sonnenaufgang Geschrieben 11. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2006 möchte endlich von kompetenter seite erfahren, ob folgende ansichten laut koran gültig sind (bitte auch hinweis wo diese textstelle) : 1) der mann darf seine frau züchtigen 2) die zeugenaussage einer frau ist nur halb soviel wert, wie die eines mannes. falls das beantwortet werden kann, danke ich für die mühen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rajaa Geschrieben 12. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 12. Februar 2006 Salam ... guck zur Zeugenaussage auch mal hier: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...t=zeugenaussage Und selbstverständlich darf der Mann seine Frau nicht einfach so "züchtigen", dazu später mehr. Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abu dawud Geschrieben 12. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 12. Februar 2006 salam alaikum dazu fällt mir ayat 4:34 ein, wenn es um das wort "züchtigen" geht. daher ein kleiner link auf eine diskussion in dem von mir administierten forum es der gelehrte der sunnitischen tradition Zaidan, der dieses unteranderem ausgearbeitet hat. ayat 4.34 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 12. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 12. Februar 2006 Salam Alaykum, zum "Züchtigen der Frau" habe ich was sehr Interessantes: Der Vers 4:34 mit der erwähnten Widerspenstigkeit ist einer der schwierigsten und kontroversesten Koranverse. "Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber, weil Gott den einen gegenüber den anderen Vorzüge gewährt hat und weil sie von ihrem Vermögen für die Familie ausgeben. Die guten Frauen sind gottergeben und geben acht mit Allahs Hilfe auf das, was verborgen ist. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß." So in etwa lautet der Vers. Beim Blick auf das arabische Original fallen drei Worte besonders auf, weil deren Verständnis sehr wichtig und deren Rolle hier zentral ist: 1. "Qawwam" (Ar-Rijālu Qawwāmūna `Alá An-Nisā'), welches im ersten Satzteil vorkommt, wo es um Verantwortung geht. Qawwam bedeutet nicht etwa Herr oder Gebieter, sondern "Bereitsteller" von Nahrung und Verpflegung/Lebensnotwendigkeiten. 2. "Qanitat" (Qānitātun), welches hier als gottergeben übersetzt wird. Viele Übersetzungen machen den fatalen (vielleicht bewussten) Fehler, so zu übersetzen als ob diese Ergebenheit den Ehemännern gegenüber sein soll. Oder sie übersetzen "demütig und ergeben", was den Anschein erweckt, im Original seiein zwei Attribute der Frauen aufgeführt. Unter anderem regen sich viele , warum denn nur Frauen ihren Ehemännern gegenüber ergeben sein sollen und nicht umgekehrt. Qanitat bezieht sich aber einzig auf Gott und kommt in exakt dieser Bedeutung auch in 2:116, 16:120 und 33:35 vor. 3. "Nushuz" (Wa Al-Lātī Takhāfūna Nushūzahunna) ist das Wort, was in unglücklich misslungener Manier als "Widerspenstigkeit" übersetzt wird und dadurch besonders weiblichen Lesern Anlass zu Unmut gibt, weil sie dann denken, der islamische Mann hätte in letzter Instanz das Recht sie zu schlagen, nur weil ihnen mal an einem Tag nicht zum Kochen zu Mute war oder weil sie mal keine Lust auf Sex hatten. Aber "Nushuz" hat eine weit tiefere Bedeutung, die sich nicht in ein einziges Wort pressen lässt. Ich würde darin Misshandlung und physische Gewalttätigkeit bzw. latente willentliche Böswilligkeit auch hinein interpretieren. Warum? Weil dieses Wort in der gleichen Sure, im Vers 128 ebenfalls auftaucht. Um Nushuz aus 4:34 zu verstehen, sollte man Vers 128 auch lesen: "Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut. Die Menschen sind auf Habsucht eingestellt. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allah eures Tuns kundig." Es ist hier "Nushuz" (vermeintlich Widerspenstigkeit) gewesen, das als "rohe Behandlung" übersetzt wird. In diesem Vers werden als schlimmste Varianten möglichen Benehmens eines Mannes seiner Ehefrau gegenüber Gleichgültigkeit und "Nushuz" aufgezählt. Es ist legitim anzunehmen, dass unter der "Nushuz" eines Mannes seiner Frau gegenüber physische Gewalt oder "rohe Behandlung" verstanden werden kann. Und es wäre doch seltsam, wenn ein die Schlechtbehandlung von Frauen besprechender Vers den Fall der männlichen Gewaltanwendung völlig ausser Acht lassen würde, als ob es unrealistisch oder total fremd