Muhsin ibn Batul Geschrieben 2. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. September 2008 Fatwa Nr.: 46976e Frage: Wie sollten wir uns verhalten, wenn wir mit Feinden des Wilayat ul Faqih konfrontiert werden, welche selbst zu geben, sie seien Feinde des Wilayat ul Faqih? Wie sollten wir uns verhalten und was sind unsere Verpflichtungen? Antwort: In dem Fall, der Gegebenheit, dass das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten anwendbar ist und die Anwendung solch einer Aufgabe verpflichtend ist, ist es verpflichtend für Dich, solch einer Pflicht nachzugehen. In case that conditions of enjoining the good and forbidding evil are applicable and the grading of performing such a duty is observed, it is obligatory for you to do such a duty. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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