3aliy Geschrieben 8. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Fatwa Nr: 123038 Frage 1: Es ist bekannt, dass es erlaubt ist, Fische, die Schuppen haben, zu verzehren, sofern sie außerhalb des Wassers gestorben sind. Ist es aber Pflicht sicherzustellen, dass sie außerhalb des Wassers gestorben sind? Ist es erlaubt sich auf die Gemütsruhe zu verlassen, ohne Gewissheit diesbezüglich zu haben? Kann man sich mit der Vermutung oder damit, dass man es für wahrscheinlich hält, begnügen? So wie wenn eine Firma sagt, dass dieser Fisch normalerweise außerhalb des Wassers stirbt oder getötet wird aber er stirbt manchmal im Netz unter dem Wasser. Antwort 1: Es ist eine Pflicht sicherzustellen, dass die Fische auf eine religionsrechtlich erlaubte Art und Weise gestorben sind, und es ist genug, dass man in dieser Hinsicht Gemütsruhe hat. M.a.w. (es ist eine Pflicht sicherzustellen) dass sie vom Wasser lebendig genommen wurden und es ist nicht genug (nur) zu vermuten, dass dies der Fall ist, geschweige denn Zweifel zu haben oder es für wahrscheinlich zu halten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 8. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Frage 2: Es ist aus den Überlieferungen der Ahlul-Bayt(a.s) bekannt, dass der Aal haram ist und ich habe das auch im Buch des Imam(q.s) "Tahrirul-Wasila" gelesen. Wissenschaftlich ist es (aber) erwiesen, dass es Aalsorten gibt, die sehr kleine Schuppen besitzen, die mit dem Auge unsichtbar sind oder die kaum sichtbar sind oder die erst nach genauere Überprüfung sichtbar sind. Wie ist diese Art der Aale zu beurteilen und was ist das Urteil wenn die Schuppen deutlich zu sehen sind? Antwort 2: Es hängt (nur) vom Vorhandensein der Schuppen oder ihr Nichtvorhandensein ab. Dies zu beurteilen ist die Aufgabe des religiös Erwachsenen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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