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Steinigung im Islam


behruz

Empfohlene Beiträge

#zwinker#

 

Immer wieder wird von westlichen (Möchtegern-)Islam-"Wissenschaftlern" behauptet, dass der Islam die Steinigung erlaube und verweist auf die Praxis in den verschiedenen islamischen Ländern.

 

Nun, erstens findet sich im Heiligen Koran keine einzige Stelle, wo die Steinigung für den vorehelichen Geschlechtsverkehr oder dem Ehebruch angeführt wird.

 

Zweitens waren es immer ironischerweise die Feinde Allahs und Seiner Gesandten, die den Gläubigen die Steinigung androhten:

 

The 'irony' in this matter, is that the only people who threaten to use

stoning in the history narrated to us by GOD are the enemies of GOD and

His Messengers:

 

* Noah threatened with stoning by disbelievers (26:116)

* Abraham's father threatens Abraham with stoning (19:46)

* Men in the cave scared of stoning by disbelievers (18:20)

* The three messengers threatened with stoning by disbelievers

(36:1#cool#

* Shu'aib threatened with stoning by his people (11:91)

 

Va Salam

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AS

 

Langsam. Du sprichst viele Themen an, die sehr wichtig sind, aber leider gibt es zu diesen Fragen meist keine "Experten". Steinigung ist im Islam, aber um das richtig zu verstehen, muss man entweder einen Gelehrten fragen, wo man auch ständig nachhacken kann, wenn etwas unklar ist oder aber man besorgt sich 2-3 Bücher zum Thema. Die Argumentation: Ist nicht im Quran, daher kein Gesetz ist falsch. In Hadith Thaqalayn lesen wir: "Oh ihr Menschen! Wahrlich! Es ist bald Zeit, dass ich zurückgerufen werde (zu Allah) und ich werde diesen Ruf beantworten. Wahrlich! Ich hinterlasse euch zwei schwerwiegende Dinge (thaqalayn). Das Eine ist das Buch Allahs, indem Licht und Leitung ist. Das Andere ist meine Ahl-ul-Bayt. Ich erinnere euch im Namen Allahs an meine Ahl-ul-Bayt. Ich erinnere euch im Namen Allahs an meine Ahl-ul-Bayt. Ich erinnere euch im Namen Allahs an meine Ahl-ul-Bayt (dreimal).“

 

ws

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#zwinker#

 

Ich erinnere euch im Namen Allahs an meine Ahl-ul-Bayt (dreimal).“

 

Ahmad Ibn Hanbal besteht darauf, dass er es viermal gesagt hat.

 

Nun ist es so, dass der Prophet :) etwas dreimal wiederholt hat, wenn etwas wichtig war.

 

Dies war das EINZIGE mal, dass er etwas viermal wiederholt hat.

Man kann daraus schliessen, dass die Ahl Bait genauso wichtig wie der Quran selbst sind.

Was wir natürlich nicht bezweifeln, denn, möchtest du den Weg des Qurans gehen, dann folge der Sunna der Ahl Bait :P. Somit sind die wahren Anhänger der Ahl Bait :D die wahren Befolger der Sunna des Propheten :).

 

 

:?

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#zwinker#

 

die Voraussetzungen für die Verhängung der Steinigung, die nur für Ehebruch von Verheirateten gilt, sind derart streng, dass sie kaum erfüllt werden können, z.B. müssen 4 männliche Zeugen den Vorgang beobachtet haben, dürfen sich in der Aussage auch nicht widersprechen, da sie sonst bestraft werden, u.v.m.

Daher müssen w ir nicht allzu sehr darüber diskutieren, finde ich.

 

:?

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#zwinker#

 

:?

 

die Voraussetzungen für die Verhängung der Steinigung, die nur für Ehebruch von Verheirateten gilt, sind derart streng, dass sie kaum erfüllt werden können, z.B. müssen 4 männliche Zeugen den Vorgang beobachtet haben, dürfen sich in der Aussage auch nicht widersprechen, da sie sonst bestraft werden, u.v.m.

