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Urteile über Taqlid, Marja, Marja'iyya


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Es ist pflicht einem mujtahid zu folgen, der gerecht ist, noch lebt, reif ist, vernünftig, männlich, keine unrechtmäßige Ehe führt und der zwölfer Shi'a angehört. Man sollte durch eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, einem mujtahid folgen, der sich nicht nach dieser Welt sehtn, und der Meistwissende unter den mujtahids seiner Zeit ist.

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