistani "unertäglichen Schaden" definiert. Es ist ja auch so, dass das Kind mit der Mutter leiden würde. Die Fatwa ist leider zu ungenau, um sie 100% zu verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast hayat Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Wenn das dein Argument ist, dann müsste Abtreibung generell vor Eintritt der Seele erlaubt sein. Ist es aber nicht. Mein Beitrag war die Antwort auf diese bestimmte Situation. Was Sayyed Sistani aber sagt, wen man einfach so keine lust auf ein Kind hat dan darf man es auch in seiner 'alaq Phase nicht abtreiben. Doch was hat das mit dem anderen zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Eigentlich nichts. Es ging mir nur um dein Argument, Bruder. Ich denke, es steckt mehr dahinter. Bei dieser Fatwa oben kann ich mir es nur so erklären, dass vieleicht die unertraegliche Situation diese ist, dass ihr Leben vieleicht in Gefahr ist, passiert ja auch leider sehr oft, Ehrenmorde, eine Ausnahmesituation oder so ähnlich wo ihr Leben in Gefahr ist..eine andere Erklaerung finde ich nicht dafür, aber werde nochmal nachfragen, weil ich diese Fatwa irgendwie nicht ganz verständlich finde, man könnte vieles meinen... So denke ich, wird es auch gemeint sein. "Unerträglichen Schaden" kann jeder Mensch anders definieren und inschallah nimmt sich eine Frau durch die Fatwa nicht das Recht ihr Kind abzutreiben, nur weil sie es anders deutete. Deshalb sollte man nochmal genauer nachfragen, was genau sich Sayyid Sistani darunter vorstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Eigentlich nichts. Es ging mir nur um dein Argument, Bruder. Ich denke, es steckt mehr dahinter. So denke ich, wird es auch gemeint sein. "Unerträglichen Schaden" kann jeder Mensch anders definieren und inschallah nimmt sich eine Frau durch die Fatwa nicht das Recht ihr Kind abzutreiben, nur weil sie es anders deutete. Deshalb sollte man nochmal genauer nachfragen, was genau sich Sayyid Sistani darunter vorstellt. Was glaubst du den was dahinter steckt? Fragt mal Sayyed Sistani bitte, vielen dank. Unerträglichen Schaden müsst ihr so sehen wie es beschrieben wird. Ein Schaden was man nicht ertragen kann. Das kann für den einen schon Ausstoß aus der Familie sein, für den anderen der Tod. Ich vermute hier muss jeder selbst wissen was für ihn Unerträglich ist. Aber es gibt auch dinge die auf keinen Fall dazu gehören auch wen derjenige es als Unerträglich ansieht. Deswegen sollte man nonetheless nachfragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 28. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Salam Ein Austoß aus der Familie ist noch lange kein Grund abzutreiben, außerdem war es der Frau bewusst das das was sie gemacht hat solche Folgen haben kann...--> Schwangerschaft Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast hayat Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 28. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Salam Wenn er seine Fatwa so ungenau, bzw. für mich so ungenau wie bei der von Muhsin stellt, dann kann ich mich doch wohl wundern... Die, die du uns gegeben hast die sind schon viel deutlicher und genauer.... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast hayat Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 28. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Salam Nein Schwester wir diskutieren doch nur... Guckmal lies dir mal die erste Fatwa durch .... mir wird nicht klar das man hier ganz klar gegen Abtreibung ist. Die Gründe sind nicht detaliert genug... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast hayat Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Unerträglichen Schaden müsst ihr so sehen wie es beschrieben wird. Ein Schaden was man nicht ertragen kann. Das kann für den einen schon Ausstoß aus der Familie sein, für den anderen der Tod. Ich vermute hier muss jeder selbst wissen was für ihn Unerträglich ist. Aber es gibt auch dinge die auf keinen Fall dazu gehören auch wen derjenige es als Unerträglich ansieht. Deswegen sollte man nonetheless nachfragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 As Salamu 3aleikum, wenn du sowas schreibst : Nein Schwester wir diskutieren doch nur... dann darfst du nicht sowas sagen: Ein Austoß aus der Familie ist noch lange kein Grund abzutreiben, außerdem war es der Frau bewusst das das was sie gemacht hat solche Folgen haben kann...--> Schwangerschaft Du bringst hier deine Meinung vor, das ist kein Problem, aber was denkst du, was Seyyed Sistani sich dabei gedacht hat? Ich studiere gerade in diesem Semester, wie ein Gelehrter auf ein Urteil kommt und das sind soviele Faktoren und so ein langer Weg, was beachtet werden muss. Von daher denke ich niemals, dass Seyyed Sistani, dass mal einfach so hingeschrieben hat. Er hat seine Gründe usw. Die Ungenauigkeit der Fatwa kann auch einfach der Spielraum bedeuten. Seyyed Sistani ist ja nicht immer zu Stelle um zu sehen wie die Situation aussieht. Viele Mädchen können garnicht ohne die Familie, und auch nicht in jedem Land gibt es so ein Sozialsystem wie hier in Deutschland. Da wird das Mädchen rausgeworfen, und kann sehen wo sie bleibt. Sowas kann dann auch ihr Leben kosten und das des Babys. Man sollte erst von allen Seiten beleuchten und wenn es dann immer noch unverständlich ist, kann man ja gerne beim Marja3 fragen. Die haben anderes Verständnis wie wir, im positiven Sinne. Wir können nachvollziehen. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mhamad Geschrieben 17. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 17. August 2008 sallam was mich interesiert ist warum würden eltern ihr tochter ausstosen nur weil sie ein kind bekommt? ich denke dan wen das kind unehelich ist oder? aber das abtreibung halal ist wen es vor den 40 tagen geschehen soll ist mir neu ich weiß das es nur gestatet ist wen bei der frau die gesundheit auf dem spiel steht ansonsten nicht. bitte verbessert mich wen mein wissen fehlerhaft ist. wu-sallam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 17. August 2008 aber das abtreibung halal ist wen es vor den 40 tagen geschehen soll ist mir neu ich weiß das es nur gestatet ist wen bei der frau die gesundheit auf dem spiel steht ansonsten nicht. bitte verbessert mich wen mein wissen fehlerhaft ist. In dem Fall ist es nur in den ersten 40 Tagen erlaubt. Allgemein ist Abtreibung haram. Steht das Leben der Mutter auf dem Spiel o.ä. dann darf sie in den ersten 40 Tagen abtreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mhamad Geschrieben 17. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 17. August 2008 sallam ja schwester naynawa so wie du sagst ist es mir auch bekannt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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