Daher müssen w ir nicht allzu sehr darüber diskutieren, finde ich.

 

:)

 

Ich dachte, diese Regelungen gelten für die Auspeitschung??

 

Meine Annahme war auch, dass die Auspeitschung für Ehebruch und vorehelichen Geschlechtsverkehr gilt ? Und nicht die Steinigung?

 

Ich bin auf weitere Infos gespannt.

 

Danke im Vorraus

 

Va Salam

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#zwinker#

 

die Auspeitschung gilt für Ledige, die Unzucht treiben, nicht für Verheiratete, die Ehebruch begehen, was hierzulande euphemistisch auch "Seitensprung" genannt wird.

 

:?

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#zwinker#

 

Danke für die Aufklärung. Aber es gelten doch die selben Bedingungen wie beim Steinigen oder?

 

Und, wenn die Person selber zugibt, was sie getan hat, braucht man immernoch 4 Zeugen?

 

Entschuldigt diese Fragen.

 

Danke im Vorraus

 

Va Salam

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#zwinker#

 

Und, wenn die Person selber zugibt, was sie getan hat, braucht man immernoch 4 Zeugen?

 

Entschuldigt diese Fragen.

 

Danke im Vorraus

 

Ich kenne ein sunnitisches Hadith, bei dem ein Mann dreimal sich selbst bezichtigte.

Dann fragte der Prophet :), ob er verückt sei.

Als er dies verneinte, liess dr Prophet :) ihn steinigen.

 

Allerdings weiss ich nicht, ob es sahih ist.

 

:?

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Salamun Alaikum

 

man sollte bezüglich der Steinigung sich nicht so von den westliche Medien beeiflussen lassen.

 

Was ist den überhaupt der Sinn der Steinigung?

 

Eine Steinigung ist praktisch gesehen unmöglich durchzuführen.

 

Man braucht nicht nur 4 Zeugen, sondern rechtschaffene 4 Zeugen.

Und sie müssen bezeugen, den Akt mit eigenen Augen gesehen zu haben. 4 Menschen!!!!

Es geht noch weiter, falls jetzt mal angenommen, diese 4 Zeugen können 100% das Geschehene bezeugen, müssen sie den ersten Steinwerfen.

 

So gesehen ist das fast unmöglich.

 

Die Steinigung soll nur der Abschreckung dienen.

 

wa salam

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salam

 

ich wollte noch hinzufügen, dass diese Abschreckung dazu dienen sollte, nicht jetzt vor der Strafe dieser Welt Angst zu haben, sondern das Ausmaß des Ehebruchs ist so hoch, das wir derart abgeschreckt sein müssen, damit uns die Strafe bei Jüngsten Gericht erspart bleibt. #zwinker#

 

wa salam

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Salam ...

 

ich habe mal gehört, dass es Fälle gegeben haben soll, in denen Menschen aus Angst vor der jenseitigen Strafe lieber die diesseitige vorgezogen haben? (Weiß jemand etwas dazu, ich finde das interessant.)

 

Insgesamt sehe ich es auch so, dass die heftige Strafe die Menschen aufrütteln soll, sich von dieser schwerwiegenden Sünde fernzuhalten. Durch Ehebruch wird ja die Gemeinschaft nachhaltig in Unordnung gebracht, und das soll verhindert werden. Es geht nicht um eine Sünde, die nur einen Menschen allein betrifft, sondern um etwas, das andere ins Unglück reissen kann!

 

Niemand ist daran gehindert, dass er eine unerträgliche Ehe auflöst und eine neue eingeht. Dazu gibt es klare Regeln und Möglichkeiten. Ja, und wer nicht dauerhaft zusammenleben will, kann sich auch trennen und für die neue Verbindung eine Zeitehe eingehen. Die Möglichkeiten sind also da, Allah fordert dabei aber von den Menschen, dass wir sie sie innerhalb des von ihm gegebenen Rahmens ausleben und nicht willkürlich nach Trieben und privaten Einfällen. Die Gemeinschaft und die eventuellen Kinder sollen doch absolut geschützt werden. Der Islam orientiert sich eben immer an den Schwächeren.

 

Ich kann diese ganze Aufregung wegen diesem Thema gar nicht verstehen. Es gibt so viele legale Möglichkeiten, und selbst im Fall der Sünde ist es praktisch nicht möglich, diese nachzuweisen.

 

Es sind eher die Gegner des Islam, die solche Themen immer wieder (ohne von Sachkenntnis geplagt zu sein) als Gegenargument gegen den Glauben anbringen.

 

Wassalam

Rajaa

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AS

 

Hier ein Text vom Muslim-Markt

 

Tatsächlich gibt es im Heiligen Qur'an die Strafe der Steinigung als Hinweis dafür, wie abscheulich ein bestimmtes vergehen ist (in diesem Fall der Ehebruch). Gleichzeitig ist das islamsiche Strafrecht direkt gekoppelt an ein Beweisrecht (anders als bei nchtislamischen Rechtssystemen). Jede Straftat kann nur mit bestimmten vorgegebenen Beweisen hinreichens bewiesen werden.

 

Bei dem Ehebruch ist diese Beweisbarkeit in der Praxis nahezu unmöglich ohne selbst Verbrechen zu begehen, außer die Ehebrecher gehen selbst in die Öffentlichkeit. Daher ist zwar die Steinigung als Erläuterung für die Abscheulichkeit des Vergehens gegeben, in der Praxis aber kaum realisierbar (siehe unten). Die damalige Redaktion von al-Fadschr hat möglicherweise versucht genau das zu erläutern, auch wenn sie manchmal missverständlich Argumente dargelegt hat. Nun zu den einzelnen Fragen:

 

>Aber wie muss der Beweis des Ehebruchs erbracht werden, bevor ein Paar gesteinigt wird?

 

Es bedarf mindestens 4 erwachsene Augenzeugen (die selbst auch weitere Vorausetzungen erfüllen müssen), die jeweils völlig unabhängig voneinander den Tathergang (den Geschechtsverkehr) mit eigenen Augenen gesehen haben müssen (ohne selbst ein Verbrechen zu begehen wie das gewaltsame Eindringen in ein fremdes Haus). Und alle 4 Befragten müssen bei unabhängigen Kreizverhören total indentische Angaben machen. Weichen die Angaben nur im geringesten voneinander ab, werden die Augenzeugen für Verleumdung bestraft! Hintergund dieses Strafrechtes ist es einerseits den Ehebruch als eines der schwersten Vergehen (übler Vertrauensburch) zu brandmarken, aber andererseits jeden Zeugen davon abzuhalten zu leichtfertig etwas von sich zu geben. Das Vergehen soll also selbst im Fall des Bekanntwerdens bei weniger als 4 Zeigen von der Öffentlichkeit fern gehalten werden und die Sünder sollen ihr Vergehen mit Allah ausmachen. Zudem bedarf es eines gerechten Richters (bzw. islamsichen Staates mit islamischer Führung und nicht korrupte reichen Prinzen) als Voraussetzung für so ein Urteil (siehe hierzu Jesu Anordnung) und vieles andere mehr. Eine uneheliche Schwangerschaft beispielsweise gilt NICHT als Beweis für einen Ehebruch, und eine Schwangere ist auch nicht verpflichtet die Herkunft des Babys preis zu geben! Und kein Muslim hat ein Recht, diese Frau schief anzusehen!! So wie hier beschrieben steht es beispielsweise auch im heutigen iranischen Strafgesetzbuch, aber bis sich das in unseren Köpfen festschreibt, könnte es noch eine Weile dauern.

 

>Was genau ist Ehebruch? Ich verstehe sexuellen Verkehr darunter, stimmt das?

 

Unter Ehebruch, dem (theoretisch) Steinigung als Strafe angedroht ist, wird wirklich der "Ehe"-Bruch verstanden. Nur wenn verheiratete bzw. Menschen, die schon einmal verheiratet waren (Mohsin), beim Geschlechtsverkehr mit einem Fremden erwischt werden, gilt diese Strafe für sie. Für noch nicht verheiratet, also Menschen, die noch nie verheiratet waren, sind weitaus geringere Strafe vorgesehen (allerdings mit gleicher Beweisproblematik).

 

>Weshalb wird oft nur ein unzüchtiger Partner gesteinigt, wenn doch zum Ehebruch immer zwei gehören?

 

Die Realität in vielen muslimischen Ländern weicht teilweise sehr stark von dem islamischen Ideal ab, aber das liegt an uns! In der islamischen Realität ist die Frau nahezu unbestrafbar (außer sie gesteht selbst und besteht auf einer Bestrafung trotz Ablehnung des Richters - wie einmal zur Prophetenzeit geschehen (s.)). Denn wenn tatsächlich einmal zwei beim Eheburch erwischt werden und die Beweislast ausreichend ist, dann bruacht die Frau nur zu sagen, dass sie gezwungen wurde, und der Mann muss dann das Gegenteil beweisen. Kann er das nicht, wird nur er bestraft. Da er aber ohnehin bestraft wird, gibt es ohnehin kaum eine Motivation, dass er sie mit heneinreißt und außerdem dürften seine Beweismöglichkeiten begrenzt sein.

 

Diese Darstellungen sind allerdings rein theoretische Juristerei. In der Realität ist in einem islmischen System (in dem ja keine Pornofilme gedreht und verkauft werden) der Beweis des Ehebruches fast unmöglich!

 

>Wird Unzucht unter beiderseits Unverheirateten tatsächlich immer "nur" mit Auspeitschung für beide geahndet?

 

Unverheiratet bedeutet "noch nicht verheiratet gewesen", also nicht Witwe oder Geschiedene. Bei notwendiger Beweislage ist die Starfe wie genannt. Aber wenn mann alle "Unzuchtfälle" im Iran seit der Gründung des Rechtssystems zusammenzählt wird man wahrscheinlich keine 20 bis zur Todesstrafe geführten Fälle zusammenbekommen (in 20 Jahren) und möglicherwiese doppelt so viele Auspeitschungen. Hingegen werden in Länder, in denn die Obersten jeden Tag Ehebruch begehen, auch fast jeden Tag Leute dafür bestraft, allerdings zumeist unschuldige! Noch ein Hinweis zur Peitschenstrafe: In westlichen lländern wird es als "humaner" betrachtet, jemanden für längere zeit einzusperrren. Das aber ist nicht die Idealvorstellung des islam. Denn im Idealfall ist der Bestrafte nach der Auspeitschung ein gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft und muss von allen gütig behandelt werden. Zugegen: Unsere Köpfe sind noch weit entfernt vom Ideal, aber wir arbeiten dran!

 

>Was ist, wenn eine verheiratete Frau von einem anderen Mann vergewaltigt wurde, also gegen ihren Willen zum Ehebruch gezwungen wurde?

 

Siehe oben!! Wir haben den Fall beschrieben, in dem sie das als Ausrede nutzt. Im tatsächlichen Fall bedarf es nicht einmal 4 Augenzeugen. Wenn eine Frau glaubhaft nachweisen kann, dass sie vergewaltigt wurde, dann erhält der Vergewlatiger im Islam nach erfolgtem Beweis unmittelbar die Todesstrafe, völlig unabhängig vom ehelichen Status der Beteiligten.

 

Es sei allerdings deutlich hinzugefügt, dass dieses hier beschreibene Rechtssystem nur und nur in einem islamischen Rechtssystem praktiziert wird und werden darf und Selbstjustiz auch im Islam nicht erlaubt ist! Dementsprechend darf ein Muslim beispielsweise in Deutschland oder Österreich niemals das Recht "in die eigene" Hand nehmen. Hier ist er vielmehr an das deutsche Rechtssystem gebunden. Wenn ihm das Leben unter diesen Umständen nicht möglich ist und der die Einhaltung der Gesetze als "untragbare Unterdrückung" empfindet, dann ist Gottes Erde groß genug zum Auswandern. Eine Selbstjustiz noch dazu in weil es kein islamisches System gibt ist nicht nur falsch, sondern schadet zudem dem Isalsm und den Msulimen und fürht somit zu zusätzlicher Sünde! Das kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass ein Muslim sich nicht unterdrücken lassen soll !! Wer als GEgenbeispiel das legitime Widerstandsrecht unterdrücktenr Völker, wie z.B. in Palästina anführt, vermischt unzulässig Geschenisse, die nichts miteinander zu tun haben, für seine persönlichen Interessen und das ist extrem unwürdig.

 

>Was ist, wenn eine verheiratete Frau gegen ihren Willen gewaltsam von ihrem eigenen Mann zum Ehebruch, also zur Prostitution gezwungen wird?

 

In einem islamischen System: Todesstrafe für den Ehemann, Todesstrafe für den Freier, Enschädigungszahlung für die Frau.

 

>Wie wird ein uneheliches Kind (im Bauch der Mutter / nach erfolgter Geburt) behandelt, das ja vollkommen unschuldig aus einer außerehelichen Beziehung hervorging, behandelt?

 

Wie jeder andere Muslim auch. Er hat lediglich nicht das Recht "Imam" zu werden. Das aber weiss nur seine Mutter und er selbst und ggf. vertraute Freunde! ansosten gibt es keinen Unterschied zu anderen Muslimen.

 

>Kann oder soll man Gnade walten lassen, wenn der Ehebrecher tief bereut und sein ehelicher Partner die Tat verzeiht?

 

Das ist eine Angelegenheit zwischen den Partnern. Ohnehin können diese sich "schlimmstenfalls" "nur" scheiden lassen. Ohne Zeugen ist nicht mehr drin! Und ohne islamisches System ist auch nicht mehr möglich. Sie dürfen niemals einander des Ehebruchs in der Öffentichkeit bezichtigen, selbst wenn sie sicher sind! Wenn sie aber einander vergeben, dann ist es eine Sache zwischen ihnen und Gott, denn die Gesellschaft bekommt es ja nicht mit.

 

Gemäß dem islamsichen rEcht kann es niemals jemanden in der Gesellschaft geben, dem der "Makel" des Ehebruchs anhaftet. Entweder wird der Beschuldiger bestraft, oder die Beschuldigung ist bewiesen und dann werden die Beschuldigten betraft.

 

>Einige Sünden, wie z.B. Zins nehmen, werden als schlimmer als Ehebruch bezeichnet. Werden Menschen, die Zinsgewinne durch eigenen Geldverleih an Mitmenschen, an Banken oder Börsen machen, ebenfalls gesteinigt?

 

Jede Straftat im Islam hat eine dazugehörige Beweislast und ein dazugehörige Strafe. Ein Vergleich der Strafen ist kaum möglich, da sie die Gesellschaft und den Schaden für die Gesellschaft betreffen aber nicht die Beziehung zu Gott. Inwieweit obiger Vergleich korrekt ist, können wir hier nicht beurteilen. Aber als Beispiel sei gesagt: Die größtmögliche Sünde im Islam ist die "Hoffnungslosigkeit". Eine "irdisch-gesellschaftliche" Strafe ist dafür allerdings nicht vorgesehen.

