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Geschrieben

#salam#

 

als ich klein war, ca.9,10 oder 11 da habe ich heimlich Wasser getrunken :(

Ich ging immer ins Bad , machte Tür und Fenster zu damit Alla mich nicht sieht und hab heimlich getrunken #bismillah# Man hat mir zwar gesagt, das Alla überall ist und alle Leute sieht, aber ich dachte, wenn ich mich richtig verstecke und die Fenster zumache, dann kann er nicht reinschauen #salam##klatsch#

Wie muss ich jetz handeln? Ich weis nicht mehr wie oft ich das gemacht habe und wann ich das gemacht hab.

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Nachholen aus? Hat jemand von euch eine Fatwa in dieser Sache?

Ich folge Sayed Fadlallah, hat jemand von euch etwas darüber gehört oder gelesen?

#salam#

Geschrieben

Zu der Zeit warst du religiös Erwachsen.

Ich hab jetzt nicht genug Wissen.Ich würde am besten einen Gelehrten fragen oder an das Büro deines Marjas schreiben.

Vielleicht insha'Allah musst du nur den Tag nachholen, wo du Wasser getrunken hast.

 

Masalam

Geschrieben
#salam#

 

als ich klein war, ca.9,10 oder 11 da habe ich heimlich Wasser getrunken #lol#

Ich ging immer ins Bad , machte Tür und Fenster zu damit Alla mich nicht sieht und hab heimlich getrunken #klatsch# Man hat mir zwar gesagt, das Alla überall ist und alle Leute sieht, aber ich dachte, wenn ich mich richtig verstecke und die Fenster zumache, dann kann er nicht reinschauen #rose##salam#

Wie muss ich jetz handeln? Ich weis nicht mehr wie oft ich das gemacht habe und wann ich das gemacht hab.

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Nachholen aus? Hat jemand von euch eine Fatwa in dieser Sache?

Ich folge Sayed Fadlallah, hat jemand von euch etwas darüber gehört oder gelesen?

:(

 

#bismillah#

#salam#

 

Schwester du hast es aus Unwissenheit gemacht.

Du musst jeden einzelnen Tag nachholen und für jeden Tag kaffara zahlen.

 

Wenn du nicht weisst wieviele tage es waren, dann faste nur die wo du 100% weisst das du sie nachfasten musst.

 

Also wenn du z.B: 100%ig weisst das du MINIMUM 10 tage nachfasten musst, dann faste nur diese 10 Tage nach.

 

Wa Allahu A3lam

 

#sas#

Muhsin ibn Batul
Geschrieben

#bismillah#

#klatsch#

 

Kaffarah fasten bedeutet, du müsstest für jeden mit Absicht gebrochenen Tag 60 Tage nachfasten, oder eben Kaffarah zahlen. Ich würde dir raten Sayyed Fadlallah (H) anzuschreiben, Schwester.

 

#salam#

Geschrieben
#rose#

 

als ich klein war, ca.9,10 oder 11 da habe ich heimlich Wasser getrunken #oops#

Ich ging immer ins Bad , machte Tür und Fenster zu damit Alla mich nicht sieht und hab heimlich getrunken #salam# Man hat mir zwar gesagt, das Alla überall ist und alle Leute sieht, aber ich dachte, wenn ich mich richtig verstecke und die Fenster zumache, dann kann er nicht reinschauen #huh##salam#

Wie muss ich jetz handeln? Ich weis nicht mehr wie oft ich das gemacht habe und wann ich das gemacht hab.

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Nachholen aus? Hat jemand von euch eine Fatwa in dieser Sache?

Ich folge Sayed Fadlallah, hat jemand von euch etwas darüber gehört oder gelesen?

#rose#

 

#bismillah#

:D

Oh wie süüüüß! Ich habe mal wieder seit langem von Herzen gelacht!!! Ich danke dir, Schwester.

 

Leider ist es so, dass du die Tage nachfasten musst. Das heißt, wenn du denkst, dass du fünf Mal gedacht hast, Allah hätte dich nicht gesehen...Sorry, Scherz beiseite...

Also, wenn du dir nicht sicher bist, ob du fünf Mal oder 10 Mal fasten gebrochen hast, fastest du fünf TAge nach.

 

Ich bin mir da so sicher, weil auch ich mal unwissentlich etwas getan habe:

ich habe bis zum Ende des Morgengebets gegessen....

Natürlich musste ich die Tage auch nachholen.

Aber einen Gelehrten anzuschreiben, wäre sicherer.

