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Augenbrauen zupfen und tattoo?


Zeinab bint Ali

Empfohlene Beiträge

as salam aleikum brüder und schwestern

 

Ich bin kein gelehrter aber mir wurde immer gesagt, dass unser Körper von Gott ein Geschenk auf Lebzeiten ist und unversehrt zurückgegeben werden muss. Durch ein Tatoo würde man das Geschenk Gottes verschanden.

 

Seit ihr euch sicher dass durch ein Tatoo nicht vieleicht ein Hena-Tatoo gemeint ist. Denn permanente tatoos gibt es soweit ich weiß in unserem teil der erde erst seit einigen wenigen Jahrhunderten. Nicht dass man da bei der übersetzung bzw. definierung von Tatoo (das ursprünglich aus hena bestand) was verwechselt hat.

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#bismillah#

#salam#

 

Durch ein Tatoo würde man das Geschenk Gottes verschanden.

 

Oder verschönern #rose# Wie man es sieht. Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich Piercings und Ohrlöcher stechen lässt, seine Haare färbt, oder Tattoos stechen lässt. Der eine findet es hässlich und der andere schön. Aber es bleibt halal.

 

#salam#

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#salam#

 

ich kann mich dran erinnern, als ich diese Fatwa bei Sayed Fadlallah laß, da fragte eine Frau ob sie sich die Augenbrauen tätoowieren könnte weil sie, auf Grund einer Krankhiet, ihre Augenbrauen verlor und Sayed fadlallah hat diese Frage mit Ja beantwortet.

Aber dieses und letzte Jahr ist es unmöglich geworden, jede 2. lässt sich die Augenbrauen tätoowieren

ob sie es nötig hat oder nicht. In meinen Famillienkreis kamen die Frauen alle mit tätoowiertem Augenbrauen aus Libanon zurück und das schlimme dabei war, alle hatten die selbe Form #rose# , ich glaube das ich purer Neid, die eine macht es , dann muss es die andere auch machen #bismillah# Ich galube das ist momentan nur eine Welle, vor 2 Jahren haben sich alle die Lippen spritzen lassen, komischerweise sahen alle Frauen ähnlich aus #irre#

 

#salam#

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#bismillah#

 

#salam#

 

#rose# eh wallah. alle haben die gleiche form, und zwar diese ^^

das ist wohl neid und faulheit ! Auch wenn ich es nötig hätte meine Augenbrauen zu tätowieren , würde ich ziehmliche Gewissensbisse haben.

 

Wenn man es wirklich machen müsste, dann sollte es möglichst nicht auffallen! Aber wenn eine blonde Augenbrauen hat und mit fetten pechschwarzen Augenbrauen zurück kommt aus dem Libanon. Was soll da noch sagen? Da fällt es jedem auf!

 

Ich würd mir das reichlich überlegen^^

 

#salam#

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as salam aleikum brüder und schwestern

 

wenn es keine große mühe macht, könnte jemand bitte etwas dazu sagen?

 

Ich bin kein gelehrter aber mir wurde immer gesagt, dass unser Körper von Gott ein Geschenk auf Lebzeiten ist und unversehrt zurückgegeben werden muss. Durch ein Tatoo würde man das Geschenk Gottes verschanden.

 

Seit ihr euch sicher dass durch ein Tatoo nicht vieleicht ein Hena-Tatoo gemeint ist. Denn permanente tatoos gibt es soweit ich weiß in unserem teil der erde erst seit einigen wenigen Jahrhunderten. Nicht dass man da bei der übersetzung bzw. definierung von Tatoo (das ursprünglich aus hena bestand) was verwechselt hat.

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#bismillah#

#salam#

 

Imam Khamene'i:

 

Frage: Es gibt Tattos auf einigen Stellen meines Körpers, mir wurde gesagt, dass mein Ghusl, mein Wudhu und meine Gebete ungültig seien. Bitte führen sie mich in dieser Angelegenheit.

 

Antwort: Wenn die Tattos lediglich Farbe und nichts auf der Oberfläche der Haut ist, was verhindert, das das Wasser die Haut erreicht, dann ist Wudhu, Ghusl sowei das Gebt gültig.

 

 

Sayyid Sistani:

 

Frage: Sind Tattos erlaubt

Antwort: Es gibt nichts einzuwenden, ein Tatto zu haben

 

Frage: Wie ist ihr Urteil über permanent oder kurzzeitige Tattos?

Antwort: Tattos sind erlaubt unabhängig ob sie permanent oder kurzzeitig sind.

