Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Es ist nicht erlaubt anzufangen einem verstorbenen Marja' zu folgen. ____________________ www.leader.ir Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Es ist pflicht einem mujtahid zu folgen, der gerecht ist, noch lebt, reif ist, vernünftig, männlich, keine unrechtmäßige Ehe führt und der zwölfer Shi'a angehört. Man sollte durch eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, einem mujtahid folgen, der sich nicht nach dieser Welt sehtn, und der Meistwissende unter den mujtahids seiner Zeit ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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