behruz Geschrieben 30. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2008 Salam Alaykum liebe Geschwister, inshallah geht es euch allen gut! Ich wünsche allen Geschwistern einen gesegneten Fastenmonat und hoffe darauf, dass sie in diesem besonderen und heiligen Monat Allah SWT besonders nahe kommen und die Intensität an Zikr und Ibadat auch nach dem gesegneten Monat halten. Nun zu meiner Frage. Ich wüsste gerne, ab wieviel Kilometer außerhalb der Stadtgrenzen eine Reise vorliegt und man somit nicht fasten darf? Ich bedanke mich im Vorraus und wünsche euch allen die Liebe, die Hilfe und den Segen Allahs SWT. Salam Alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 30. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2008 Auch dir einen gesegenten Fastenmonat Bruder. Bitte verwendet immer zuerst die Suchfunktion. Danke Die Regeln des Reisenden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 30. August 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. August 2008 Alaykum Salam liebe Schwester, vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich werde deinen Rat in Zukunft inshallah beherzigen . Gesegneten Ramadan und Allahs SWT Segen und Hilfe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 30. August 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. August 2008 4. Massafa(die religiöse Entfernung):a) ab 8 Farsakh (45 Km) hin oder b) ab 8 Farsakh (45 Km) zurück oder c) ab 8 Farsakh (45 Km) Hin und Zurück, d) der Hinweg muss im letzten Fall mindestens 22.5 Km sein. Damit ich es richtig verstanden habe, ab 45 Km Entfernung liegt eine Reise vor? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaamira Geschrieben 30. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2008 Damit ich es richtig verstanden habe, ab 45 Km Entfernung liegt eine Reise vor? Bruder! Massafa(die religiöse Entfernung): a) ab 8 Farsakh (45 Km) hin oder b) ab 8 Farsakh (45 Km) zurück oder c) ab 8 Farsakh (45 Km) Hin und Zurück, d) der Hinweg muss im letzten Fall mindestens 22.5 Km sein Das heisst,wenn du an einen Ort fahren möchtest wo der Hinweg mindestens 22,5 KM liegt,bist du ein Reisender. Hinweg 22,5 KM Und dann auch der Rückweg 22,5 KM macht zusammen 8 Farsakh,also 45 KM. Weisst du wie ich meine Bruder?InschaAllah habe ich es jetzt nicht zu blöd geschrieben. Und schonmal im Vorraus einen gesegneten Ramadan. ws yaamira Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
navidios Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 So wie ich gehört habe, rechnet man die kürzeste Distanz zwischen den beiden Stadtgrenzen ungeachtet wie weit man innerhalb dieser Stadt reist. Ist das richtig? Weil wenn es nicht so ist, dann kann ich ja fast nie Fasten, weil ich ständig in einer anderen Stadt mit dem Zug fahren muss. ich bin etwas verwirrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MufaddhalibnOmar Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Und was ist wenn man Eingeladen ist zum iftar und der jenige wohnt weiter weg z.b. 100 km! Darf man dann auch nciht fasten! Ist das vielleicht zu fuss gemeint, nämlich mit dem Auto ist das ein klacks, 22,5 km hab ich in 10 min erreicht. Ich find das echt komisch da muss klarheit kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Assalam Alaikoum, Und was ist wenn man Eingeladen ist zum iftar und der jenige wohnt weiter weg z.b. 100 km! Dann ist man ein Reisender. Darf man dann auch nciht fasten! Ist das vielleicht zu fuss gemeint, nämlich mit dem Auto ist das ein klacks, 22,5 km hab ich in 10 min erreicht. Ich find das echt komisch da muss klarheit kommen. Wer sagt dass es etwas mit der Zeit zu tun hat lieber Bruder? Eine Reise wird in Km gerechnet und nicht in Minuten oder Stunden. Vielleicht verwirrt dich die vebreitete Meinung bei den Sunniten, dass wir deswegen bei Reise nicht fasten, weil es anstrengend ist. Dafür gibt es aber keine Beweise. Die Anstrengung ist deswegen nicht das Maß. Wenn du eine anstrengende Arbeit hast, musst du trotzdem fasten. So wie ich gehört habe, rechnet man die kürzeste Distanz zwischen den beiden Stadtgrenzen ungeachtet wie weit man innerhalb dieser Stadt reist. Ist das richtig?Weil wenn es nicht so ist, dann kann ich ja fast nie Fasten, weil ich ständig in einer anderen Stadt mit dem Zug fahren muss. ich bin etwas verwirrt. Ja innerhalb der Stadt ist es nicht wichtig welche Strecke du zurücklegst. Die Regeln treten nur ab der Grenze der Zuläßigkeit außerhalb der Stadt in Kraft, falls die Vorrausetzungen erfüllt sind. Die Stadt an sich wird als Punkt angesehen. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Assalam Alaikoum, Und was ist wenn man Eingeladen ist zum iftar und der jenige wohnt weiter weg z.b. 100 km! Noch etwas zu diesem Punkt, weil die obige Antwort verwirren könnte: Es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn du schon vormittag dahin fährst, dann darfst du nicht fasten. Dies ist aber normalerweise nicht der Fall. Denn normalerweise fährt man bei so einer Einladung erst Nachmittag oder kurz vor Abend. In diesem Fall musst du weiterhin fasten. Du bist aber trotzdem ein Reisender, so dass du dort das Abendgebet z.B. oder das Nachmittagsgebet, falls noch nicht verrichtet, verkürzt beten musst. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Salman-e-Fars Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 Salam Aleikum liebe Geschwister, ich muss 2mal im Monat von meiner Arbeitsstelle (Köln) nach Koblenz fahren. Dies sind ca. 120km. Ich fahre morgens um 8 Uhr los und benötige genau 1 Stunde fahrzeit. Das selbe zurück. Darf ich an den Tagen fasten? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 31. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2008 3. Arbeitsort(1/10):Der Ort, der keine Heimat ist und an dem man mindestens jeden zehnten Tag arbeitet. Dieser Ort wird wie eine Heimat behandelt auch wenn er keine Heimat ist. Wenn man an diesem Ort nicht mehr arbeitet oder nicht so oft wie erwähnt, dann wird er nicht mehr wie eine Heimat behandelt. F: Ist der Arbeitsort als Heimat zu beurteilen?A: Sich an einem Ort einer Arbeit zu widmen genügt nicht, damit dieser (Ort) eine Heimat für einen wird. [beweis von 3] Aber wenn man mindestens ein Mal alle zehn Tage von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, welcher das (Entfernungs-) Maß der (religionsgesetzliche) Entfernung von seinem Wohnort entfernt ist, pendelt, dann wird bei ihm am Arbeitsort das Urteil zur Heimat bezüglich des vollständigen rituellen Gebets und der Gültigkeit des Fastens angewandt. http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...77&hl=Reise Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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