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Heirat und Geschlechtsverkehr im Islam - von Sayyed Rizvi


Muhsin ibn Batul

Empfohlene Beiträge

Muhsin ibn Batul

#salam#

 

1. Einleitung

 

[An-Nur 24.32]

Verheiratet die ledigen Frauen und Männer, die unter euch sind, desgleichen die Rechtschaffenen unter euren Sklaven und Sklavinnen! Sollten sie arm sein, wird Gott sie aus Seiner Gabenfülle reich machen. Gott umfaßt alles, und Sein Wissen ist unermeßlich.

 

A. Wer benötigt dieses Buch?

 

Dieses Buch wurde für jene zusammengestellt, die beabsichtigen in naher Zukunft zu heiraten, bzw. noch frisch verheiratet sind. In diesem Handbuch haben wir versucht verschiedene Dinge zusammenfassend wiederzugeben.

 

B. Warum müssen wir diese Reglungen kennen?

 

Es ist die Pflicht jedes Muslims den islamischen Gesetzen zu folgen, und zwar nicht nur in Angelegenheiten des Gebets und des Fastens, sondern in allen möglichen Bereichen. Der Islam hat bestimmte Regeln für die Heirat und selbst den Geschlechtsverkehr festgelegt. Das heißt, wenn man dem Islam vollkommen folgen möchte, so muss man alle islamischen Reglungen und Gesetze, welche das Eheleben betreffen kennen. Der Islam hat nie irgendwelche natürliche Begierden unterdrückt, sondern er bildet lediglich Regeln, welche göttlich sind.

 

Das wird nicht nur dazu führen, dass man seiner Religion treu ist, sondern es bildet auch eine gute Alternative zur westlichen Sex-Literatur, in der manche Dinge empfohlen werden, die dem Islam widersprechen. Der Grund weshalb der Islam manche Dinge verbietet, ist nicht, weil er die Freiheit des einzelnen verletzt, sondern der Islam beschäftigt sich generell nicht nur mit dem körperlichen, sondern auch mit dem spirituellen Befinden.

 

C. Hauptziel dieses Buches

 

Der Geburt eines neuen Lebens findet in einer Ehe statt. Wenn die islamischen Reglungen bekannt sind und ihnen gefolgt wird, so wird das Kind, das geboren wird keusch sein. InshaAllah wird unsere Nachkommenschaft geeignet dafür sein, Anhänger des Imams (aj.) zu werden.

 

Imam Ja'far as Sadiq (a.) sagte: "Wenn eine Person beabsichtigt einen Heiratsantrag zu stellen, so sollte sie ein zwei Rak'at Gebet beten, Allah preisen und das folgende Bittgebet lesen:

 

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen. Oh Allah! Ich beabsichtige zu heiraten. So bestimme für mich die Frau, die am keuschisten ist und eine, welche für meinen Willen, sich selbst und meinen Besitz schützt. Eine, welche vielversprechend sein sollte, um den Unterhalt und die Spenden zu steigern. Dann gewähre mir von ihrem Mutterleib ein reines Kind, welches ein Rechtschaffener Nachkomme in meinem Leben und nachdem Tod sein wird."[1]

 

Bismillah hir Rah'maanir Rah'eem Allaahumma inni oreedo an atazawwaja faqaddirli minannisaa-e- a-'affahunna farjawn wa ah'faz'ahunna li fi nafseha wa maali wa aw sa-a'-hunna li rizqan wa a'-z'amahunna li barakatan fi nafseha wa maali anna atroko faqaddirli minha waladan t'ayyaban taj-a'lahu khalafan s'aaleh'an fi h'ayaati wa ba'da mauti.

 

 

بِسْمِ اللهِ الرَّحْمنِ الرَّحِيْم اَللّهُمَّ اِنِّى اُرِيْدُ اَنْ اَتَزَوَّجَ فَقَدِّرْ لِىْ مِنَ النِّسَّآءِ اَعَفَّهُنَّ فَرْجًا وَّ اَحْفَظَهُنَّ لِىْ فِىْ نَفْسِهَا وَ مَا لِىْ وَ اَوْسَعَهُنَّ لِىْ رِزْقًا وَ اَعْظَمَهُنَّ لِىْ بَرَكَةً فِىْ نَفْسِهَا وَ مَا لِىْ اَنَّىْ اَتْرُكُ فَقَدِّرْ لِىْ مِنْهَا وَ لَدًا طَيِّبًا تَجْعَلَهُ خَلَفًا صَالِحًا فِىْ حَيوتِىْ وَ بَعْدَ مَوْتِىْ.

_______________________

 

[1]Tahzeebul Islam, p.147

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#salam#

 

2. Die Wichtigkeit der Ehe im Islam

 

[Sure Nour 24.32]

Und verheiratet eure Witwen und die (heirats-) fähigen unter euren Sklaven (Kriegsgefangenen), männliche wie weibliche. Wenn sie arm sind, so wird Allah sie aus Seiner Fülle reich machen, denn Allah ist freigebig, allwissend.

 

Der obige Vers beginnt mit den Worten "Wa ankehoo" (und verheiratet). Die Imperativ-Form des Worts "nikah" deutet darauf hin, dass es entweder eine verpflichtende oder eine sehr empfohlene Tat ist.[1] Gemäß den Gelehrten, ist die Heirat eine sehr empfohlene Handlung, und sie wird verpflichtend, wenn die Gefahr in Sünden zu verfallen besteht.

 

Der Prophet (s.) sagte: "Kein Haus wurde im Islam gebaut, dass Allah lieber ist, als durch die Heirat." [2]

 

Woanders sprach der Prophet (s.): "Die besten Menschen aus meiner Ummah sind jene die heiraten und ihre Frauen ausgesucht haben und die schlimmsten Leute meiner Ummah sind jene, die sich von der Heirat distanzieren und ihr Leben als Junggeselle verbringen."[3]

 

Imam Ali (a.) sagte einmal: "Heiratet, denn die Heirat ist eine Tradition des Propheten." Und der Prophet (s.) sagte: "Wer auch immer meiner Tradition folgen möchte, der sollte wissen, dass die Heirat von meiner Tradition ist."[4]

A. Die Wichtigkeit von Geschlechtsverkehr in der Ehe

 

Im Islam, ist die Heirat nicht auf eine platonische Verbindung zwischen dem Ehemann und der Ehefrau begrenzt, noch ist sie lediglich für den Nachwuchs gedacht. Der islamische Ausdruck für die Heirat, "nikah" bedeutet wörtlich "Geschlechtsverkehr". Aber warum hat der Islam ausführliche Regeln und Anordnungen bezgl. Geschlechtsverkehr aufgestellt?

 

Das ist so, weil der Islam im ganzen verstanden hat, dass der Sexualtrieb nicht unterdrückt werden kann, noch sollte. Er kann lediglich reguliert werden, für das Wohlbefinden des Menschen in seinem Leben und für den Erfolg im Jenseits. Geschlechtsverkehr im Eheleben wurde im Quran offen empfohlen:

 

[Al-Baqarah 2.222]

Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.

 

B. Befriedigung des sexuellen Drangs

 

Der heilige Prophet (s.) und die heiligen Imame (a.) haben ihre Anhänger ebenfalls dazu ermutigt, zu heiraten und ihren sexuellen Drang auf erlaubter Art und Weise zu befriedigen: Der heilige Prophet (s.) sagte: "Oh, ihr jungen Männer! Ich habe euch die Heirat empfohlen."[5]

 

Imam Ridha (a.) sagte: "Drei Dinge gehören zur Sunnah des Gesandten Gottes: Parfüm benutzen, ausschweifende Haare entfernen und seine Frau besuchen (Geschlechtsverkehr mit ihr haben)."[6]

 

C. Keuschheit und Klosterleben sind verboten

 

Der Islam lehnt ein Klosterleben und Keuschheit volkommen ab. 'Uthman bin Maz'un war ein geschlossener Gefährte des Propheten (s.). Eines Tages, kam seine Frau zum Propheten und beschwerte sich: "Oh Gesandter Gottes! Uthman fastet während dem Tage und betet während der Nacht."

 

In anderen Worten wollte sie sagen, dass ihr Ehemann der sexuellen Beziehung auswich, sowohl während der Nacht als auch während dem Tag. Der Prophet (s.) war erzürnt. Er wartete nicht mal, bis er seine Hausschuhe an hatte. Er ging zu 'Uthman's Haus und sah, wie er betete.

 

Als 'Uthman fertig war mit seinem Gebet, und sich zum Propheten (s.) drehte, sagte er: "Oh 'Uthman! Allah schickte mich nicht wegen eines Klosterlebens, sondern schickte mich mit einer einfachen und aufrechten Shar'iah. Ich faste, bete und habe trotzdem intimen Verkehr mit meiner Frau. Das heißt, wer auch immer meine Tradition mag, sollte ihr folgen; und die Heirat ist einer meiner Traditionen."[7]

 

D. Nützliche Auswirkungen der Heirat

 

Verschiedene Studien haben bewiesen, dass es verheirateten Personen sowohl körperlich als auch psychisch besser geht. Der Islam hat immer erwähnt, dass die Heirat sehr nützlich ist, und das auf verschiedenen Art und Weisen. Der Islam erachtet die Heirat auch als einen Weg, um spirituelle Perfektion zu erlangen.

 

Der Prophet (s.) sagte: "Jemand der heiratet, hat schon die hälfte seiner Religion bewahrt, so soll er Allah fürchten, um auch die zweite Hälfte zu bewahren."[8]

 

Wie wahr! Eine Person, die ihren sexuellen Trieb auf erlaubte Weise stillt, ist seltener von spirituellen Angelegenheiten abgelenkt.

 

E. Die Ehe erhöht den Wert des Gebets

 

Der Prophet (s.) sagte: "Zwei Rakaat, die von einer verheirateten Person verrichtet werden, sind besser als das nächtliche Aufwachen und Fasten einer unverheirateten Person."[9]

 

Eine Frau kam einmal zum Propheten (s.) und sagte ihm, dass sie alles versuchte, um die Aufmerksamkeit ihres Mannes auf sich zu ziehen, jedoch ohne Erfolg; er verbleibe in seinen Gebeten und widmet ihr kein bisschen Aufmerksamkeit.

 

Der Prophet (s.) sagte ihr, sie solle ihrem Ehemann über den Lohn für den Geschlechtsverkehr erzählen, den er wie folgt beschrieb: "Wenn ein Mann seiner Ehefrau näher kommt, so wird er von zwei Engeln behütet und in diesem Moment ist er in Allahs Augen, wie ein Krieger, der auf dem Wege Allahs kämpft. Wenn er mit ihr Geschlechtsverkehr hat, so fallen seine Sünden von ihm ab, wie die Blätter von den Bäumen. Und wenn er die große rituelle Reinigung (Ghusl) vollzieht, so wird er von seinen Sünden gereinigt." [10]

 

F. Die Ehe steigert den Lebensunterhalt

 

Der heilige Prophet (s.) sagte: "Verheiratet eure Ledigen, denn Allah verbessert ihre Moral unter dem Schatten dieser Ehe und steigert ihren Lebensunterhalt und fördert ihre Großzügigkeit."[11]

 

_____________________

[1] Marriage and Morals in Islam, Sayyid Muhammad Rizvi

[2] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 3

[3] Mustadrakul Wasael, Muhaddith Noori, vol. 2, p. 531 quoted in A Gift for the Youth, Shabeeb Rizvi

[4] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 3-4, 6

[5] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 25

[6] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 4

[7] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 10

[8] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 5

[9] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 7

[10] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 74

[11] Nawadir al Rawandi, p. 36

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3. Wann müssen wir heiraten?

 

[Ar-Rum 30.21]

Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Gattinnen für euch schuf aus euch selber, auf daß ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.

 

Die richtige Zeit und das richtige Alter für die Heirat ist, wenn der Mensch sowohl die sexuelle als auch die geistige Reife erreicht hat. Geistige Reife kann bedeuten, dass man fähig ist ein aufrichtiges Familienleben zu gründen und dazu in der Lage ist die Rechte der Familienangehörigen zu erfüllen. Das Bedürfnis nach einem Ehegatten und einer Familie ist eine natürliche und angeborene Notwendigkeit, welche Allah (swt) durch seine Weisheit in die menschlichen Wesen untergebracht hat. Dieses Bedürfnis entfacht sich nach seinem jeweiligen Zeitpunkt und seiner jeweiligen Jahreszeit und verlangt danach. Wenn die Zeit angekommen ist und es ihre Verpflichtung erfüllt, dann durchquert es ihren natürlichen Lauf und die Person wird dadurch vollkommen. Wenn es verspätet oder in einer falschen und unnatürlichen Weise auftritt, so wird es von seinem ursprünglichen Kurs abweichen und rebellieren und wird nicht nur selbst verdorben, sondern verdirbt auch andere.

 

Wer ist für das Heiraten geeignet?

 

Für Männer, die um die Hand einer Frau anhalten möchten, gibt es im Islam viele Empfehlungen. Nach dem islamischen Recht, ist ein Junge, der sein fünfzehntes Lebensjahr erreicht hat, sexuell zeugungsfähig. Er ist somit reif und hat die Pubertät erreicht. Das ist aber nicht genug um eine Ehe zu schließen. Abgesehen von den Gesetzen im Zusammenhang mit der Pubertät, gibt es noch den Ausdruck "Rushd", was "Fähigkeit eines vernünftigen Verhalten" oder "Reife" bedeuten kann. Ein Mann muss Rashid und eine Frau muss Rashidah sein, so dass die Verantwortlichkeiten der Eheleben vernünftig entladen werden können. Bücher des islamischen Rechts, geben genaue Angaben über die körperliche und geistige Reife.

 

Empfehlung einer frühen Heirat

 

Der Islam empfiehlt dringend eine frühe Heirat. Selbst diejenigen, die sich so fühlen, als wären sie nicht fähig, die Kosten einer Familie zu tragen, sollten einen festen Glauben an Allah haben, welcher der Geber des Unterhalts (rizq) ist, und früh heiraten.

 

Der Prophet (s.) sagte: "Wer immer heiratet, hat die Hälfte seiner Religion bewahrt."

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4. Die Auswahl des Ehepartners

 

Nach dem wir gesehen haben, wie wichtig die Heirat im Islam ist, könnte es sein, dass ihr euch fragt: "Wie suche ich denn meinen Ehepartner aus? Was sind die Richtlinien, welche vom Islam festgelegt werden, in dieser Hinsicht? Suchen wir nach einigen Charaktereigenschaften oder versuchen wir einfach das beste von der diesseitigen Sicht aus, auszusuchen?

 

A. Frömmigkeit

 

Der Autor von "Die Jugend und die Wahl des Ehepartners" sagt: "Die Person, die keine Religion hat, hat überhaupt nichts."[1]

 

Als ein Mann mal zum Propheten (s.) kam, um Hilfe zu bekommen bei der Wahl des Ehepartners, da sagte er ihm: "Es ist eine Verbindlichkeit für dich, dass du eine fromme Ehefrau hast."[2]

 

Da der Prophet (s.) die menschliche Schwäche zu Schönheit und Reichtum kannte, sagte er: "Ein Mann, der eine Frau nur wegen ihrem Reichtum heiratet, den wird Allah in seiner eigenen Lage im Stich lassen, und jemand der sie (nur) aufgrund ihrer Schönheit heiratet, der wird in ihr Dinge finden, die ihm missfallen werden und Allah wird all diese Dinge für jenen aufheben, der sie aufgrund ihres Glaubens heiratet."[3]

 

B. Guter Charakter

 

Der nächste wichtige Punkt ist ein guter Charakter.

 

Imam Ridha (a.) schrieb an eine Person, die die Frage stellte, ob es ratsam ist seine Tochter mit jemanden zu verheiraten, der einen schlechten Charakter hat: "Wenn er einen schlechten Charakter hat, so verheirate deine Tochter nicht mit ihm."[4]

 

Das selbe gilt auch für die Zukünftige, die einen schlechten Charakter hat. Auch wenn die Frau hübsch und reich sein sollte, so würde sie das Leben ihres Ehemannes unglücklich machen, durch ihren schlechten Charakter. Sie wird nie geduldig sein können bei Schwierigkeiten, die in ihrem ehelichen Leben passieren.

