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Urteile zur rituellen Reinigung(Wudhu)


3aliy

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Fatwanr: 122739

 

Frage 1:

Muss es so sein, dass beim Waschen des Gesichts oder der Hände während des Wudhus, das Gesicht bzw. die Hände trocken ist oder ist es erlaubt, dass es nass oder feucht ist? Was ist das Urteil beim Streichen des Kopfes oder der Füße?

 

Antwort 1:

Es ist keine Voraussetzung, dass das Gesicht oder die beiden Hände trocken sind, wenn man sie zum Wudhu wäscht, was aber die Streiche-Stelle auf dem Kopf oder auf den beiden Füßen betrifft, so wird vorrausgesetzt, dass diese so trocken ist, dass das Streichende die gestrichene Stelle beeinflusst und nicht umgekehrt.

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Frage 2:

Wenn eine Person ihre rechte Hand wäscht und dann die linke und währendessen oder erst nachher wurde sie aufmerksam dass die rechte Hand nicht vollständig gewaschen wurde und dass ein Teil der Hand vom Wasser noch nicht erreicht wurde, kann sie dann die rechte Hand nochmal waschen und dann wieder die linke oder muss sie den Wudhu wiederholen?

 

Antwort 2:

Wenn Jemand Gewissheit hat, dass er einen Teil seiner rechten Hand nicht gewaschen hat dann wäscht er ihn nochmal und wiederholt das Waschen der linken Hand vom Anfang an und es ist keine Pflicht den Wudhu vom Anfang an zu wiederholen.

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Frage 3:

Wenn Amr Wind lässt, während er den Wudhu verrichtet, wird dadurch der Wudhu ungültig? oder ist es dann (nur) Mustahab den Wudhu zu wiederholen?

 

Antwort 3:

Ja dadurch wird der Wudhu ungültig und es ist eine Pflicht ihn erneut zu verrichten, um die Taten, bei denen die Reinheit eine Voraussetzung ist, verrichten zu können.

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Frage 4:

Muss man nach dem Urinieren Instinja durchführen, wenn man den Wudhu für das Gebet verrichten will? oder genügt es die entsprechende Stelle zu waschen, auf eine Weise die die Unreinheit entfernt?

 

Antwort 4:

Es ist eine Pflicht die Stelle, aus der Urin rauskommt einmal zu waschen, wenn das Wasser Kathir ist und zweimal, wenn das Wasser Qalil ist und dies, nachdem die ursächliche Unreinheit entfernt wurde und es ist nicht genug nur die Stelle der Unreinheit zu waschen.

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Frage 5:

Wenn Amr die Urinentledigung(Istibra) durchführt und dann eine Flüßigkeit an der Öffnung sieht und er hat Zweifel, ob es das Wasser ist, mit dem er streichte oder Urin... Soll er dann annehmen, dass es Urin ist, wenn dies vor oder nach dem Wudhu geschieht?

 

Antwort 5:

Bei Zweifel nimmt er an, dass es rein ist.

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Frage 6:

Ist der Wudhu ungültig, wenn man die ganze Hand oder das ganze Gesicht mehr als zwei Mal wäscht oder wenn man mehr als zwei Handvoll Wasser benutzt, und jedes Mal mit dem Handvoll die hand bzw. das Gesicht wäscht? D.h. wenn ich die innere Seite meiner Hand mit einem Handvoll wasche und die Äussere mit einem Handvoll und dann das noch mal wiederhole, dann habe ich insgesamt 4 Handvoll benutzt aber die Hand wurde nur zweimal ganz gewaschen.

 

Antwort 6:

Mehrere Handvoll beeinflussen nicht die Gültigkeit des Wudhus und das Waschen des Gliedes zweimal ist erlaubt, aber mehr ist nicht rechtmäßig.

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Frage 7:

Ist es erlaubt den Wudhu für eine kurze Zeit zu unterbrechen um etwas zu tun, das nicht zum Wudhu gehört, z.B. um die Tür zu öffnen oder ähnliches, und dann den Wudhu danach fortzusetzen, wenn die schon gewaschenen und gestrichenen Glieder nicht trocken wurden?

 

Antwort 7:

Dies ist kein Problem, wenn man den verlangten Anschluss im Wudhu nicht verletzt, so wie in der Frage erwähnt ist, doch angenommen dass dies geschieht, so ist es keine Sünde aber der Wudhu ist ungültig.

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