 

Und beim Sayyid Mohammed Hussein Fadlallah ist es ebenfalls erlaubt

 

Also Bruder Al-Hakim wie du siehst ist es erlaubt. #rose#

 

 

#salam#

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  • 2 Jahre später...

#bismillah#

 

Imam Khamene'i:

 

Frage: Es gibt Tattos auf einigen Stellen meines Körpers, mir wurde gesagt, dass mein Ghusl, mein Wudhu und meine Gebete ungültig seien. Bitte führen sie mich in dieser Angelegenheit.

 

Antwort: Wenn die Tattos lediglich Farbe und nichts auf der Oberfläche der Haut ist, was verhindert, das das Wasser die Haut erreicht, dann ist Wudhu, Ghusl sowei das Gebt gültig.

 

Mein Mann hat sich selber auf der linken Hand ein Tatoo mit Gummi gemacht.Fragt mich nicht wie.Er war da noch sehr jung und es ist nicht sehr groß.Er wollte es entfernen lassen,aber die meinten dann,da es mit Gummi gemacht wurde,kann man es nicht entfernen.Wäre es mit der heutigen Farbe wie im Tatoo shop gemacht,dann würde es gehen.Sind jetzt seine Gebete ungültig oder wie?Er kann es ja nicht entfernen,was soll er denn machen?

 

wa salam

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#bismillah#

 

 

 

Mein Mann hat sich selber auf der linken Hand ein Tatoo mit Gummi gemacht.Fragt mich nicht wie.Er war da noch sehr jung und es ist nicht sehr groß.Er wollte es entfernen lassen,aber die meinten dann,da es mit Gummi gemacht wurde,kann man es nicht entfernen.Wäre es mit der heutigen Farbe wie im Tatoo shop gemacht,dann würde es gehen.Sind jetzt seine Gebete ungültig oder wie?Er kann es ja nicht entfernen,was soll er denn machen?

 

wa salam

 

#bismillah#

#salam#

 

Nun, da dieses Tattoo sicherlich unter der Haut ist, sehe ich nicht ein, warum sein Wudhu, welches sich ja über der Haut abspielt ungültig sein sollte.

 

Zu Permanent Make Up: Der Suchbegriff "Daniela Katzenberger" bei Google hilft ungemein, sich über dieses Thema eine Meinung zu bilden. #mrgreen#

 

#wasalam#

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  • 3 Monate später...
  • 5 Jahre später...

Salam Aleykum,

 

ist es erlaubt sich die Augenbrauen zu färben? Also wie Haare färben. Wenn man zu helle Augenbrauen hat, dann färbt man sie zb. etwas dunkler. Unabhängig davon ob es zur Verschönerung dient oder nicht. Es geht nur darum, ob der Whudu dann gültig ist?

 

wa salam

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#wasalam#

Uyun-ul-Akhbar, Band 1 Seite 22 - 24:

„Ahmad Ibn Al-Hasan erkundigte sich eines Tages bei Ali Ar-Rida (a.), während eine Schar seiner Gefährten bei ihm zusammenkam. Sie stritten sich über zwei unterschiedliche Aussprüche des Propheten (s.) über die selbe Sache, woraufhin Ali Ar-Rida (a.) sprach: ﴾Gott erklärte Verbotenes für verboten (Haram) und Erlaubtes für erlaubt (Halal) und Verpflichtungen zur Pflicht (Fard).

Wenn etwas berichtet wird, das erlaubt, was Gott verbietet, oder verbietet, was Gott erlaubt, oder eine Pflicht abschafft, die im Buch Gottes ohne eine Aufhebung eindeutig und gültig verzeichnet ist, dann gehört das zu dem, was aufgehoben wurde und aus diesem Grund gibt es keinen Freiraum dafür, danach zu handeln, denn der Gesandte (s.) erklärte nicht für verboten, was Gott für erlaubt erklärte und erklärte nicht für erlaubt, was Gott für verboten erklärte und nahm keine Änderung an den Pflichten Gottes vor. Alle seine Urteile darüber erfolgen aus Gefolgsamkeit, Unterwerfung und Übermittlung von Gott und im Qur'an steht: ﴾﴾Ich befolge nur das, was mir offenbart wird.﴿﴿ (6:50) Daher war der Prophet (s.) ein Befolger und Übermittler Gottes hinsichtlich dem, was ihm Gott an Übermittlung der Botschaft befahl.﴿

Ich sprach: ﴾Von euch wird ein Ausspruch über eine Sache vom Gesandten (s.) überliefert, was zwar nicht im Buch steht, aber sich im Brauch (Sunnah) befindet. Danach wird etwas anderes als das überliefert.﴿ Er sprach: ﴾Genauso hat der Prophet (s.) etwas untersagt, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist und so stimmt seine Untersagung mit der Untersagung Gottes überein und der Gesandte (s.) befahl etwas, wobei dieser Befehl eine einzuhaltende Verbindlichkeit (Wajib) wurde, wie die aufrechten Pflichten Gottes und so stimmte sein Befehl dazu mit dem Befehl Gottes überein.

