Fatwa Nr.: 47910e   Fragen:   1. Ist es erlaubt Geschlechtsverkehr an Laylat ul Qadr zu haben? 2. Ist es erlaubt Geschlechtsverkehr an den Todestagen der Imame (a.) zu haben? Antwort:   1-2) An sich, gibt es kein Unheil dabei. (Es spricht nichts dagegen.)