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Geschrieben

Selam Aleikum wa rahmetullah liebe Geschwister,insha'Allah teala geht es euch gut.

 

Ist das Fasten gültig, wenn man ausversehen geblutet hat am Körper?

Geschrieben

selam aleikum

 

wie ist dass eig mit dieser regel dass man nicht mit dem ganzen körper in wasser eintauchen darf ?

 

welchen grund hat es dass man dass nicht darf ?

Geschrieben

#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Nein Bruder,

 

Es gibt 10 Dinge die das Fasten brechen:

  1. Essen
  2. Trinken
  3. Geschlechtsverkehr
  4. Masturbation oder ähnliches, was zum Austritt des Spermas führt.
  5. Im Janabazustand bis nach Fastenbeginn bleiben
  6. Lügen (über Allah oder seinen Gesandten oder über die Imame(a.s) sowie über alle anderen Propheten als Vorischtsmaßnahme)
  7. Irtimas(Den ganzen Kopf auf einmal im Wasser eintauchen)
  8. Absichtliches Erbrechen.
  9. Staub absichtlich "schlucken".
  10. Flüßigkeit in den Körper "verstopfen".

Diese Sachen brechen das Fasten nur, wenn sie absichtlich geschehen.

 

Wassalam!

Geschrieben
#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Nein Bruder,

 

Es gibt 10 Dinge die das Fasten brechen:

  1. Essen
  2. Trinken
  3. Geschlechtsverkehr
  4. Masturbation oder ähnliches, was zum Austritt des Spermas führt.
  5. Im Janabazustand bis nach Fastenbeginn bleiben
  6. Lügen (über Allah oder seinen Gesandten oder über die Imame(a.s) sowie über alle anderen Propheten als Vorischtsmaßnahme)
  7. Irtimas(Den ganzen Kopf auf einmal im Wasser eintauchen)
  8. Absichtliches Erbrechen.
  9. Staub absichtlich "schlucken".
  10. Flüßigkeit in den Körper "verstopfen".

Diese Sachen brechen das Fasten nur, wenn sie absichtlich geschehen.

 

Wassalam!

 

salam,

 

was ist mit Punkt 10 genau gemeint? Flüssigkeit in den Körper "verstopfen"

 

Wa alaikum salam

Mariam

Geschrieben
7. Irtimas(Den ganzen Kopf auf einmal im Wasser eintauchen)

 

#bismillah##salam#

 

Und was ist mit duschen? Wie ist da der Urteil ?

 

#salam#

Geschrieben
#bismillah##salam#

 

Und was ist mit duschen? Wie ist da der Urteil ?

 

:)

 

 

#salam#

#lol#

 

Duschen ist erlaubt...das macht das Fasten nicht ungültig.

Aber man muss aufpassen das man kein wasser schluckt.

 

Man darf zb.: nicht in der Badewanne während sie voll ist, untertauchen!

 

:D

Geschrieben
#bismillah#

#salam#

 

Duschen ist erlaubt...das macht das Fasten nicht ungültig.

Aber man muss aufpassen das man kein wasser schluckt.

 

Man darf zb.: nicht in der Badewanne während sie voll ist, untertauchen!

 

:)

 

 

#salam##lol#

 

Achso ok..Danke Bruder #rose#

 

:D

Geschrieben

#bismillah##salam##salam##as#

 

 

Wie ist es wenn jemand unabsichtlich im Janabazustand blieb, weil er nicht richtig wach wurde bis kurz vor dem Sonnenaufgang.Ihr Mann hat wohl mehr mals versucht sie wach zu machen.Leider erfolglos.Wie ist das Urteil dazu.Nachholen ,oder? Sie sagt das es nicht ihre Absicht war!!

Und müßte sie auch Kafarah zahlen oder machen? Und kann man dann wählen zwischen den beiden Sühnenbegleichungen? Vielen dank schon einmal im Vorraus. #salam#

Geschrieben
Aber was ist, wenn da viel Blut ausstömt.

Kommt es nicht auf die Blutmenge an?

 

#bismillah#

 

Nein Bruder das hat nichts damit zu tun. Man könnte höchstens darüber reden, dass man bei hohem Blutverlust vielleicht was essen sollte oder irgendwas anderes machen soll, damit man keinen Schaden davon hat (bin kein Arzt^^)

 

Aber ansonsten bricht das Bluten nicht das Fasten. Du musst dein Fasten nur dan brechen, wenn du durch das Weiterfasten einen Schaden erleiden würdest.

 

#salam#

Geschrieben
Aber ansonsten bricht das Bluten nicht das Fasten. Du musst dein Fasten nur dan brechen, wenn du durch das Weiterfasten einen Schaden erleiden würdest.

 

 

Aber was ist mit Blutabnehmen?

Geschrieben
#bismillah##as##salam##rose#

 

 

Wie ist es wenn jemand unabsichtlich im Janabazustand blieb, weil er nicht richtig wach wurde bis kurz vor dem Sonnenaufgang.Ihr Mann hat wohl mehr mals versucht sie wach zu machen.Leider erfolglos.Wie ist das Urteil dazu.Nachholen ,oder? Sie sagt das es nicht ihre Absicht war!!

Und müßte sie auch Kafarah zahlen oder machen? Und kann man dann wählen zwischen den beiden Sühnenbegleichungen? Vielen dank schon einmal im Vorraus. #salam#

 

 

#salam#:D Weiß niemand eine Antwort?

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

#salam#

 

Licht und Liebe in den Herzen,

liebe Geschwister im Islam,

 

wenn sie durch den GV in den Janaba Zustand kam, hätte sie vor dem Schlafen gehen dies erledigen müssen.

Der Tag ist ungültig und sie muss Kaffarah zahlen.

 

Wenn sie durch einen Traum in den Janaba Zustand kam und sie nicht vor dem Morgengebet aufwachte, hat sie Zeit den Ghusl bis zum Mittagsgebet zu erledigen, wenn sie vorher aufwacht, dann gelten die üblichen Regeln.

 

Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten

Bi Amen Allah

#salam##rose##as#

wassalam

Geschrieben

#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

In Tahruril-Wasila(Risalah von Imam Khomeini(ra)) steht sinngemäß folgendes:

 

Urteil des Schlafens trotz Janaba:

Wer in der Nacht im Monat Ramadan in den Janaba-Zustand kommt, ist es ihm erlaubt zu schlafen bevor er den Ghusl verrichtet wenn er es für wahrscheinlich hält, dass er aufwachen wird, auch wenn er einmal (während der Nacht) aufwacht oder zweimal oder mehr, besonders wenn dies der Regelfall ist(dass er vor dem Fajr aufwacht), und das Schlafen ist in diesem Fall nicht haram auch wenn man das Schlafen zum zweiten Mal oder mehr möglichst vermeiden sollte.

 

Urteil des Fastens:

Schläft er nun und hält er für wahscheinlich, dass er aufwachen wird doch er wurde nicht wach bis dass der Fajr gebrochen ist, dann unterscheidet man 3 Fälle:

 

  1. Wenn er vorhatte kein Ghusl zu verrichten wenn er wach wird oder war zögerlich oder aber hatte nicht Absicht gefasst auch wenn er nicht zögerlich war oder unaufmerksam, dann ist er wie einer zu urteilen, der absichtlich in den Janaba Zustand geblieben ist und er muss das Fasten nachholen und Kaffara zahlen.
     
     
  2. Wenn er aber vorhatte den Ghusl zu verrichten, dann muss er weder nachholen noch kaffara zahlen. Doch für denjenigen der durch Ihtilam in den Janabazustand kam und wach wurde und dann weiter schlief und dann nicht mehr wach wurde bis der Fajr gebrochen ist, so sollte dieser es nicht unterlassen als Vorsichtsmaßnahme den Tag zu fasten und ihn nachzuholen auch wenn es eher so ist, dass sein Fasten gültig ist (und er somit das Fasten nicht nachholen muss)
     
    Wenn er aber nochmal wach wird und dann nochmal schläft bist der Fajr gebrochen ist, so ist sein Fasten ungültig doch er muss aus Adab weiterfasten und den Tag nachholen.
     