 

C. Austauschbarkeit

 

Der Prophet (s.) legte großen Wert auf die Austauschbarkeit. Die heiratenden Partner sollten sich gut verstehen, so dass es keine unnötigen Zweifel gibt. Es ist besser für eine fromme Frau, die sich an die Gesetze und Gebote hält, dass sie einen Mann heiratet, der genau so ist wie sie.

 

Imam as-Sadiq (a.) sagte: "Eine intelligente und weise Frau passt zu niemandem außer zu einem klugen und weisen Mann."[5]

 

D. Anständige Familie

 

Der Gesandte Allahs (s.) legte großen Wert darauf, dass wir die Familie mit in unsere Entscheidung einbeziehen, wenn wir die Absicht haben zu heiraten. Er sagte: "Heiratet im Schoße einer anständigen Familie, da der Samen und die Gene einen Einfluß haben."[6]

 

E. Der Grund

 

Der Fürst der Gläubigen (a.) hat es strengstens untersagt eine alberne und unsinnige Person zu heiraten. Er sagte: "Vermeidet es eine dumme Frau zu heiraten, da ihr Gefährte Leid ist."[7]

 

F. Körperliches und psychisches Befinden

 

Obwohl Frömmigkeit und Gottesfurcht die wichtigsten Punkte sind, heißt es nicht, dass wir das äußere Erscheinungsbild volkommen vernachlässigen müssen und die Schönheit unseres Ehepartners missachten.

 

Der heilige Prophet (s.) sagte: "Wenn jemand vor hat eine Frau zu heiraten, so sollte er (andere) über ihre Haare befragen, genau so wie er (andere) über ihr Gesicht (Schönheit) befragt, da das Haar eine der zwei Schönheiten (einer Frau) ist."[8]

 

G. Wen kann man heiraten?

 

Das islamische Gesetz hat die Wahl des Ehepartners ein wenig beschränkt, wenn es um die Blutsverwandschaft und Adoption geht.

 

a.) Beschränkungen bzgl. der Verwandtschaft

 

Es gibt einige Blutsverwandte, die man nicht heiraten darf. Diese werden im Quran genannt:

 

[An-Nisa' 4.23-24]

Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern, eures Vaters Schwestern und eurer Mutter Schwestern, die Bruderstöchter und die Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gesäugt, und eure Milchschwestern, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter - die in eurem Schutze sind - von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt; doch wenn ihr ihnen noch nicht beigewohnt habt, dann soll's euch keine Sünde sein. Ferner dir Frauen eurer Söhne, die von euren Lenden sind; auch daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig habt, außer das sei bereits geschehen; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt.

 

b.) Beschränkungen bzgl. der Religion

 

Ein shiitischer Muslim kann folgende heiraten: eine shiitische Muslima und eine nicht-shiitische Muslima. Allerdings wenn die Gefahr besteht irregeleitet zu werden, so ist es haram. Er kann ebenso eine Jüdin oder Christin heiraten, jedoch dies lediglich in einer Zeitehe. Er darf keine Frau eines anderen Glaubens heiraten.

Eine shiitische Muslima kann folgende heiraten: einen shiiticshen Muslim, oder einen nicht-shiitischen Muslim, auch wenn es empfohlener ist, dies nicht zu tun; und wenn die Gefahr besteht irregeleitet zu werden, so ist es haram. Allerdings kann sie keinen nicht-muslimischen Mann heiratne.

 

C. Cousin Ehen

 

Auch wenn die Shariah die Ehen zwischen den Cousins nicht verbietet, so gibt es Meinungen dagegen, da es bestimmte Risiken mit sich ziehen könnte, z.B. Gendefekte, so dass das Kind behindert zur Welt kommen könnte.

__________________________

[1] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 30

[2] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 31

[3] Youth and Spouse Selection, Ali Akbar Mazaheri, p. 175

[4] Youth and Spouse Selection, Ali Akbar Mazaheri, p. 178

[5] Makaremul Akhlaq

[6] Youth and Spouse Selection, Ali Akbar Mazaheri, p. 154

[7] Wasaelush Shia, Vol. 14, p. 56

[8] Beharul Anwaar, Vol. 103, p. 237

 

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5. Die Hochzeit

1. Ein Versprechen

..berechtigt nicht die beiden zukünftigen Ehepartner alleine wegzugehen, an einen Ort, an dem sonst niemand ist, auch wenn es mit Einverständnis der Eltern geschieht. Der Mann und die Frau sind erst nach der Heirat (Nikah) nicht mehr Mahram zueinander.

2. Verbotene Handlungen

Einige der rituale bei einer Hochzeit sind absolut haram, wie z.B. das abspielen von Musik. Es ist ebenfalls haram für Frauen zu einer gemischten Versammlung ohne Hijab zu gehen. Solche Dinge, die Allah erzürnen und den Segen der Heirat zerstören, sollten unterlassen werden.

Nach islamischem Gesetz, ist die Heirat ein 'Aqd, ein Vertrag. Die Bestandteile dieses Vertrags sind wie folgt:

A. Antrag

Im Islam ist der Prozess einer Frau einen Heiratsantrag zu machen durch ihre Familie erfreuend. Der Islam betrachtet dies als natürlich und empfiehlt es als einen Akt der Ehrsamkeit und Erhabenheit der Frauen.

B. Mahr

Der angehende Ehemann muss der Frau eine bestimmte Brautgabe geben. Der Quran sagt:

[Sure Nisaa 4.4]
Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig. Erlassen sie euch aber aus freien Stücken einen Teil davon, so genießt ihn als etwas Erfreuliches und Bekömmliches.

Folgende Punkte müssen hierbei beachtet werden:

- Die Brautgabe muss von beiden Ehepartnern akzeptiert werden, nicht von den Eltern.
- Die Brautgabe ist ihr Recht, dem ihr Ehemann nachgehen muss.
- Es ist ein freies Geschenk und nicht ihr Preis.

Die Brautgabe kann Bargeld sein, oder auch nicht-materiell (z.B. das Lehren von etwas wie z.B. lesen und schreiben). Es kann entweder sofort gezahlt werden oder in Form eines Versprechens später ausgezahlt werden. Allerdings ist es empfohlen es vor oder zur Zeit der Nikah zu zahlen.

C. Die Nikah

Gemäß der Shari'a muss die Frau sagen: zawajtuka nafsi a'lal mah'ril ma'luum'

Daraufhin sagt der Mann: 'Qabiltuz zawaj'

Durch diese Worte werden sie zu Mann und Frau. Wenn die beiden nicht fähig sind es in arabischer Sprache wiederzugeben, so kann ihnen jemand dabei helfen.

Es ist mustahab, dass eine kleine Khutba vor der Nikah gehalten wird. In dieser Khutba wird Allah gepriesen und dann werden ebenso Überlieferungen des Propheten (s.) wiedergegeben.

D. Zeitpunkt für die Eheschließung


Obwohl die Heirat grundsätzlich zu jeder Zeit erlaubt ist, gibt es einige Tage, an denen es nicht empfohlen ist, basierend auf einigen Ahadith.

Generell können wir diese Tage in drei Kategorien teilen:

(a)
Es gibt einige Ahadith, in denen es heißt, es sei makruh (verpönt) an Tagen zu heiraten, an denen der Mond in der Konstellation des Skorpions ist (bekannt als al-qamar fil aqrab oder qamar dar aqrab), während den letzten zwei oder drei Tagen eines Mondmonats und am Mittwoch.

(b) Es gibt einige Tage des islamischen Kalenders, welche mit Ereignissen in der islamischen Geschichte gekennzeichnet sind, z.B. der 10. Muharram, an dem Tag, an dem Imam Hussein getötet wurde, oder an dem der Prophet getötet wurde in Safar etc. Da bei den Muslimen solche Tage als Trauertage gekennzeichnet sind, ist es gesellschaftlich und teilweise religiös nicht empfohlen an solchen Tagen zu heiraten.

Die Shia ithna Asharia (zwölfer Shia) vor allem in Indien und Pakistan schließen selten Ehen zw. dem 1. Muharram und dem 8. Rabi al-Awwal, da diese als Trauertage gelten. Allerdings falls es notwendig ist, so ist es kein Problem den Ehevertrag zu irgend einer Zeit zu schließen.

E. Erlaubnis des Vaters

Die Erlaubnis des Vaters bzw. Großvaters vor einer Ehe im Falle einer jungfräulichen Frau ist dringend notwendig. Allerdings ist es unter gewissen Umständen auch erlaubt eine Ehe ohne Erlaubnis des Vaters zu schließen, wenn der Vater keine islamisch-rechtfertigbaren Gründe hat.

Eine Frau, die keine Jungfrau mehr ist, braucht alledings keine Erlaubnis mehr vom Vater. (Voraussetzung ist, sie wurde auf erlaubtem Wege entjungfert).
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6. Die Hochzeitsnacht

 

Es ist sehr empfohlen die Hochzeit in der Nacht durchzuführen. Ein Hadith besagt: "Nimm deine Braut in der Nacht zu ihrem neuen zu Hause." [2] Wenn die Braut den Raum betritt, dann wird dem Bräutigam empfohlen, ihr die Schuhe auszuziehen, ihre Füße (in einem Waschbecken) zu waschen und dann das Wasser im Raum zu streuen.

 

Danach soll er die rituelle Gebetswaschung (Wudhu') vollziehen und ein Sunna-Gebet, bestehend aus zwei Ra'akat verrichten und folgendes Du'a rezitieren:

 

Oh Allah! Segne mich mit deiner Warmherzigkeit, deiner Liebe und deiner Annahme von mir. Und mache mich froh mit ihr und bring uns gemeinsam in die beste Forum der Vereinigung und in absolute Übereinstimmung. Wahrlich, du liebst die erlaubten Dinge und lehnst die unerlaubten Dinge ab.

 

Allahummar zuqni ilfahaa wa wuddaha wa riz"aaha bi; warz"ini biha, wa-ajma' baynana bi ah'sane ijtimaa'in wa anasi i-tilafin; fa innaka tuh'ibbul h'alaala wa tukrihul h'araam.

 

اَللّهُمَّ ارْزُقْنِىْ اِلْفَهَا وَ وُدَّهَا وَ رِضَاهَابىْ وَ اَرْضِنِىْ بِهَا وَ اَجْمَعْ بَيْنَنَا بِاَحْسَنِ اِجْتِمَاعٍ وَ اَنَسِ اِيْتِلاَفٍ فَاِنَّكَ تُحِبُّ الْحَلاَلَ وَ تُكْرِهُ الْحَرَامَ.

Danach sollte er seine Ehefrau auffordern die rituelle Gebetswaschung (Wudhu') zu vollziehen und ein Sunna-Gebet, bestehend aus zwei Ra'akat zu verrichten.

 

Wenn beide bereit sind zu Bett zu gehen, dann soll der Bräutigam seine Hand auf die Stirn seiner Braut legen und folgendes Bittgebet (Du'a) in Richtung Qiblah (Ka'aba) rezitieren:

 

Oh Allah! Ich nahm sie als dein Vertrauen und ich habe sie durch deine Worte mir gegenüber erlaubt. Wenn Du (swt) mir ein Kind von ihr verordnet hast, so segne ihn/sie und mache ihn/sie zu einen/einer frommen aus dem Kreis der Anhänger der Ahlulbayt (a.); und lass nicht zu, dass der Satan ein Teil von ihm/ihr ist. [3]

 

Allahumma bi amaanatika akhadhtuha wa bi kalimaatika is-tah'laltuha. Fa in qaz"ayta li minha waladan, faj-'alhu mubaarakan taqiyyan min Shi'ati Aal-i Muh'ammad (s'al-lal-laahu a'layhi wa aalihi wa sallam) wa laa taj-'al lish Shayt'aani fihi shirkan wa laa naseeba.

 

اَللّهُمَّ بِاَمَانَتِكَ اَخَذْتُهَا وَ بِكَلِمَاتِكَ اِسْتَحْلَلْتُهَا فَاِنْ قَضَيْتَ لِىْ مِنْهَا وَلَدًا فَاجْعَلْهُ مُبَارَكًا تَقِيًّا مِّنْ شِيْعَةِ آلِ مُحَمَّدٍ وَّ لاَ تَجْعَلْ لِلشَّيْطَانِ فِيْهِ شِرْكًا وَّ لاَ نَصِيْبًا.

Frage: Ist es verpflichtend in der ersten Nacht, nach der Hochzeit Geschlechtsverkehr zu haben?

Antwort: Was die Shariah betrifft, so ist es weder zwingend noch verboten in der Nacht Geschlechtsverkehr zu haben. Es ist eine private Entscheidung zwischen dem neuen Ehepaar.

 

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[2] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 62

[3] Al-'Urwah. p. 624.

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7. Tage und Zeiten für den Geschlechtsverkehr

 

A. Wann ist der Geschlechtsverkehr verboten?

 

[Al-Baqarah 2.222]

Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: «Das ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.»

 

Der Islam verbietet den Geschlechtsverkehr, während der Regelblutung. Gemäß der Shariah, dauert die monatliche Periode zwischen drei bis zehn Tage. War die Blutung für weniger als drei Tage, dann ist das keine Regelblutung gewesen; war die Blutung für mehr als zehn Tage, dann ist es eine Regelblutung mit normaler Anzahl an Tagen. Tritt eine Blutung außerhalb der Regelblutung auf, so ist der Geschlechtsverkehr dennoch erlaubt.

 

Der Verbot des Geschlechtsverkehrs während der Regelblutung beschränkt sich streng auf den sexuellen Verkehr. Anderer intimer Verkehr (mit Ausnahme von Vaginal- und Analverkehr) ist erlaubt. Allerdings ist es besser, wenn man nicht mit dem Bereich zwischen dem Nabel und den Knien spielt.

 

Wenn eine Person sich gerade im Geschlechtsverkehr mit seiner Frau befindet und ihre Periode plötzlich beginnt, so muss der Geschlechtsverkehr sofort abgebrochen werden.

 

Der oben genannte Vers zeigt (bis das Blut stoppt), dass wenn die Blutung zum Stillstand kommt, der Geschlechtsverkehr wieder generell erlaubt wird, auch wenn die Frau keine große rituelle Gebetstwaschung (Ghusl) vollzogen hat. Mujtahids (Rechtsgelehrte) sagen, dass es besser ist den Geschlechtsverkehr zu unterlassen, bis die Frau die große rituelle Gebetswaschung (Ghusl) vollzieht oder zumindest ihre privaten Teile wäscht.[1]

 

B. Zeiten, in denen es makruh (verpöhnt) ist Geschlechtsverkehr zu haben:

 

1. Während schrecklichen Naturereignissen wie: Verfinsterungen, Erdbeeben, Hurrikans etc.

2. Vom Sonnenuntergang bis zum Abend (Maghrib)

3. Von der Morgendämmerung (Fajr) bis zum Sonnenaufgang (Subh)

4. Die letzten drei Nächte der Mondmonate

5. Am Abend des 15. eines jeden Mondmonats

6. Am Abend des 10. des Monats Dhul-Hijjah

7. Während eines Janaba Zustands.

 

C. Empfohlene Tage und Zeiten für den Geschlechtsverkehr

 

Wir haben zuverlässige Ahadith (Überlieferungen), welche zeigen, an welchen Zeiten es gut ist Geschlechtsverkehr zu haben:

 

1. Sonntag Nacht.

2. Montag Nacht.

3. Mittwoch Nacht.

4. Donnerstag Mittag.

5. Donnerstag Nacht.

6. Freitag Abend.

7. Wann immer die Frau will.

D. Wann ist es Pflicht Geschlechtsverkehr zu haben?

 

Es ist für einen Mann Pflicht, alle vier Monate Geschlechtsverkehr mit seiner Frau zu haben. Dies zählt zu den ehelichen Rechten der Frau. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, es sei denn es gibt eine Entschuldigung oder die Frau verzichtet darauf.

 

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[1]Wasaelush Shia, vol. 1, p. 576

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8. Sexuelle Methoden

Es gibt keine besonderen Regeln und Gesetze bezgl. des Vorspiels oder des Sexualverkehrs. Die einzigen Gesetze und Regeln sind diejenigen, welche die Geliebten beide ausgemacht haben. Was auch immer beiden gefällt und sie befriedigt, sowohl den Mann als auch die Frau ist angemessen und einwandtfrei; und was auch immer beiden missfällt, ist falsch.

 

A. Vorspiel ist sehr empfohlen

 

Der Islam betont das Vorspiel. Imam Ali (a.) sagte: "Wenn du beabsichtigst Geschlechtsverkehr mit deiner Frau zu haben, überstürze nichts, da deine Frau (auch) Bedürfnisse hat (welche befriedigt werden sollten).[1]

 

Geschlechtsverkehr ohne Vorspiel wurde einer Grausamkeit gleichgestellt. Der Prophet (s.) sagte: "Drei Menschen sind grausam:...eine person, welche Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, vor dem Vorspiel."[2]

 

Ein anderer Hadith stellt Geschlechtsverkehr ohne Vorspiel gleich einem tierischen Verhalten dar: "Wenn jemand von euch Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, so sollte er nicht wie ein Vogel in sie eindringen; stattdessen sollte er langsam und zögernd vorgehen."[3]

 

Als Rolle der Frau im sexuellen Vorspiel, haben die Imame (a.) eine Frau gepriesen, welche ihre Schüchternheit ablegt, wenn sie mit ihrem Mann zusammen ist.

 

Imam Muhammad al-Baqir (a.) sagte: "Die beste Frau unter euch ist diejenige, die die Rüstung der Schüchternheit ablegt, wenn sie sich für ihren Mann entkleidet und die Rüstung der Schüchternheit anzieht, wenn sie sich wieder bekleidet."[4]

 

Anstand und Keuschheit in der Öffentlichkeit sind die Kennzeichen einer muslimischen Frau.

 

Diese Aussprüche, zeigen deutlich, dass der Ehemann und die Ehefrau sich volkommen frei fühlen sollten, wenn sie damit beschäftigt sind, sich gegenseitig zu befriedigen, was als Vorspiel bekannt ist. Es ist überhaupt nicht falsch, gemäß dem Islam, wenn eine Frau aktiv und reagierend ist während dem Geschlechtsverkehr. Gemäß der islamischen Shari'ah, sind sich alle Mujtahids darin einig, zu sagen, dass der Akt des sexuellen Vorspiels selbst mustahab (empfohlen) ist. Ebenso ist es empfohlen nichts beim Geschlechtsverkehr zu überstürzen.[5]

 

B. Techniken des Vorspiels

 

Bezüglich der Methoden, welche im Vorspiel zur Befriedigung dienen, so erlaubt die Shariah dem Ehemann und der Ehefrau, zu sehen, küssen, anfassen, riechen und irgendeinen Teil des Körpers des Partners zu befriedigen. Daher ist Oralverkehr, wie bekannt ist, erlaubt. Imam Musa al Kadhim (a.) wurde einmal gefragt: "Kann eine Person das weibliche Geschlechtsorgan der Frau küssen?". Der Imam (a.) sagte: "Dies ist kein Problem."[6]

 

Die einzige Begrenzung liegt darin, dass keine fremden Gegenstände benutzt werden sollten. Die Einschränkung, dass keine fremden Gegenstände benutzt werden sollten, basiert auf dem folgenden Hadith:

 

'Ubaydullah bin Zurarah sagte, dass er einen alten Nachbarn hatte, welcher ein junges Sklaven-Mädchen besaß. Aufgrund seines hohen Alters, konnte er seine junge Sklavin nicht volkommen befriedigen, während dem Geschlechtsverkehr. Daher bat sie ihn darum, seine Finger in ihr Geschlechtsorgan zu stecken, so wie sie es mochte. Der alte Mann war mit ihren Wünschen einverstanden, auch wenn er diese Idee nicht mochte. So bat er 'Ubaydullah darum, Imam 'Ali ar-Reza (a.s.) darüber zu befragen. Als 'Ubaydullah den Imam (a.) darüber befragte, sagte der Imam (a.): "Es gibt kein Problem dabei, solange er einen Teil seines Körpers dafür benutzt, aber er sollte nichts anderes als seinen Körper dafür benutzen."[7]

 

Jedoch ist Selbstbefriedigung nicht erlaubt, im Falle einer verheirateten Person, gibt es aber kein Problem, wenn die Frau das Geschlechtsteil des Mannes bis zum Erguss befriedigt, oder der Ehemann das Geschlechtsorgan seiner Frau bis zum Orgasmus befriedigt. Dies ist erlaubt, da es nicht zur "Selbstbefriedigung" gehört, es ist eine Befriedigung durch einen erlaubten Partner.

 

C. Sexualverkehr

 

Gibt es irgendeine Art des Sexualverkehrs, welche verboten ist im Islam? Nein! Bezüglich der grundlegenden sexuellen Positionen, gibt es keine Beschränkungen. Mit "grundlegenden sexuellen Positionen" sind die Positionen gemeint, wie z.B. Gesicht zu Gesicht, die Frau oberhalb des Gesichts; seitliche Position, Rückenposition, in der der Mann das Geschelchtsorgan der Frau von hinten durchdringt. Eigentlich, überlässt die Shariah es dem Mann und der Frau, zu forschen und zu experimentieren, so wie sie wollen.

 

Allerdings ist es makruh, in einem stehenden Zustand einzudringen, oder das Gesicht gen Qiblah zu richten. Es ist empfehlenswert, akrobatische Positionen, wie von Sexologen gegeben zu unterlassen, welche sogar zu körperlichem Schaden führen könnten. Denke daran, die Hauptregel ist, das gegenseitige Vergnügen. Wenn ein Partner eine bestimmte Position nicht mag, so sollte der andere Partner seine Meinung respektieren.

 

Es ist sehr empfohlen, dass zu Beginn des Geschlechtsverkehrs, die beiden Partner folgendes rezitieren: Bismillaahir Rah'maanir Rah'eem (Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen).

 

D. Analverkehr

 

Die Meinungen unserer Gelehrten bezgl. Analverkehr variieren. Die Mehrheit der shiitischen Gelehrten hat zwei Schlüsse gezogen: (1) dass Analverkehr nicht haram ist, jedoch sehr verpöhnt (karahatan shadidah) und es benötigt das Einverständnis der Frau. (2) Wenn die Frau nicht einverstanden ist, so sagen alle Gelehrten, so ist es vorsichtshalber wajib dies zu unterlassen.

 

Während dem letzten Jahrzehnt des Lebens von Ayatollah al-Khu'i, grenzte er sich von der mehrheitlichen Sicht ab und stellte die Regel auf, dass es vorsichtshlaber wajib ist, auf Analverkehr zu verzichten, egal, ob die Frau damit einverstanden wäre oder nicht.

 

Maulana Sayyid Muhammad Rizvi sagt: "Ich würde von Analverkehr sehr abraten" und zitiert die Aussage von Imam Ja'far as-Sadiq und Imam 'Ali ar-Reza (a.) über Analverkehr: "Die Frau ist ein Hilfsmittel für euer Vergnügen, daher verletzt sie nicht."

 

E. Hygiene

 

Nachdem Geschlechtsverkehr sollten die Partner ihre Geschlechtsorgane mit einem sauberen Tuch abwischen. Es ist empfohlen, dass das selbe Tuch nicht von beiden benutzt werden sollte.

 

_________________________

[1] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 40

[2] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 82

[3] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 14-15

[4] Al-'Urwah, p. 625

[5] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 77

[6] al-Khu'i, Minhaju 's-Salihiyn, vol. 1 (Beirut: 22nd edition) p. 64

[7] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 101-102

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  • 1 Jahr später...
Muhsin ibn Batul

#bismillah#

9. Verhütung und Abtreibung

Gemäß des Shi'ah fiqhs, ist es erlaubt einen Familienplanung durchzuführen, als eine private Maßnahme aufgrund des Platzes oder Regulation der größe der Familie aufgrund von Gesundheitlichen Gründen oder wirtschaftlichen Gründen. Es gibt keinen einzigen Quranvers oder hadith, der sich gegen die Kontrolle von Geburten ausspricht, noch ist es wajib, Kinder in der Ehe zu haben.

 

A. Methoden der Verhütung

 

Lasst uns einige übliche Verhütungsmittel betrachten und bestimmen, ob sie im Islam erlaubt sind oder nicht. Es muss erwähnt werden, dass wir die Erlaubnis dieser Methoden nur von dem Blickpunkt der Shariah aus betrachten. Für die medizinische Meinung über die Beständigkeit und irgendwelcher Nebenwirkungen dieser Methoden, muss der Leser seinen oder ihren Arzt befragen. Ferner, muss jeder ergänzend schauen, was der jeweilige Marja' dazu sagt.

 

1. Verhütungsmittel, welche oral eingenommen werden

 

Die Antibabypille verhindert die Empfängnis durch die Verhinderung eines Eisprung. Da all solche Pillen den Eisprung verhindern, gibt es absolut kein Problem, dies zu benutzen. Allerdings muss man einen Arzt aufsuchen und sich über mögliche Nebenwirkungen informieren. 2. Dreimonatsspritze

 

Die Dreimonatsspritze geht genau wie die Pille vor, nur anstatt sie oral einzunehmen, kriegt man alle drei Monate eine Spritze. Diese und andere ähnliche Verhütungsmethodn durch Injektion sind auch erlaubt

 

3. Intrauterinpessar

Intrauterinpessar (oder umgangssprachlich: Spiralen) sind Gegenstände aus Plastik oder Metal, in verschiedenen Formen, welche in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Es ist kein Problem, dies zur Verhütung zu benutzen.

 

4. Abriegeleinrichtung

 

Dies sind alles Hindernisse, welche den Sperma daran hindern, die Gebärmutter zu erreichen. Dies geschieht dadurch, dass der Penis mit einem Kondom umhüllt wird, oder dadurch, dass der Gebärmutterhals durch ein Diaphragma verhüllt wird. Mittel, die dazu dienen die Sperma zu töten, bevor sie die Eizelle erreichen gehören auch zu solchen Hindernissen. Es gibt absolut kein Problem dabei, dieser

Sachen als Verhütungsmittel zu benutzen.

5. Abbruch des Geschlechtsverkehrs

 

Dies bedeutet, den Geschlechtsverkehr vor der Ejakulation abzubrechen und das Geschlechtsorgan des Mannes rauszunehmen. Dies war die verbreitetste Art der Verhütung vor der Erfindung der modernen Vehrütungsmittel.

 

Muhammad bin Muslim and 'Abdur Rahman bin Abi 'Abdillah Maymun fragte Imam Ja'far as-Sadiq (a.s.) darüber. Der Imam sagte: "Es ist die Entscheidung des Mannes; er kann ejakulieren wo immer er will."[1]

 

Basieren auf diesem Hadith, sehen die Gelehrten es als erlaubt jedoch makruh an, ohne die Erlaubnis der Frau.

 

B. Abtreibung

 

Die Einstellung des Islams bezüglich der Verhütung und der Abtreibung ist sehr ausgeglichen. Es erlaubt Frauen eine Schwangerschaft zu verhindern, jedoch verbietet einen Abbruch.

 

______________________

 

[1] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 105

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

 

10. Die große rituelle Reinigung (Ghusl al Janabah)

 

A. Einleitung

 

"Janabah" ist eine rituelle Unreinheit, die durch den Austritt von Samen oder Geschlechtsverkehr ausgelöst wird; und die Person, für die dieser Ghusl al Janabah verpflichten wird, wird "junub" genannt. Der heilige Quran sagt:

 

[Sure Nisa 4.43]

O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit

 

[Sure Ma'idah 5.6]

O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit

B. Die Ursache des Ghusl al Janabah

 

Es gibt zwei Gründe des Janabah:

 

1. Der Austritt von Sperma

 

Es macht keinen Unterschied, ob dieser Austritt im Traum (als Traum-Erguß) oder im Wach-Zustand geschieht, ob es viel oder wenig ist, es beabsichtigt oder unbeabsichtigt und ob es auf erlaubte oder unerlaubte Weise (z.B. Mastrubation) ist. In all diesen Fällen ist Ghusl al Janabah verpflichtend (wajib).

 

Wenn Flüssigkeit aus dem Geschlechtsorgan des Mannes austritt, und er nicht weiß ob es Sperma ist oder nicht, dann sollte er nach Drei Anzeichen schauen: (1) Austritt mit Lust, (2) plötzlicher Erguß, (3) das Gefühl von Schwäche, bzw. Schlaffheit. Wenn diese Drei Zeichen alle zusammen stattfinden, dann sollte er die Flüssigkeit als Sperma betrachten, ansonsten nicht.

 

Wenn Flüssigkeit aus dem Geschlechtsorgan der Frau austritt, dann ist es vorsichtshalber verpflichtend (wajib) für sie Ghusl al Janabah zu vollziehen, wenn dies mit sexueller Lust und einem erleichternden (Schwäche) Gefühl geschah. Jedoch wenn diese Flüssigkeit ohne Lust oder einem Gefühl der Schwäche nach dem Austritt, dann ist es weder najis (Unrein) noch ist Ghusl verpflichtend (wajib) für sie.

 

2. Geschlechtsverkehr

 

Es macht keinen Unterschied, ob der Geschlechtsverkehr erlaubt oder verboten war, und ob es mit Austritt von Sperma geschah oder ohne. Nach dem islamischen Gesetz, wird Geschlechtsverkehr als Eindringen des männlichen Geschlechtsorgans in das weibliche Geschlechtsorgan oder den Anus der Frau definiert. Sobald dies geschieht, wird Ghusl al Janabah verpflichtend, egal ob das Glied vollkommen eingedrungen wurde oder nicht, genau so ob Sperma austrat oder nicht. Im Falle des Geschlechtsverkehrs wird Ghusl al Janabah für beide sowohl für den Mann als auch für die Frau wajib (verpflichtend)

 

C. Dinge, die für einen Junub verboten sind

 

Folgende vier Taten sind für einen Junub vor der Vollziehung des Ghusl haram:

 

1. Das Anfassen der Schrift des heiligen Qurans, den Namen und Eigenschaften Allahs, den Namen des Propheten, der Imame sowie Fatima (der Tochter des Propheten).

 

2. Das Rezitieren der Verse im Quran, die einen zur Niederwerfung verpflichten. Diese sind: Vers 15 Sure 32; Vers 15 Sure 41; Vers 62 Sure 53; und Vers 19 Sure 96. Es ist besser nicht mal einen einzigen Vers dieser Suren zu rezitieren.

 

3. Das Eintreten oder stehen in einer Moschee. Der Quran spicht: "O ihr Gläubigen, (euch ist nicht erlaubt eine Moschee zu betreten), wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, bis ihr euch gewaschen habt". Auf diesen Quranvers und manchen Überlieferungen basierend haben unsere Gelehrten es als verboten erklärt, dass ein Junub in einer Moschee steht. Es ist einem Junub jedoch erlaubt durch eine Moschee durchzulaufen, das heißt durch eine andere Tür wieder rauszugehen, jedoch gilt dies nicht im Masjidul-Haram, Masjidul-Nabawai und bei den Schreinen der Imame, dort ist nicht mal das Durchlaufen erlaubt.

 

4. Etwas in oder etwas aus einer Moschee holen.

 

D. Dinge, die für einen Junub makruh (verpönt) sind

 

1. Essen und Trinken ist makruh für einen Junub, außer nach dem Vollziehen des Wudhus oder dem Gurgeln oder dem Spühlen der Nase

 

2. Mehr als sieben Verse des heiligen Qurans zu rezitieren ist makruh, dies gilt für alle Suren außer denen, bei der eine Niederwerfung verpflichtend ist.

 

3. Das Anfassen des Covers des Quran

 

4. Das Schlafen ohne Wudhu vollzogen zu haben

 

E. Handlungen, deren Gültigkeit vom Ghusl al Janabah abhängen

 

1. Das Gebet, außer Salatul-Mayyit (Gebet für einen toten Muslim), welches auch im Zustand des Janabah verrichtet werden kann.

 

2. Wajib tawaf (Umrundung der Kaaba).

 

3. Das Fasten. Wenn jemand wissend und beabsichtigt bis zum Sonnenaufgang im Zustand des Junubs im Monat Ramadan verbleibt, so wird sein Fasten ungültig und er muss Sühne zahlen.

