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Nachahmung


Gast Ya Baqiyatullah

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Gast Ya Baqiyatullah

F.: Ist es wahr, dass Seine Eminenz es erlaubt bestimmte Fatwas von ihm nicht nachzugehen, falls sie uns nicht "gefallen"? Und was ist die Ansicht Seiner Eminenz bezüglich der Nachahmung?

 

A.: Dies ist nicht wahr. Der Nachahmer (Muqallid) ist an die Fatwas seines Marjas -der die Voraussetzungen erfüllt- bezüglich seiner religonsrechtlichen Verpflichtung, gebunden. Der religiös Verpflichtete (Mukallaf), der kein Gelehrter (Mujtahid) ist, hat nicht die (erforderliche) Legitimation Fatwas abzulehnen oder sich hierzu einen Standpunkt zu bilden. Doch im allgemeinen gesellschaftlichen Handeln appelliert der Sayyed (H) an die Menschen, dass sie sich Gedanken machen, über dass was ihnen gesagt wird, damit sie die Hintergünde und Konsequenzen erkennen und nicht zu blinden Nachahmern ihrer Führer werden. So ist es auch im Bereich der religions-rechtlichen Gesetze, dass sich der Mukallaf im Rahmen seines Wissens und Kompetenz, nach den Beweisen der Gesetze erkundigen sollte.

Nachahmung bedeutet, dass sich der Unwissende an einen Wissenden wendet. Dies ist einzustufen, in dem Bereich, an dem man sich an die Leute der Erfahrung (Ahl-ul-Khibra) und der Experten wendet. Ein logischer Fall, der in allen Bereichen (des Lebens) angewendet wird. "Und fragt die Leute des Dhikr, wenn ihr nicht wisst". ( Es wurde überliefert dass, wer von unseren Gelehrten sein Selbst zügelt, gegen seine Gelüste handelt und seinen Herrn gehorcht, den soll die Gemeinschaft unserer Schiah nachahmen)

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