#rose##rose##rose#

#heul#

Geschrieben

#salam#

Das war kein Handeln aus Unwissenheit, sondern sie schreibt doch deutlich, dass sie dies bei vollem Bewusstsein getan hat. Schwester, lass dir von einigen Mitgliedern dieses Forums keine falschen Antworten geben! Und ihr, liebe Geschwister, solltet euch auch davor hüten irgend welche Aussagen zu machen ohne euch darüber 100%ig sicher zu sein. Schließlich seid ihr für Eure Aussagen und deren Folgen verantwortlich!

 

Ob es dabei jedoch Vergebung aufgrund von kindlichem Handeln gibt, das weiß ich nicht. Frag einen Imam, oder direkt das Büro deines Marja.

 

Auf Englisch eine Frage stellen:

 

http://english.bayynat.org.lb/QA/sendq.htm

 

Auf Arabisch eine Frage stellen:

 

http://arabic.bayynat.org.lb/iktirahat/

 

Fertige Fatwas von ihm:

 

http://english.bayynat.org.lb/Fatawa/index.htm

 

http://english.bayynat.org.lb/QA/index.aspx

 

http://arabic.bayynat.org.lb/marjaa/allcat.aspx

 

[Quelle: Shia-Islam.de Forum]

 

Und das ist für dich, Schwester (von der Quelle oben, Antworten auf Rechtsfragen von Sayyed Fadlllah):

Category Sawm - Fasting / Consequence of Not Fasting

Question number 1

Q: I am a 19 years old girl, when I was between 9 to 13 years old, I used to break my fast due to my ignorance or because of being hungry… what should I do, especially that I do not know the number of the missed days? 9/22/2005 1:26:50 PM

 

A: You should make up only for the days that you missed after you have reached the age of puberty (that is seeing the blood of menstruation or completing thirteen lunar years, equivalent to twelve years, seven months and twenty days). You have to make up only for the number of days you are sure of missing, while you do not have to make up for the days that you are uncertain about. You should also pay the Fidyah (penalty) of postponing the days you did not make up for before the following month of Ramadan. The amount of the Fidyah is 750 grams of food for every day and it is precautionary recommendable to be one kg and a half of wheat or flour.

 

Publish Date: 9/25/2007 12:00:00 AM

 

Und auf Deutsch:

 

Kategorie Sawm - Fasten / Konsequenzen von nicht-fasten

Frage Nummer 1

Frage: Ich bin ein 19-jähriges Mädchen. Als ich zwischen 9 und 13 Jahre alt war habe ich regelmäßig aus Ignoranz, oder aus Hunger, mein Fasten gebrochen... was soll ich tun? Besonders da ich nicht genau die Anzahl der gebrochenen Fastentage weiß. 22.09.2005 13:26:50 Uhr

 

Antwort: Du solltest nur für die Tage recht stehen, welche du nach dem vollenden der Pubertät verpasst hast (das ist zu erkennen an der Regelblutung oder nach dem vollenden des 13. Mondjahres, dies entspricht 12 Jahren, 7 Monaten und 20 Tagen). Du musst nur die Tage nachholen, bei denen du sicher bist, dass du diese verpasst hast, während du die Tage, bei denen du dir unsicher bist nicht nachholen musst.

Du sollst ebenfalls die Fidyah (Sühne) zahlen, für die Tage, welche du nicht nachgeholt hast vor dem folgenden Ramadan. Der Betrag der Fidyah beträgt 750 Gramm Essen für jeden Tag. Und es ist dabei vorsorglich besser mit 1,5 Kilogramm Weizen oder Mehl zu rechnen.

 

Datum der Veröffentlichung: 25.09.2007 12:00:00 Uhr

Geschrieben
#salam#

Das war kein Handeln aus Unwissenheit, sondern sie schreibt doch deutlich, dass sie dies bei vollem Bewusstsein getan hat. Schwester, lass dir von einigen Mitgliedern dieses Forums keine falschen Antworten geben! Und ihr, liebe Geschwister, solltet euch auch davor hüten irgend welche Aussagen zu machen ohne euch darüber 100%ig sicher zu sein. Schließlich seid ihr für Eure Aussagen und deren Folgen verantwortlich!

 

Ob es dabei jedoch Vergebung aufgrund von kindlichem Handeln gibt, das weiß ich nicht. Frag einen Imam, oder direkt das Büro deines Marja.

 

 

 

Und das ist für dich, Schwester:

 

Und auf Deutsch:

 

 

#rose#

 

 

es stimmt ich war beim bei vollem Bewusstsein als ich so gehandelt hab, aber man kann doch sagen, dass ich aus Unwissenheit gehandelt hab, allein der Gedanke, das mich Alla nicht sehen könnte, weil ich die Fenster und Tür zu hatte, ist doch der Beweis dafür, dass es aus Unwissenheit erfolgte.

