3aliy Geschrieben 4. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2008 Fatwanr: 122204 Frage: Wie ist das Fasten desjenigen zu beurteilen, der eine Briefmarke geleckt hat, damit er sie auf den Umschlag klebt und der dann den Geschmack dieser Briefmarke(bzw. des Klebstoffs) gespürt hat. Ist sein Fasten ungültig? Was ist, wenn er diesen Geschmack gespürt und dann seinen Speichel geschluckt hat, ohne dass er beabsichtigte zu essen oder sein Fasten ungültig zu machen oder ähnliches Antwort: Sein Fasten wird nicht ungültig, nur weil er den Geschmack spürt und es schadet nicht auch wenn er seinen Speichel dabei schluckt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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