wäre. So, wenn "Nushuz" in 4:128 physische Gewaltanwendung (als "Teilmenge" von) "rohe® Behandlung" mit einschliesst, gibt es keinen Grund, warum Nushuz in 4:34 nicht das gleiche tun sollte. Ergo kann die "Nushuz" seitens der Frau ihrem Mann gegenüber auch (wenn auch nicht ausschliesslich) physische Gewalt beinhalten. So, wenn wir von dieser berechtigten Annahme ausgehen, schreibt der Vers ein dreistufiges Reaktionssystem vor, welches - wenn richtig befolgt - niemals zur männlichen Gewaltanwendung führen dürfte, ausser wenn die Frau es unbedingt darauf ankommen lassen will. Es soll auch bedacht werden, dass schlagen eine Handlung im Affekt ist und dass Affekt die erste und undurchdachteste Massnahme eines Menschen darstellt. Der Koran also führt NICHT zur gewissensbissfreien männlichen Gewaltanwendung, sondern im Gegenteil er unterbindet diese, indem er der Anwendung von Gewalt zwei klar definierte anderweitige Massnahmen voranstellt: Gespräch, sowie anschliessend "Liebesentzug". Sowohl die Männer, die ihre Frauen schlagen und sich dabei auf den Koran berufen, benutzen eine faule und falsche Ausrede als auch die Islamgegner, die sich dumm stellen und so tun, als ob sämtliche häusliche Gewalt (die es übrigens im nichtislamischen Europa und Amerika zuhauf gibt) vom Vers 4:34 herrühren würde, und als ob jeder männliche Schläger gewissenhaft erst die anderen Massnahmen befolgt hätte, ehe er sich an seiner Frau vergriff. Desweiteren sagt der Vers im Original NICHT, dass man nur einen Klaps oder einen symbolischen Schlag ausführen soll, aber es dürfte jedem nicht-schwachsinnigen Menschen auch klar sein, dass der Vers auch nicht meint, man solle seine schwächere Frau krankenhausreif schlagen, verunstalten oder sonstwie ernsthaft verletzen. Ein weiteres Indiz dafür, dass das schlagen eben NICHT einer wesentlichen Schmerzzufügung der Frau gegenüber dienen soll, geht aus dem Folgevers 4:35 hervor: "Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig." Wäre mit Nushuz "Widerspenstigkeit" als eine Art Lapalie wie nicht-kochen-wollen etc. gemeint, würde 4:35 wohl kaum einen Schiedsrichter empfehlen. Und wäre mit schlagen ein Zusammenschlagen oder ernsthaft Verletzen der Frau gemeint, wäre die Formulierung "...ihr einen Bruch ..befürchtet" recht misslungen, denn da wäre doch der Bruch längst erfolgt. Zu all dem gesellt sich, dass dieser Vers eine Regel für ein islamisches Land ist. In einem islamischen Land sollten sich Mann und Frau ihrer Rechte, Pflichten und der Konsequenzen ihrer Taten bewusst sein. Eine Frau, die Misshandlung jedweder Mann von ihrem Mann fürchtet, kann sich auf 4:128 und anschliessend 4:35 berufen und Schlichtung veranlassen. Trotz all dem bleibt der Ausdruck "Widerspenstigkeit" gerade für den heutigen Leser verschwommen. Europäer bzw. Islamgegner implizieren all zu gerne, damit sei unter anderem auch eine Frau gemeint, die sich weigert, die 20Kg schwere Einkaufstüte zu tragen bzw. die 3. Ehefrau ihres Mannes zu ERtragen/akzeptieren. Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2006 ich würde mich nie, nie von einem Mann schlagen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azhar Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2006 und wenn er es doch mal tun würde? würdest du ihn sofort verlassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sonnenaufgang Geschrieben 15. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 zu 1) wenn eine frau also von ihrem mann geschlagen wird, wird es zu einer interpretationssache. mit gutem willen wird man aus dem koran und den sprüchen der weisen ("der Heilige Qur-ân") eine rechtfertigung finden. zu 2) die halbwertigkeit einer frau zu ihrem schutz ? aha, jetzt weiß ich auch warum sklaven in ketten gehalten wurden ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 Ich würde dem Mann nochmals eine Chance geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 zu 1) wenn eine frau also von ihrem mann geschlagen wird, wird es zu einer interpretationssache. mit gutem willen wird man aus dem koran und den sprüchen der weisen ("der Heilige Qur-ân") eine rechtfertigung finden.zu 2) die halbwertigkeit einer frau zu ihrem schutz ? aha, jetzt weiß ich auch warum sklaven in ketten gehalten wurden ! Danke erst mal für den konstruktiven Kommentar, Sonnenaufgang Ansonsten denke ich, dass jemand, der nicht betroffen ist, doch sehr leicht reden hat. Ich würde spontan auch sagen, "Wenn er mich einmal schlägt, dann bin ich weg "(was bei meinem Mann einfach unvorstellbar wäre!), aber so einfach ist es eben nicht, besonders wenn Kinder involviert sind. Es ist so schwer bzw. fast unmöglich, da eine allgemeingültige Aussage zu treffen, weil jeder Einzelfall anders gelagert ist . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azhar Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 "...vergib unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern." Das Evangelium nach Matthäus Kapitel 6, Vers 12 Matthäus 06/12+14+15 (EB) 12 und vergib uns unsere Schulden wie auch wir unseren Schuldnern vergeben 14 Denn wenn ihr den Menschen ihre Vergehungen vergebt, so wird euer himmlischer Vater auch euch vergeben; 15 wenn ihr aber den Menschen ihre Vergehungen nicht vergebt, so wird euer Vater auch eure Vergehungen nicht vergeben. man muss vergeben können!!! islamische quellen hatte ich grad nicht, sorry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sonnenaufgang Geschrieben 15. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 es geht nicht darum, wie eine frau sich verhält, die von einem mann geschlagen wurde. das muss sie selber entscheiden. mir ist die wertigkeit der religion wichtig. für mich ist das "schlagen dürfen" einer frau, eines kindes oder eines anderen, schwächeren wesens eines von vielen kriterien, welche die qualität einer religion ausmachen. ich persönlich glaube an keinen wie immer gearteten gott, der meinen vorstellungen von liebe und achtung meinem nächsten gegenüber nicht entspricht. persönlich halte ich den gottesbegriff für ein konstrukt der menschlichen psyche, so ein gott kann viel gutes bewirken, seine "qualität" läßt sich aber nur am zusammenleben von menschen, an ihrer beziehung zueinander erkennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mustafa Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 Hallo Sonnenaufgang. Bei mir bemisst sich die Wertigkeit einer Religion an ihrer Wahrheit und ihrem Realitätsbezug. Eine Religion, die keine Aussage zu einem alltäglichen und wahrhaft echtem Problem macht, mag manchen ja gefallen. Mir persönlich gefällt es jedoch weit besser, wenn eine Religion eine Regelung vorsieht, die einen Schlägertyp von Mann eher zur Verzweiflung treibt, als daß er ihm die Möglichkeit gewährt, zu schlagen und der Islam ist eine ausgesprochen erzieherische Religion. Also, die Regelung im Islam beim "Ehekrach", welche so gerne missverstanden wird, lautet, an den Mann adressiert (und ein wenig frei übersetzt): Wenn nix mehr geht, dann 1. ermahne sie. wenn das nix nutzt dann 2. Schlaf ein paar Nächte im Wohnzimmer auf der Couch (und fass sie nicht an) und wenn das auch nix hilft, dann 3. verdreche sie mit (sowas wie) einer Ultralight-Zahnbürste. Klar wird sich nun die eine oder andere fragen, ob das nicht eher angetan ist dafür, daß die Ehefrau sich "totlacht" (und welcher Mann wartet so lange und schläft dafür noch auf der Couch); aber irgendwann dürfte es einer jeden Frau aufgehen, daß der Islam der Frau eine echte Alternative bietet, solange sie einen wahren "Fundamentalist" i.S. Islam "angelt". So wie ich das sehe, ist das eine waschechte Strafe für den Ehemann, und auch ein waschechter Muslim wird es tunlichst vermeiden, sich dermaßen lächerlich zu machen vor einer solchen Ehefrau, die es vermag in dermaßen in Rage zu versetzen, daß er bis zu Punkt 3 durchhält. Aber ich glaube das wurde irgendwann mal im MM behandelt, und da wurde es bestimmt noch besser verdeutlicht. viele Grüße und wasalam. Mustafa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abu dawud Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 salam alaikum Also, die Regelung im Islam beim "Ehekrach", welche so gerne missverstanden wird, lautet, an den Mann adressiert (und ein wenig frei übersetzt): 1. ermahne sie. wenn das nix nutzt dann 2. Schlaf ein paar Nächte im Wohnzimmer auf der Couch (und fass sie nicht an) und wenn das auch nix hilft, dann 3. zieh ein paar tage ins hotel , um ein wenig ruhe einkehren zulassen und die spannung zu nehmen. zumindest lese ich dass so. aber die geschwister werden mir hilfe zuteil werden lassen, sollte ich mich "verlesen" haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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