 

Oder nicht? #salam#

 

Das Problem ist aber, ich kann mich absolut nicht dra erinnern wie oft ich es gemacht habe, ich weis es garnicht mehr, ich weis nur, das ich es zwischen dem 9-11 Lebensjahr machte, muss ich jetzt all diese jahre nachholen weil ich nicht abschätzen kann wieviele Tage es waren?

Geschrieben

#salam# Schwester,

 

Ich sehe deinen Fall sehr ähnlich mit dem Fall, welchen ich weiter oben zitiert habe. Du hast das Fasten bewusst aus Durst gebrochen. Die andere hat es bewusst aus Hunger gebrochen. Du warst dir darüber bewusst, dass du damit eine Sünde begehst, allerdeings warst du dir nicht darüber bewusst, dass du dabei von ALLAH (s.w.t.) gesehen wirst.

 

Ob das Strafmaß einer Sünde anders ausfällt, wenn der Sündiger dabei glaubt, dass diese Tat von ALLAH (s.w.t.) nicht gesehen wird, diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Nutze den obigen Link um die Frage direkt an das Büro von Sayyed Fadlallah zu stellen. Wenn du der englischen oder arabischen Sprache nicht mächtig bist, dann helfe ich dir.

 

Und was die Anzahl der Tage angeht, so faste die Tage, von denen du sicher bist die verpasst zu haben. Hast du damals als Kind jeden Tag getrunken? Oder evtl. nur jeden zweiten oder dritten? Oder war dies noch seltener der Fall? Das musst du doch noch in etwa wissen. #salam#

Geschrieben
#salam# Schwester,

 

Ich sehe deinen Fall sehr ähnlich mit dem Fall, welchen ich weiter oben zitiert habe. Du hast das Fasten bewusst aus Durst gebrochen. Die andere hat es bewusst aus Hunger gebrochen. Du warst dir darüber bewusst, dass du damit eine Sünde begehst, allerdeings warst du dir nicht darüber bewusst, dass du dabei von ALLAH (s.w.t.) gesehen wirst.

 

Ob das Strafmaß einer Sünde anders ausfällt, wenn der Sündiger dabei glaubt, dass diese Tat von ALLAH (s.w.t.) nicht gesehen wird, diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Nutze den obigen Link um die Frage direkt an das Büro von Sayyed Fadlallah zu stellen. Wenn du der englischen oder arabischen Sprache nicht mächtig bist, dann helfe ich dir.

 

Und was die Anzahl der Tage angeht, so faste die Tage, von denen du sicher bist die verpasst zu haben. Hast du damals als Kind jeden Tag getrunken? Oder evtl. nur jeden zweiten oder dritten? Oder war dies noch seltener der Fall? Das musst du doch noch in etwa wissen. #rose#

 

 

ich weis nur eins, es kam oft vor, sehr oft sogar :)

Könnstet du für mich vielleicht diese Frage stellen und mir bescheid sagen wenn du eine Antwort bekommen hast. Aber auch bitte reinschreiben, das ich überhaupt keine Ahnung hab wie das passiert ist, nur das ich weis, das es sehr oft passiert ist.

Muss ich dann il Fadwa selber verteilen oder wie soll ich das machen, es waren 1,5kg mehl oder Weizen.

Kann ich auch dafür Geld bezahlen anstelle von mehl oder Weizen? Und wieviel wäre das für den Tag umgerechnet?

 

#salam#

Geschrieben

#salam#

 

Ich habe die Frage für dich gestellt. Ich gebe Bescheid, sobald ich eine Antwort erhalte.

 

Die Fidyah musst du nicht zwingend selber verteilen. Es muss auch nicht unbedingt Mehl oder Weizen sein. Es sollte eine sättigende Mahlzeit für eine Person für einen Tag sein. Und du kannst dies auch in Form von Geld bezahlen. Der Betrag ist natürlich davon Abhängig in welchem Land du die Bedürftigen versorgst. ABER (!!!), wenn du dies nicht selber tust (also die Nahrung an die Bedürftigen bringen), dann musst du jemanden damit beauftragen dein Geld in Form von Essen an die Bedürftigen weiter zu leiten. Das Geld darf dann nicht für andere Zwecke verwendet werden. Wenn der Beauftragte Entlohnung verlangt, dann musst du ihm diese zusätzlich geben. Er darf die Entlohnung nicht aus dem Geld für die Bedürftigen nehmen.

