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Fragen bzgl. der Zeitehe


Muhsin ibn Batul

Empfohlene Beiträge

Fragen:

  1. Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht auf Arabisch sagen kann?
  2. Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört?
  3. Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe?
  4. Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere?
  5. Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben?

Antworten:

  1. Es ist erlaubt(dies auf Deutsch zu sagen), wenn die Bedeutung mit dem Inhalt des Ehevertrags identisch ist.
  2. Wenn sie noch nicht reif ist, so benötigt sie die Erlaubnis ihres Walis (Vormund).
  3. Der Ehefrau gebührt durch den Ehevertrag die Brautgabe, und wenn sie damit einverstanden ist, die Zahlung zu verschieben, so gibt es kein Problem. Und aufjedenfall hat es keinen negativen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags, wenn die Brautgabe und die Zeitdauer erwähnt wird.
  4. Dies reicht nicht aus, es darf nur Geld oder ehrlicher Gewinn sein

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