    Wenn er er nochmal wach wird und dann zum dritten Mal schläft und er nicht wach wird(bis der Fajr eintritt) dann muss er nach der berühmten Meinung auch noch Kaffara zahlen, auch wenn wir hier zögern. Wir sehen es so dass es eher so ist dass er keine Kaffara zahlen muss aber man sollte hier es nicht unterlassen dies als Vorsichtsmaßnahme zu tun.
     
     
  3. Und wenn er unaufermksam war, dass er den Ghusl verrichten muss und er somit nicht vorhatte ihn zu verrichten noch ihn nicht zu verrichten dann ist es eher so dass ist es wie im zweiten Fall zu urteilen ist.

 

Wassalam!

Geschrieben

#bismillah# wa #salam#:)

 

Vielen dank für eure Antworten.Ich weiß das ihr Marja Sayeed Sistani ist. Und sie kam durch GV in den Janaba-Zustand und schlief ein, trotz mehreren Aufweckversuchen durch ihren Mann ,blieb sie eben bis zum Sonnenaufgang in besagtem Zustand.Ihre Frage war, Muß sie ihr fasten nachholen und vllt. auch Kafarah zahlen?Könnte vllt. jemand von Euch die Frage an sein Büro weiterleiten .Das wäre sehr nett. #salam##rose#

Geschrieben

#bismillah#

Assalam Alaikoum,

 

Ich habe in der Risalah von Sayyed Sistani nachgeschaut und habe seine Meinung zum Thema (so wie ich sie verstanden habe) im Folgenden strukturiert wiedergegeben. Ich denke einer der folgenden Fälle sollten auf die Frau treffen.

 

  1. Falls man vorhatte und beabsichtigte rechtzeitig aufzustehen um den Ghusl zu verrichten unterscheidet Er drei Fälle:
     


    1. Ein Schlaf am Stück:
       
      1. Falls man zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, weil man z.B. sonst aufsteht (oder weil man den Wecker stellte oder weil man wusste dass Jemand sich aufwecken wird) man ist aber nicht aufgestanden und blieb am Schlafen bis zum Fajr, dann ist das Fasten gültig inschallah.
      2. Falls man nicht zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, dann ist es als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend den Tag nachzuholen und als erwünschte vorsichtsmaßnahme auch kaffara zahlen.
      3.  

        [*]Zwei Schlafdurchläufe:

        Wenn man in den Janaba-Zustand eingetreten ist und dies natürlich auch wusste und dann trotzdem geschlafen hat (wie oben) aber dann wachte man in der Nacht auf und schlief wieder(also zum zweiten Mal) dann gilt folgendes:

         

        1. Wenn man zuversichtlich war dass man aufstehen wird dann muss man den Tag nachholen als Strafe (also nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme)
        2. Wenn man nicht zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, dann muss den Tag nachholen und es ist erwünscht eine Kaffara zu zahlen.

         

        [*]Drei Schlafdurchläufe:

        Wenn man nicht nur zwei Schlafdurchläufe der obigen Art hatte sondern drei (oder mehr), dann muss man den Tag nachholen und es ist erwünscht Kaffara zu zahlen, egal ob man zuversichtlich war, dass man aufstehen wird oder nicht.

         

        [*]Falls man nicht vorhatte rechtzeitig aufzustehen, um den Ghusl zu verrichten oder man hatte eine zögerliche Absicht(d.h. man war nicht richtig entschlossen), dann muss man nachfasten und Kaffara zahlen (Bei zögerlicher Absicht als Vorsichtsmaßnahme)

         

         

        [*]Wenn man geschlafen hat, weil man unaufmerksam war, dass man noch Ghusl verrichten musste, dann ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend den Tag nachzuholen und es ist eine erwünschte Vorsichtmaßnahme eine Kaffara zu zahlen, wenn man drei Schlafdurchläufe hatte.