 

Dazu gibt es diverse Fatwas von diversen Marjas. Inhaltlich sagen die jedoch das aus was ich oben geschrieben habe.

Geschrieben

#salam#

 

Ich weiss auch nicht genau, wem ich diesen Geldbetrag fuer versaeumtes Fasten geben muss. Kann ich es an meine Moschee meines Vertrauens ueberweisen? Und muss ds Essen fuer die Speisung eines Armen ausgegeben werden oder kann man es auch an seine eigenen Failienangehoerigen geben (wenn sie in Geldnot sind z.B.)?

Danke

Geschrieben
Ich weiss auch nicht genau, wem ich diesen Geldbetrag fuer versaeumtes Fasten geben muss. Kann ich es an meine Moschee meines Vertrauens ueberweisen? Und muss ds Essen fuer die Speisung eines Armen ausgegeben werden oder kann man es auch an seine eigenen Failienangehoerigen geben (wenn sie in Geldnot sind z.B.)?

Wende dich an den Imam der Moschee deines Vertrauens. Frag ihn ob er eine Person kennt, die solche Gelder sammelt. Eine gute Moscheeleitung sollte Verbindungen zu solchen Personen haben.

 

Wichtig ist eben, dass das Geld wirklich nur zur Speisung der Armen verwendet wird. Es darf nichts anderes mit den Geldern geschehen. Du darfst also keine allgemeine "Spende" zahlen, die dann evtl. für Kleidung für Arme oder gar für die Renovierung der Moschee verwendet wird.

 

Diese Person, der du das Geld gibst, fragst du dann am besten auch wieviel Geld benötigt wird um eine/n Bedürftige/n zu sättigen. Wenn dir diese Person zusichert, dass das Geld ausreicht um deine versäumten Fastentage zu begleichen und wenn er dir zusichert, dass dieses Geld auch nur für diesen zweck verwender wird und wenn er Muslim ist, dann hast du deine Schuld damit beglichen ihm das Geld zu übergeben.

Geschrieben
#salam#

:(

 

Hier habe ich das mal ausführlich erklärt:

 

http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=13690

 

#salam#

Jazakallah khairun Naynawa. Ich habe dort alle Beitrage durchgelesen und noch eine Frage gepostet.

 

Wende dich an den Imam der Moschee deines Vertrauens. Frag ihn ob er eine Person kennt, die solche Gelder sammelt. Eine gute Moscheeleitung sollte Verbindungen zu solchen Personen haben.

 

Wichtig ist eben, dass das Geld wirklich nur zur Speisung der Armen verwendet wird. Es darf nichts anderes mit den Geldern geschehen. Du darfst also keine allgemeine "Spende" zahlen, die dann evtl. für Kleidung für Arme oder gar für die Renovierung der Moschee verwendet wird.

 

Diese Person, der du das Geld gibst, fragst du dann am besten auch wieviel Geld benötigt wird um eine/n Bedürftige/n zu sättigen.

 

Jazakallah khairun auch dir Bruder Husein.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

#bismillah#

 

Ich habe nun die Antwort von Sayyed Fadlallahs Büro erhalten:

 

Antwort: Wenn sie dies getan hat bevor ihre Regelblutung einsetzte, dann muss sie weder das Fasten nachholen, noch Kafara zahlen. Wenn sie dies jedoch getan hat als sie schon älter als 13 Mondjahre war, oder als ihre Regelblutung schon eingesetzt hatte, dann sind diese Tage nachzufasten und Kafara zu zahlen.

 

 

13 Mondjahre entsprechen etwa 12,5 Sonnenjahren (aufgerundet).

Auf die Anderen Fragen wurde nicht eingegangen.

 

#salam#

Geschrieben

#bismillah#

 

Salam aleikom,

 

also ich will nicht zu persönlich sein, #salam# aber wenn es damals für dich "wajeb" war zu fasten, und du vom Islam her auch schon Kopftuch tragen musstest und beten musstest, dann musst du es nachmachen, aber wenn es mustahab war, und es nicht pflicht war für dich zu fasten, dann ist es glaube ich egal...

das weisst du natürlich nur ganz allein und das brauchst du hier nicht zu schreiben ob das damals der Fall war oder nicht, weil es was sehr persönliches ist.

 

Ich hoffe ich konnte dir helfen...

 

Wasalam,

 

Mahdi

 

EDIT: den Beitrag obenfdrüber sehe ich ja jetzt erst, sorry, hatte nur die erste Seite gelesen und diese garnicht gesehen...sorry, aber freut mich dass du eine Antwort bereits erhalten hast....bin mal wieder das Schlusslicht der Erkenntnis! LOL

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