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Speis II


Shia-Forum

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25.04.2004 02:44: Speise Zitieren

Es ist nicht erforderlich für den Muslim die Person, die das Essen zubereitet hat, nach ihrem Glauben oder Unglauben zu befragen und ob sie das Essen angefasst hat oder nicht, selbst wenn diese Erkundigung ganz normal und natürlich für jemanden ist, der Fragen hat.

Kurz gesagt, jede Speise, ausgenommen Fleisch, Fett und ihre Auszüge, ist für einen Muslim erlaubt, sogar wenn er zweifelt, dass sie etwas enthalten könnte, das ihm zu essen verboten ist oder er zweifelt, dass der Koch –wer auch immer das sein mag- es in Nässe berührt haben könnte. (Siehe den Frage-Antwort-Abschnitt weiter unten.)

Genauso wie er nicht verpflichtet ist, über die Zutaten solchen Essens nachzufragen, um sicher zu gehen, dass es frei von Verbotenem ist, so ist es auch nicht seine Pflicht, den Koch danach zu fragen, ob er das Essen während oder nach der Zubereitung angefasst hat.

Alle Arten von abgepackten Nahrungsmitteln mit Ausnahme von Fleisch, Fett und ihren Auszügen sind einem Muslim erlaubt, selbst wenn er zweifelt, dass sie etwas enthalten könnten, das ihm zu essen verboten ist oder er zweifelt, dass der Koch –wer auch immer das sein mag- es in Nässe berührt haben könnte. Er ist nicht verpflichtet Nachforschungen über die Zutaten anzustellen, um herauszufinden, dass nicht Verbotenes enthalten ist.

Ein Muslim darf alle Arten von halāl Fleisch von einem islamischen Ladeninhaber kaufen, der an Muslime verkauft. Solches Fleisch wird als halāl betrachtet, selbst wenn der Verkäufer einer Rechtschule angehört, die andere Bedingungen für das Schlachten stellt als unsere, solange eine Möglichkeit besteht, dass das Tier in Übereinstimmung mit unseren Schlachtregeln geschlachtet wurde. Diese letzte Feststellung lässt sich auf alle Bedingungen anwenden.

Die Nichtbeachtung der Bedingung, dass das Tier zur Zeit der Schlachtung in Richtung der qiblah gewandt sein soll, weil die Rechtschule des Schlachters es nicht für notwendig hält, wird die Erlaubnis des Fleisches nicht schmälern

 

 

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28.03.2005 01:57: RE: Speise Zitieren

 

 

 

zahra schrieb:

Alle Arten von abgepackten Nahrungsmitteln mit Ausnahme von Fleisch, Fett und ihren Auszügen sind einem Muslim erlaubt, selbst wenn er zweifelt, dass sie etwas enthalten könnten, das ihm zu essen verboten

 

 

 

Wie ist es mit den sogenannten E-Nummern. Wenn ich im Internet nachschaue finde ich widersprüchliche Aussagen.

 

z.B: sieht der www.Muslim-Markt.de fast alle Zusätze als bedenkenlos.

Ich habe eine Liste mit ca. 30 fragwürdigen Zusätzen.

 

wa rahmatullah wa barrakatuh

 

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Asalamualaikum Bruder.

 

Bei einigen E-Nummern kann man durchaus von >Auszügen von Fleisch<… sprechen, und die Formulierung >abgepackt< hat im Islam kein besonderes Prädikat (sie ist womöglich einfach nur unglücklich gewählt).

 

Man differenziert

Fleisch-, Wurst- und entsprechende Waren inkl. deren Fette, von anderen Produkten (inkl. z.B. auch von tierischen Fetten aus z.B. Milch),

Islamisches von Nichtislamischem Land,

Muslimische von Nichtmuslimische Verkäufer,

"Life"-Aussagen von Verpackungsaufdrucken

und dergleichen.

 

Arg abgekürzt (und auch ohne die Fischfrage):

Während man z.B. in Marokko bei jedem „Metzger an der Ecke“ Fleisch einkaufen kann, ohne zu fragen, ist das hier völlig unmöglich.

Dort >darf< man zwar auch nachfragen, >muss< dies jedoch nicht,

und während dort auch einer der Ahl Kittab verkaufen kann (schlachten nicht), so ist hier nichtmal dessen Aussage (bzgl. halal) ausreichend…

 

Hierzulande gilt (generell), dass man bei Fleisch- und Wurstprodukten Sicherheit haben muss (mit Blick auf einen Nachweis analog sharia), dass es halal ist, um es verzehren zu dürfen,

während es umgekehrt (genaugenommen) so ist, dass man hier bei anderen Produkten die Sicherheit haben muss in Form eines Nachweises analog sharia, das es haram ist, um es für nicht verzehrbar zu erachten (ganz ähnlich, wie bei Fleisch- und Wurstprodukten im Bsp. Marokko)

 

Der Nachweis bei einer ganzen Reihe von denjenigen E-Nummern, die unter unseren Sunni Geschwistern sehr populär kursieren, unterliegen nicht diesen o.g. Kriterien, sie sind in weiten Teilen inkonsequent.

 

Genaugenommen sind dort verbreitet E-Nummern enthalten, welche, bei genauerer Prüfung, zwar möglicherweise, jedoch nur reichlich unwahrscheinlich haram sind,

was jedoch bei strenger Auslegung der sharia in diesen Fällen irrelevant ist,

und es wird auch letztlich bei unseren Sunni Geschwistern durchaus entsprechend gehandhabt, in anderen Beispielen halt.

Schließlich hat im Beispiel von Fleisch hierzulande kaum einer von ihnen selbst die absolute Sicherheit, dass es auch wirklich und zu 100% korrekt islamisch geschlachtet ist,

doch die persönliche Aussage (Zusicherung) des Muslimischen Verkäufers kompensiert dies vollständig, auch bei unseren Sunni Geschwistern.

Diese Form von Kompensation ist nichts anderes, als die Zugrundelegung der Sharia und sie ist und bleibt auch dann relevant, wenn der Käufer weiter (unbelegte) Zweifel hegt.

 

Selbstverständlich darf man auch in Marokko nachfragen (auch wenn’s ungewöhnlich erscheint), und wenn man tatsächlich herausfindet, dass (relevant) falsch geschlachtet wird, und auf der falschen Schlachtung beharrt wird, so ist es für einen selbst dann folgerichtig haram, - dies dort jedoch zu publizieren, öffentlich zu machen, ist noch mal was ganz anderes und könnte durchaus der falsche Weg sein.

Noch ganz anders falsch wäre, auf eine Veröffentlichung von gewissen E-Nummern als haram zu bestehen, welche weder durchweg (in allen Produkten) identisch sind, noch relativ betrachtet im Einzelnen >wahrscheinlich<, sondern genaugenommen nur >möglich, aber unwahrscheinlich< haram sind.

 

Während man also hierzulande die Anwendung von Sharia bei Fleich- und Wurstprodukten weitgehend nachvollziehen kann, wird sie bei einigen der E-Nummern weitestgehend ignoriert.

Das ist wahrscheinlich der Grund, weshalb der MM eine andere Liste hat, als andere, und ich selbst habe sicher auch wieder eine andere.

Beispielsweise habe ich irgendwann (nach eingehender Recherche und Abwägung) die umstrittene 471 bei mir gestrichen.

 

waAllahualim.

 

wasalam.

Mustafa

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