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Regelung


Az-Zahra

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Asalam u Alaykum

 

Ich wusste nicht genau wo ich das Fragen soll/kann daher schreib ichs mal hier rein

 

Also:

 

Wie ist die Regelung bei einer Person die arbeitsbedingt MO-FR in unterschiedlichen Städten arbeiten muss, bezüglich dem Fasten und den Gebeten (Laut Sayyad Sistani)

 

Inscha'allah kann mir jemand weiter helfen

 

Vielen Dank liebe Geschwister

 

Fi Amanillah

 

Wa Salam

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#bismillah#

#salam#

 

http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9477

 

F: Ist der Arbeitsort als Heimat zu beurteilen?

A: Sich an einem Ort einer Arbeit zu widmen genügt nicht, damit dieser (Ort) eine Heimat für einen wird. [beweis von 3] Aber wenn man mindestens ein Mal alle zehn Tage von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, welcher das (Entfernungs-) Maß der (religionsgesetzliche) Entfernung von seinem Wohnort entfernt ist, pendelt, dann wird bei ihm am Arbeitsort das Urteil zur Heimat bezüglich des vollständigen rituellen Gebets und der Gültigkeit des Fastens angewandt.

 

#salam#

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