 

F. Arten der Verrichtung des Ghusl

 

Es gibt zwei Arten:

 

Die geordnete Form [at-tartib]: Die grundsätzliche Vorgehensweise ist: Nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah], wird die eigentliche rituelle Vollkörperreinigung beabsichtigt. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen, als Zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen, und als drittes der linke Körperteil genauso. Dabei wird der Schambereich [aura] bei beiden Seiten mitgewaschen. Anschließend gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Form gibt es Unterschiede in Anhängigkeit der Rechtsschule.

 

Die Eintauchende [al-irtimas]: Bei der eintauchenden Weise wird der ganze Körper nach der entsprechenden Absicht [niyya] vollständig ins Wasser eingetaucht und bewegt

 

G. Empfohlene Handlungen beim Ghusl

 

1. Das Waschen der Hände bis zum Elbogen drei mal vor dem Ghusl.

2. Drei mal Gurgeln

3. Das Wischen des Körpers mit der Hand um sicher zu gehen, dass jeder Körperteil gewaschen wurde.

 

4. Das Kämmen der Haare mit den Fingern um sicher zu gehen, dass das Wasser die Haarwurzeln erreicht hat.

 

5. (Nur für Männer): Istibra' vor dem Ghusl al Janabah vollziehen, in diesem Kontext heißt es ganz einfach nur: urinieren.

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Muhsin ibn Batul

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11. Gegenseitige Rechte und Verhalten

 

Denke daran, dass die Braut erst vor kurzem ihre Geliebten verlassen hat. Sie könnte neu sein an diesem Ort. Sie verdient Beachtung und eine Chance, sich ihrem neuen Umfeld anzupassen.

 

Mulla Muhsin Faiz Kashani in seinem Buch, Al Waafi im Kapitel "Das Recht einer Frau gegenüber ihren Mann" schreibt, dass einige Leute den Propheten (s.) über die Rechte einer Frau gegenüber ihren Mann fragten. Er (s.) antwortete: "Er sollte kleine Störungen an ihr übersehen und wenn sie einen großen Fehler begeht, so sollte er ihr diesen Fehler verzeihen." [1]

 

Shabab Abdu Rabbeh überliefert: "Ich fragte Imam Sadiq (a.) über die Rechte einer Frau gegenüber ihren Mann. Er (a.) antwortete: "Er sollte all ihre grundlegenden Notwendigkeiten erfüllen. Er darf sie nicht einschüchtern, indem er ihr gegenüber immer wieder wütend wird, d.h. nach der Erfüllung ihrer Bedürfnisse, soll er freundlich und liebevoll zu ihr sein. Ich schwöre bei Allah, dann hat er die Rechte seiner Frau erfüllt." [2]

 

Man kann die Wichtigkeit über die Beachtung der Rechte einer Frau aus einem Hadith vom Propheten (s.) herauslesen. Er (s.) sagte: ,,Der beste unter euch ist derjenige, der die Rechte seiner Frau auf die bestmöglichte Art und Weise beachtet. Ich bin der beste unter euch, was die Einhaltung der Rechte einer Frau betrifft."[3]

 

A. Die Wichtigkeit der Hilfsbereitschaft zu Hause mit seiner Frau

 

Eines Tages ging der Gesandte Allah's (s.) bei Imam Ali (a.) und Fatima (a.) zu Besuch. Er sah, dass Ali (a.) mit dem Sieben der Hülsenfrüchte beschäftigt war und Fatima (a.) mit dem Kochen. Während dieser Beobachtung, sagte der Prophet (s.): ,,Oh Ali, ich spreche nicht, außer das was mir offenbart wurde. Wer seine Frau in häuslichen Angelegenheiten hilft, der erhält die Belohnung, als hätte er ein ganzes Jahr lang gebetet, gleich der Menge der Haare auf seinem Körper. Dieses Jahr der Anbetung wird so sein, als hätte er den ganzen Tag gefastet und während der Nächte gebetet. Allah (swt) wird ihn gleich belohnen, wie die Belohnung aller Geduldigen, Prophet Dawood (a.) und Prophet Isa (a.)."[4]

B. Folge von schlechten Benehmen in der Familie

 

Imam Ali ar-Ridha (a.) sagte: ,,Jeder sollte anstreben, seine Frau und Kinder gemäß seiner Möglichkeiten zu erfreuen, da wenn er streng und unfreundlich zu ihnen ist, und ihre Rechte unterdrückt werden, sie seinen Tod begehren." [5]

 

Als Saad ibn Maaz, der große Gefährte des Propheten (s.) starb, vollzog der Prophet (s.) selbst den Trauerzug und trug die Totenbahre für einige Minuten mit großem Respekt. Er (s.) legte ihn dann in sein Grab und begrub ihn mit seinen eigenen Händen. Beim Anblick der Eifer des Propheten (s.), rief die Mutter des Toten (Saaf): "Herzlichen Glückwunsch für Erringung des Paradieses mein Sohn!" Der Prophet (s.) erwiderte daraufhin: "Warten sie in göttlichen Angelegenheiten. Ihr Sohn ist im Moment in großer Angst und Qual." Die Leute fragten nach dem Grund. Der Prophet (s.) sagte: "Er verhielt sich seiner Familie gegenüber schlecht."

C. Rechte einer Frau

 

Imam as-Sajjad (a.) sagte: ,,Es ist das Recht deiner Frau, dass du wissen sollst, dass Allah (swt) sie für dich als eine Beschaulichkeit und Bequemlichkeit (in Gedanken) gemacht hat. Und als eine Freundin und ein Schild (gegen Sünden). Ebenso, obliegt es euch beide Allah (swt) für den Partner zu danken und zu wissen, dass (die Ehegattin) eine Gnade von Allah (swt) an euch ist. Und es ist verpflichtend, die Gnade Allahs (die Frau) zu respektieren und barmherzig ihr gegenüber sein, auch wenn deine Rechte ihr gegenüber größer sind und ihre Gehorsamkeit dir gegenüber in all deinen Vorlieben und Abneigungen endgültig ist, solange es sich nicht um eine Sünde haltet. Sie hat das Recht auf Liebe und Verbundenheit und ein Ort der Ruhe (dh. das Haus), so dass die natürlichen Wünsche erfüllt werden können und dies ist an sich eine große Aufgabe. Und es gibt keine Stärke, außer von Allah (swt)!" [6]

 

D. Rechte des Mannes gegenüber seiner Frau

 

Die Rechte des Mannes gegenüber seiner Frau sind zahlreich. Das Wichtigste ist zusammenhängend mit der körperlichen Beziehung mit ihr. Die Pflicht einer Frau ist, sich körperlich ihren Mann zu zeigen. Es ist das Recht des Mannes, ein körperliches Verhältnis mit seiner Frau zu haben, wann und wie er will. Dies ist offenbar eine Erwiderung, um ihre Gefühle auszudrücken. In Abwesenheit des Mannes ist es eine Aufgabe der Frau seine Rechte, sein Ansehen, den Reichtum und Respekt zu schützen. Sie darf ohne seine Erlaubnis nichts von seinem Reichtum verbrauchen, noch darf sie jemanden seine Geheimnisse aufdecken. Vielmerh sollte sie seine engste Vertraute sein. In seiner Abwesenheit, darf keiner das Haus ohne seine Erlaubnis betreten. Das könnte nähmlich dazu führen, dass eine Menge Missverständnisse auftreten und das hätte drastische Auswirkung auf den heiligen Ehevertrag. Sie muss seine Ideen, Pläne und Vorschriften, die er für sie und die anderen Familienmitglieder vorbereitet hat, schätzen und ihm unter allen Umständen gehorchen. Sie darf ihm gegenüber nicht Ungehorsamsein, noch darf sie etwas machen, dass ihn schadet. Vielmehr muss sie ihr Bestes versuchen, um seine Aufmerksamkeit zu erlangen, was den beiden ein Leben in Harmonie verschafft.

