Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2008 Fatwa Nr.: 47762e Frage: Ist es verpflichtend, die Brautgabe sowie Zeitdauer einer Zeitehe, bei der Heiratsformel zu nennen? Und ist die Zeitehe ungültig, wenn man dies nicht tut? Antwort: Es ist eine Bedingung der mut'ah Ehe die Höhe des Brautgeldes (mahr), für das sich beide Seiten geeingt haben zu erwähnen, ohne dies, wäre der Ehevertrag ungültig (fehlerhaft). Ebenso ist die Erwähnung der Zeitdauer der Mut'ah beim Vertrag eine Bedingung. Daher, wenn die Zeitdauer - absichtlich oder versehentlich (?)- nicht erwähnt wurde, so ist die Ehe keine Zeitehe mehr (mut'ah) und es wird eine Dauerehe. Englisch: It is a condition in mut`ah marriage to mention the amount of mahr (dowry) that has been agreed upon by the two parties without which the marriage contract will be void. Also, mentioning the time period for the mut`ah within the contract is a condition. Thus, if the time period has — deliberately or absent-mindedly — not been mentioned, the marriage will no more be temporary (mut`ah) and it is rendered into a permanent marriage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge