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Fahren zu Schwiegereltern, auch Reise?


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Geschrieben

assalamun aleykum,

 

Erstmal grüße ich alle hier im Forum insallah ist euer Fastenmonat und ich habe das Forum wirklich sehr vermisst...

Zu Hause hab ich kein Internet und jezt schreibe ich weil ich habe eine ganz kurze Frage.

mein Mann und ich sind heute zu seinen Eltern gefahren die wohnen über 100 kM weg.

Für ihn ist das Fasten ja dann noch gültig, da er ja dort aufgewachsen ist.

Und wie sieht es bei mir aus? Spielt es eigentlich eine Rolle wenn ich dort scon mehrmals übernachtet habe auch 2 Wochen lang`?

Also nicht jetzt werden wir 2 wochen bleiben wir waren schonmal 2 wochen dort so meine ich es.

 

bitte antwortet schnell

 

wa salam

Geschrieben

As Salamu 3aleikum,

 

 

nach Seyyed Mohammad Hussein Fadlallah ist es so. Auch wenn dein Mann dort aufgewachsen ist, aber jetzt woanders wohnt, dann ist sein Elternhaus nicht unbedingt als zweites Zuhause anzusehen. Das ist nur als sein zweites Zuhause anzusehen, wenn er die Absicht hegt, irgendwann wieder dort zurückzukehren. Ansonsten muss er ganz normal sein Gebet verkürzen und das Fasten brechen. Wenn ihr am Tag der Abreise nach dem Mittagsgebet fährt, dann bleibt euer Fasten für diesen Tag gültig, für die folgenden Tage nicht mehr. Ausgenommen, ihr wollt mehr als 10 Tage dort bleiben oder ihr kehrt vor dem Mittagsgebet des darauffolgenden Tag wieder zurück zu eurem Zuhause.

 

Auch wenn du seine Frau bist, gilst du als Reisende. Das heisst, du musst Gebet verkürzen und das Fasten brechen. Außer du fährst nach dem Mittagsgebet, dann ist dein Fasten für diesen Tag gültig. Oder du bleibst länger als 10 Tage dort, dann gelten nicht die Regeln eines Reisenden.

 

 

wassalam

Geschrieben

salam

 

kurze frage also du bist 18 und schon verheiratet?

ehm mit wie viel Jahren haste denn geheiratet?

 

Würd mich einbisschen interessieren #bismillah#

ich bin nämlich verlobt

finds auch noch relativ früh

 

 

salam

Geschrieben

#bismillah#

;)

;)

 

Licht und Liebe in den Herzen,

liebe Geschwister im Islam,

 

ich gehe davon aus, dass es für dich auch gilt, wenn ihr schon gemeinsam lebt, wenn man annimmt, dass es seine Heimat ist.

Besser ist es, Quellen zu suchen und Imam Khamenei anzuschreiben, um eine Gelehrtenmeinung zu bekommen und Sicherheit zu haben.

 

In deinem spezifischen Fall, da ihr keine gemeinsame Wohnung habt, sollte es eine Reise sein.

 

Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten

Bi Amen Allah

#rose##rose##rose#

wassalam

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