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Wäscherein


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Frage: In den westlichen Ländern gibt es viele öffentliche Wäschereien, in denen Muslime sowie Nichtmuslime ihre Kleidung waschen. Ist es erlaubt, in Kleidung zu beten, die in solchen Einrichtungen gewaschen wurden, besonders weil man nicht weiß, ob die Wäsche während des Waschprozesses rituell rein wird?

 

Antwort: Es ist kein Problem in dieser Kleidung zu beten, wenn sie vorher rituell rein war, solange man nicht bemerkt, dass sie rituell verunreinigt wurde. Gleichermaßen kann man in Kleidung beten, die unrein war, wenn man sich über die Beseitigung der Verunreinigung versichert hat und das Wasser in der Maschine die gesamte verunreinigte Stelle zwei Mal vollständig bedecken hat. Ist die Verunreinigung durch Urin entstanden, so ist es ihtiyāt-ul-wudjūbī diese, auch wenn das Wasser mit seiner Quelle verbunden ist, zwei Mal zu waschen. Die Stelle muss einmal bedeckt werden, wenn die Verunreinigung anders entstanden ist.

 

Wenn das Wasser nicht mit seiner Quelle verbunden ist, muss es am Ende durch Wringen oder ähnliche Methoden wie Schleudern entfernt werden

 

Wenn man jedoch nicht sicher ist, ob ein Kleidungsstück rituell gereinigt ist, nachdem es rituell verunreinigt wurde, so wird es weiterhin als unrein angesehen und das Gebet darin wäre ungültig.

 

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Fiqh für Muslime im Westen

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Muhsin ibn Batul

Frage: Kann Kleidung, die in einer Wäscherei eines Nichtmuslims mit flüssigem Waschmittel gewaschen wurde, als rein betrachtet werden, man aber weiß, dass Muslime sowohl als Nichtmuslime ihre Kleidung dort waschen?

 

Antwort: Wenn man nicht weiß, dass die Kleidung in direkten Kontakt mit verunreinigenden Dingen gekommen ist, kann man sie als rein betrachten.

 

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Fiqh für Muslime im Westen

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