Muhsin ibn Batul Geschrieben 30. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. September 2008 Frage: Angenommen eine fastende Person isst vergesslicherweise etwas, muss sie ihr Fasten nachholen? Antwort: Nein es ist keine Pflicht das Fasten nachzuholen leader.ir Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge