Muhsin ibn Batul Geschrieben 8. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Fatwa Nr.: 47861e Fragen: 1. Ist es erlaubt, dass ich jemand anderen dafür bezahle, meine (verpassten) Gebete nachzuholen? 2. Ist es erlaubt, dass ich jemand anderen dafür bezahle, meine (verpassten) Fastentage nachzuholen? Antwort: 1&2) Wenn die Person, die das Gebet oder die Fastentage nachholen muss, noch am Leben ist, so können andere nicht für seine/ihre Gebete aufkommen, sei es für Geld oder kostenlos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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