Wenn überliefert wird, dass der Prophet (s.) etwas untersagt, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist, wobei etwas anderes als das überliefert wird, dann gibt es keinen Freiraum dafür, sich diesem zu bedienen und genauso verhält es sich mit dem, was der Gesandte (s.) befohlen hat und wir als zulässig erachten würden, was der Prophet (s.) nicht als zulässig erachtet hat, es sei denn, es würde aus Furcht in einer Notlage geschehen, aber dass wir für erlaubt erklären würden, was der Gesandte (s.) verboten hat, oder für verboten erklären würden, was der Gesandte (s.) erlaubt hat, das käme niemals in Frage, denn wir sind Gefolgsleute (Tabi'un) des Propheten (s.), die sich ihm unterwerfen, genauso wie der Prophet (s.) dem Befehl seines Herrn folgte und sich Ihm unterwarf und Gott sagte: ﴾﴾Was euch der Gesandte (s.) zukommen lässt, das nehmt an und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.﴿﴿ (59:7)

Der Prophet (s.) untersagte etwas, weil es verboten (Haram) ist, aber auch aufgrund von Verpöntheit (I'afah) und Verhasstheit (Karahah) und er befahl etwas, das weder Pflicht (Fard) noch verbindlich (Wajib) ist, sondern etwas vorzügliches (Fadl) und gewichtiges (Marjuh) in der Religion, was sowohl der kranke als auch gesunde Mensch weglassen kann. Wenn also vom Gesandten (s.) berichtet wird, dass er etwas untersagte, aufgrund von Verpöntheit oder dass er etwas befahl, aufgrund von Vorzüglichkeit, dann steht es einem frei, sich dem Weglassen davon zu bedienen. Wenn euch von uns etwas überliefert wurde, wofür es zwei vereinbare Berichte gibt, was erzählt, wer es erzählt, über eine Untersagung und es nicht zurückweisbar ist und die beiden vereinbar überlieferten Berichte richtig und bekannt sind, dann muss man eine von beiden nehmen oder beide zusammen oder eine von beiden, die du möchtest und dir lieb ist.

Das ist dir aus Unterwerfung zum Gesandten (s.) und weil es ihm und uns überlassen wird freigestellt, doch wer das aufgrund von Sturheit, Ablehnung und Weigerung der Unterwerfung unter den Gesandten (s.) unterließ, der ist ein Beigesellender (Mushrik) gegenüber dem allmächtigen Gott. Wenn euch von uns zwei sich voneinander unterscheidende Berichte überliefert wurden, dann vergleicht beide mit dem Buch Gottes. Was sich auch immer an Erlaubtem und Verbotenem in einem Buch befand, so befolgt das, was mit dem Buch Gottes vereinbar ist und was sich nicht im Buch Gottes befindet, das vergleicht mit den Bräuchen (Sunnah) des Propheten (s.). Was sich auch immer im Brauch an Untersagung befand, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist, was vom Gesandten (s.) als einzuhaltender Befehl vorgeschrieben wurde, das befolgt übereinstimmend mit dem, was der Prophet (s.) untersagte und befahl

und was auch immer ein Brauch über eine Untersagung aus Verpöntheit (I'afah) oder Verhasstheit (Karahah) ist, woraufhin der andere Bericht etwas anderes sagt, so ist das seine Genehmigung für das, was dem Gesandten (s.) zuwider war, er hasste und verbat und das ist es, was einem freisteht, wenn man beides zusammen nimmt oder eines von beiden, was du willst und wofür dir aus Unterwerfung und Gefolgsamkeit Freiraum zum Wählen zur Verfügung steht und man überlässt es dem Gesandten (s.) und wofür ihr über etwas keinerlei Anhaltspunkte findet, dessen Wissen überlasst uns, denn wir haben eher Anrecht darauf

und äußert euch nicht gemäß euren eigenen Meinungen und euch obliegt das Ablassen und die Feststellung und das Anhalten und ihr seid Einfordernde und sich Erkundigende bis euch Aufklärung von uns ereilt.﴿”

#wasalam#

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