Gast Ya Baqiyatullah Geschrieben 17. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2008 F.: Ist es im Allgemeinen erlaubt, den Hijab so zu tragen, dass man die Ohren und den Hals sieht? Wie ist es zu beurteilen, wenn man es für eine Arbeit in der Weise tragen muss? Und wie sieht aus es wenn, der Arbeitgeber fordert, es während der Arbeitszeit ganz auszuziehen? A.: Es ist nicht erlaubt, dass die Ohren und der Hals für einen Fremden sichtbar werden, auch für ein Bild, es sei denn vor einer Frau. Und es ist verboten den Hijab auszuziehen und sei es für eine Arbeit, soweit diese nicht zwingend notwendig ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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