 

Imam al-Baqir (a.) sagte, dass mal eine Frau den Gesandten Allahs (s.) über die Rechte, die ein Mann gegenüber seiner Frau besitzt. Er (s.) sagte: "In erster Linie soll die Frau ihrem Mann gehorchen und die Ungehorsamkeit ihm gegenüber unterlassen. Sie darf ohne seine Erlaubnis nichts aus dem Haus spenden, noch darf sie ohne seine Zustimmung empfohlenes Fasten vollziehen. Sie darf NIEMALS seine körperlichen Rechte leugnen, noch darf sie ihm seine Freude daran nehmen. Wenn sie ohne seine Erlaubnis aus dem Haus geht, dann werden die Engel der Himmel und der Erde, des Zorns und der Barmherzigkeit sie verfluchen, bis sie wieder in das Haus geht." [7]

E. Die Wichtigkeit dem Mann gegenüber gehorsam zu sein

 

Imam as-Sadiq (a.) sagte, dass eine Gruppe von Menschen den Propheten (s.) besuchte und sagte: "Oh Prophet Allahs! Wir sahen Leute die sich vor den anderen niederwarfen. Er (s.) antwortete: ,,Wenn ich erlauben könnte, sich vor irgendjemand anderem außer Allah, dem Schöpfer niederzuwerfen, so würde ich den Frauen anordnen, sich vor ihren Ehemännern niederzuwerfen." [8]

 

Der Prophet (s.) sagte: ,,Eine Frau, die ihrem Mann Wasser zu trinken gibt, erhält die Belohnung für ein ganzes Jahr der Anbetung, ein Jahr dessen Nächte in Gebeten und dessen Tage in Fasten verbracht wurden. Als Gegenleistung für ein Tropfen Wasser, das sie ihrem Mann gibt, wird für sie ein Haus im Paradies gebaut und die Sünden der letzten 60 Jahre werden vergeben."

 

Der Autor des Buches Makarem ul Akhlaq schreibt, dass Imam Muhammad al-Baqir (a.) sagte: "Der Jihad der Frauen ist,dass sie während der Schwierigkeiten mit ihren Männern im Leben, geduldig sind."

 

F. Scharfe Kritik gegen die schlechte Sprachwahl

 

Der Prophet (s.) sagte: ,,Eine Frau die empört mit ihrem Mann umgeht und damit seine Gefühle verletzt, so werden keine ihrer Taten, ob verpflichtende oder empfohlene angenommen, bis er wieder zufrieden mit ihr ist. Selbst wenn diese Frau während der Tage fastet, während den Nächten betet, Sklaven befreit oder die besten Pferde auf dem Wege Allahs (swt) spendet, sie wird zuerst in die Hölle kommen. Das Schicksal des Mannes endet ähnlich, wenn er sich die Rechte seiner Frau widerrechtlich aneignet."

 

G. Eine Zusammenfassung der gegenseitigen Rechte

 

Professor Ibrahim Amini erklärt in seinem Buch ,,Grundsätze der Ehe und familiärer Moral" die Pflichten des Ehemannes und der Ehefrau sehr detailliert und zitierte oft Vorfälle, um seine Argumente zu betonen.

 

Der erste Teil befasst sich mit den Pflichten der Frauen. Gemäß des Autors, ist der Zweck der Ehe, dass die Frau mit ihrem Ehemann lebt. Sie muss freundlich sein und darf sich nicht unnötig beschweren. Sie muss eine angenehme Einstellung haben. Sie muss ein Trost für ihren Mann sein und ihn schätzen. Sie sollte nicht auf seine Mängel achten. Sie muss islamischen Hijab tragen. Sie muss die Fehler ihres Mannes verzeihen. Sie muss lernen mit der Familie ihres Mannes umzugehen. Sie muss ihren Mann helfen Fortschritte zu machen. Sie soll nicht in unangemessener Weise verdächtig sein.

 

Der zweite Teil befasst sich mit den Pflichten der Männer. Der Mann ist der Beschützer der Familie. Er sollte darauf achten, liebevoll zu seiner Frau zu sein. Er muss sie respektieren und mit guten Manieren mit ihr umgehen. Er darf sich bei ihr auch nicht unnötig beschweren. Er muss ihre Fehler übersehen. Er darf ihr gegenüber nicht verräterisch sein. Er sollte das Haus ebenso sauber halten. Er muss bei der Hausarbeit und bei der Entwicklung von Kindern helfen.

 

Anstand und Privatsphäre

 

Der Prophet (s.) und die Imame (a.) haben darauf hingewiesen, dass man sicher stellen soll, dass kein Kind (bei dieser Sache auch andere) euch beim Geschlechtsverkehr sieht oder hört. Abu Basir zitiert von Imam Ja'afar as-Sadiq (a.) folgendes: "Seit vorsichtig und habt keinen Geschlechtsverkehr, wenn ein Kind es sehen kann. Der Prophet (s.) hat es stark abgelehnt." [9] Wenn ein Kind sieht und hört, wie sich die Eltern sexuell Befriedigen, so könnte dies für ihn ein entsetzliches psychologisches Erlebnis sein. Es könnte ebenso ein Problem in seinem eigenen erwachsenen Leben schaffen. Der Islam hat bestimmte Richtlinien festgeschrieben, bezgl. des Privatsphäre der Erwachsenen

Der Qur'an gibt uns folgende Regeln zur Privatsphäre innerhalb des Familienkreises:

 

1. Es gibt drei Zeiten an einem Tag, welche die Zeiten der Privatsphäre sind: Nacht, am frühen Morgen und Nachmittag

 

2. Den minderjährigen Kindern sollte gesagt werden, dass sie das Schlafzimmer der Eltern oder der Erwachsenen, während den Zeiten der Privatsphäre, ohne Erlaubnis nicht betreten dürfen.

 

3. Zu anderen Zeiten, dürfen die Kinder ohne Zustimmung in das Schlafzimmer der Eltern rein und raus. Dies bedeutet, dass die Eltern in diesen Zeiten anständig gekleidet sein sollen.

 

4. Bezüglich der reifen Kinder und Erwachsenen, macht der Qur'an deutlich, dass sie das Zimmer der Eltern oder anderer Erwachsener jederzeit betreten können, nachdem sie um Erlaubnis gefragt haben.

_______________________________________________

[1] A Gift for the Youth, Shabeeb Rizvi

[2] Al Kafi, Quoted in A Gift for the Youth, Shabeeb Rizvi

[3] Man La Yahzarul Faqih, Quoted in A Gift for the Youth, Shabeeb Rizvi

[4] Jamius Sa'daat, vol. 2, p. 142

[5] Wasaelush Shia, Shaykh Hurre Amili

[6] The Charter of Rights of Imam Zaynul Abidin, translated by Sayyid Saeed Akhtar Rizvi

[7] Makaremul Akhlaq, Quoted in A Gift for the Youth, Shabeeb Rizvi

[8] Makaremul Akhlaq, Op. cit.

[9] Wasaelush Shia, vol. 14, p. 94-95

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  • 12 Jahre später...

As salam aleikum w rahmatallah,

 

möge Allah euch für diesen wertvollen Beitrag belohnen.

Aufgrund seiner gut gewählten sachlichen und faktischen Wortwahl ist der Part über die Rechte der Frau/des Mannes gegenüber des jeweils anderen sehr auf das Wesentliche begrenzt. Für die Umsetzung möchte ich gerne hinzufügen, dass jene Rechte im Rahmen der Liebe und Zuneigung erfolgen, inshaAllah.

 

 

وَمِنْ آيَاتِهِ أَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ أَنْفُسِكُمْ أَزْوَاجًا لِتَسْكُنُوا إِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَةً ۚ إِنَّ فِي ذَٰلِكَ لَآيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ

Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken.

Koran: 30:21-21

#myQuranApp
http://myquran.me/app

 

Möge Allah swt. uns solche Ehen gewähren und uns zu hervorragenden Ehepartnern machen.

 

w aleikum as salam w rahmatallah w barakatuh 

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  • 10 Monate später...
Am 26.8.2008 um 17:37 schrieb Muhsin ibn Batul:

Die Erlaubnis des Vaters bzw. Großvaters vor einer Ehe im Falle einer jungfräulichen Frau ist dringend notwendig. Allerdings ist es unter gewissen Umständen auch erlaubt eine Ehe ohne Erlaubnis des Vaters zu schließen, wenn der Vater keine islamisch-rechtfertigbaren Gründe hat.

Eine Frau, die keine Jungfrau mehr ist, braucht alledings keine Erlaubnis mehr vom Vater. (Voraussetzung ist, sie wurde auf erlaubtem Wege entjungfert).

As Salam Aleykum

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