        Buch des Fastens, S. 322, Mas'ala 993

         

        Wassalam!


Geschrieben

also ich glaube mal das dass fasten noch gültig ist wenn mann ausversehen am körper blutet,

weil mann macht das ja nicht extra.

Geschrieben

selamm,

also ich glaube nicht das dass fasten ungültig ist wenn mann ausversehen am körper blutet ,

weil mann macht das ja nicht extra.

Geschrieben
#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Ich habe in der Risalah von Sayyed Sistani nachgeschaut und habe seine Meinung zum Thema (so wie ich sie verstanden habe) im Folgenden strukturiert wiedergegeben. Ich denke einer der folgenden Fälle sollten auf die Frau treffen.

 

  1. Falls man vorhatte und beabsichtigte rechtzeitig aufzustehen um den Ghusl zu verrichten unterscheidet Er drei Fälle:


    1. Ein Schlaf am Stück:
      1. Falls man zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, weil man z.B. sonst aufsteht (oder weil man den Wecker stellte oder weil man wusste dass Jemand sich aufwecken wird) man ist aber nicht aufgestanden und blieb am Schlafen bis zum Fajr, dann ist das Fasten gültig inschallah.
      2. Falls man nicht zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, dann ist es als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend den Tag nachzuholen und als erwünschte vorsichtsmaßnahme auch kaffara zahlen.

       

      [*]Zwei Schlafdurchläufe:

      Wenn man in den Janaba-Zustand eingetreten ist und dies natürlich auch wusste und dann trotzdem geschlafen hat (wie oben) aber dann wachte man in der Nacht auf und schlief wieder(also zum zweiten Mal) dann gilt folgendes:

      1. Wenn man zuversichtlich war dass man aufstehen wird dann muss man den Tag nachholen als Strafe (also nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme)
      2. Wenn man nicht zuversichtlich war, dass man aufstehen wird, dann muss den Tag nachholen und es ist erwünscht eine Kaffara zu zahlen.

       

      [*]Drei Schlafdurchläufe:

      Wenn man nicht nur zwei Schlafdurchläufe der obigen Art hatte sondern drei (oder mehr), dann muss man den Tag nachholen und es ist erwünscht Kaffara zu zahlen, egal ob man zuversichtlich war, dass man aufstehen wird oder nicht.

      [*]Falls man nicht vorhatte rechtzeitig aufzustehen, um den Ghusl zu verrichten oder man hatte eine zögerliche Absicht(d.h. man war nicht richtig entschlossen), dann muss man nachfasten und Kaffara zahlen (Bei zögerlicher Absicht als Vorsichtsmaßnahme)

      [*]Wenn man geschlafen hat, weil man unaufmerksam war, dass man noch Ghusl verrichten musste, dann ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend den Tag nachzuholen und es ist eine erwünschte Vorsichtmaßnahme eine Kaffara zu zahlen, wenn man drei Schlafdurchläufe hatte.

      Buch des Fastens, S. 322, Mas'ala 993

       

      Wassalam!

       

       

      #salam# wa ;)

       

      Shukran ,und möge Allah swt. Dich für Deine Hilfe entlohnen.Meine tiefe Dankbarkeit hast Du und ich werde Dich in meinen Duas erwähnen,danke Bruder 3aily #as#

       

      Ich denke auch das ich ihr es nun erklären kann.Wobei es sicherlich wünschenswert wäre ,wenn sie es selber lesen könnte, aber dazu müsste es in arabisch sein. Hättest Du es evtl. in arab.,dann könnte ich es ihr so geben.Wenn nicht werde ich es ihr erklären . #as##salam# wa rahmatullah alaik ya a7hi


Geschrieben

#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Hier ist das arabische Original:

مسألة 993 : إذا أجنب في شهر رمضان ـ ليلاً ـ و نام حتى أصبح فإن نام ناوياً لترك الغسل ، لحقه حكم تعمد البقاء على الجنابة ، و كذا إذا نام متردداً فيه على الأحوط ، و إن نام ناوياً للغسل ، فإن كان في النومة الأولى صح صومه إذا كان واثقاً بالانتباه لاعتياد أو غيره و إلا فالأحوط وجوب القضاء عليه و إن كان في النومة الثانية ـ بأن نام بعد العلم بالجنابة ثم أفاق و نام ثانياً حتى أصبح ـ وجب عليه القضاء عقوبة ، دون الكفارة ، على الأقوى ، و إذا كان بعد النومة الثالثة ،فالأحوط ـ استحباباً ـ الكفارة أيضاً و كذلك في النومين الأولين إذا لم يكن واثقاً بالانتباه . و إذا نام عن ذهول و غفلة عن الغسل فالأظهر وجوب القضاء مطلقاً و الأحوط الأولى الكفارة أيضاً في الثالث .

 

Und nochmal die Quelle:

Minhaj As-Saliheen, Kitab-us-Saum, Al-Mufattirat, S. 322 & 322:

 

Soll ich auch die arabische Version strukturieren? Wenn ja sag bitte Bescheid!

 

PS:

Nichts zu danken Uchti Al Karima... Vielen Dank für deinen Dua, wa antum fi du3a2ina inschallah #salam#

 

Wassalam!

Geschrieben
#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Hier ist das arabische Original:

مسألة 993 : إذا أجنب في شهر رمضان ـ ليلاً ـ و نام حتى أصبح فإن نام ناوياً لترك الغسل ، لحقه حكم تعمد البقاء على الجنابة ، و كذا إذا نام متردداً فيه على الأحوط ، و إن نام ناوياً للغسل ، فإن كان في النومة الأولى صح صومه إذا كان واثقاً بالانتباه لاعتياد أو غيره و إلا فالأحوط وجوب القضاء عليه و إن كان في النومة الثانية ـ بأن نام بعد العلم بالجنابة ثم أفاق و نام ثانياً حتى أصبح ـ وجب عليه القضاء عقوبة ، دون الكفارة ، على الأقوى ، و إذا كان بعد النومة الثالثة ،فالأحوط ـ استحباباً ـ الكفارة أيضاً و كذلك في النومين الأولين إذا لم يكن واثقاً بالانتباه . و إذا نام عن ذهول و غفلة عن الغسل فالأظهر وجوب القضاء مطلقاً و الأحوط الأولى الكفارة أيضاً في الثالث .

 

Und nochmal die Quelle:

Minhaj As-Saliheen, Kitab-us-Saum, Al-Mufattirat, S. 322 & 322:

 

Soll ich auch die arabische Version strukturieren? Wenn ja sag bitte Bescheid!

 

PS:

Nichts zu danken Uchti Al Karima... Vielen Dank für deinen Dua, wa antum fi du3a2ina inschallah #as#

 

Wassalam!

 

#salam# wa saba7 al chair geschätzter Br. 3aily,

 

noch einmal hast Du meinen tiefen Dank und ich werde es ihr dann erst einmal so geben es mit meinem arabisch versuchen zu erklären ,wenn sie es möchte. Ansonsten würde ich sehr gerne auf Dein Angebot zurück kommen.Gibt es von Sayeed Sistani eigentlich eine arab. Fatwaseite o.ä. , sowie es sie ja auch bei Sayeed Mohamad Hussein Fadlallah gibt. Sie möchte nämlich gerne einiges nachlesen .Und ich kenne bisher nur einige Fatwas auf deutsch von ihm.

Möge Allah swt. Deine Dua´s erhören und möge er Deine Familie und Dich schützen und Euch leiten auf dem Zirat al-mustaqim.ya rab. #salam#;)

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