 

>Und das Wichtigste: Durch welche Koranstellen (!!!) und Hadithe (danke Mustafa, Du hast auch hier zum Thema Steinigung/Auspeitschen bereits Material gepostet!) werden die diversen (scheint mir je nach Land und muslimischer Ausrichtung verschieden zu sein) heute gültigen islamischen Gesetze belegt?

 

Die scheinislmsichen Staaten belegen es mit z.B. einer Millitärdiktatur (in Pakistan) oder einem Erbmonarchie (Saudis, Jordanien, Marokko), oder mit Generälen, die sogar die höchsten Gelehrten auswählen (Äghypten) oder oder oder.... Neben der Unterdrückungspolitik der Kolonialstaaten, haben auch wir Muslime noch viel zu tun, um unsere Misere zu ändern!

 

>Entschuldigt meine vielen Fragen.

>Aber es gibt so wahnsinnig viele unterschiedlichste "islamische Lehrmeinungen", mit denen man als wissensuchender muslimischer Konvertit konfrontiert wird, dass man in vielen Bereichen ziemlich verwirrt wegen der Vielzahl an zum Teil sehr widersprüchlichen Aussagen ist.

 

Die Aussagen kommen aber zumeist nicht wegen den unterschiedlichen Lehrmeinungen, sondern wengen den unterschieldichen Traditionen und einer in den meisten muslimischen Ländern vorherrschenden völlig falschen Einstellung vieler Männer gegenüber den Frauen. Denn rein vom islamischen Recht her gibt es nur geringfügige Unterschiede diesbezüglich im den Rechtsschulen.

 

Herzliche Grüße

 

Ihr Muslim-Markt-Team

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  • 3 Wochen später...

Salam aleikum.

 

Die Regelungen der Sharia bezüglich des Ehebruchs sind komplex und werden immer Einzelfall-bezogen abgewägt und angewandt.

Es wird also immer die Frage gestellt, als wie schwer die Schuld der/des Unzüchtigen einzustufen ist. Hier werden auch die im jeweiligen Land herrschenden sozialen Gegenheiten mit einbezogen.

 

Nun zu der Frage, ob die Steinigug legitim ist oder nicht.

Fest steht, dass im Koran von dieser nicht gesprochen wird.

Hier wird die Strafe des Auspeitschens angesprochen:

 

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2]

 

Jedoch wird hierbei nicht allein der Koran als Grundlage genommen, sondern auch die Sunna unseres Propheten (s.s.a).

In einem Hadith heisst es:

 

Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:

Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen haben. Der Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu Juden und sagte zu ihnen: Was findet ihr in der Thora über diejenigen, die Unzucht begingen? Die Juden sagten: Wir schwärzen ihre Gesichter und lassen sie auf einem Reittier mit entgegengesetzten Gesichtern sitzen und herumgehen. Darauf sagte er: Wenn ihr die Wahrheit sagt, dann bringt die Thora! Sie brachten dann die Thora und lasen sie vor. Einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte `Abdullah Ibn Salaam, der mit dem Gesandten Allahs war: Befiehl ihm, seine Hand abzuheben! Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, daß der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihre Abführung und die beiden wurden gesteinigt. Ich (`Abdullah Ibn `Umar) war einer von denen, die sie gesteinigt haben. Ich sah dann, wie sich der Jude auf sie bückte, um sie vor den Steinen zu schützen!

Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 3211

 

Steinigung und die Strafe des Auspeitschens bestehen somit nebeneinander.

In der Praxis wird dann je nach Einzelfall entschieden.

 

Es ist jedoch schwer, den Ehebruch nachzuweisen.

Wie schon gesagt wurde, müssen hierfür vier Zeugen benannt werden können, was faktisch ein Geständnis des/der Beschuldigten erforderlich macht.

Können keine vier Zeugen vorgewiesen werden, wird derjenige, der den Ehebruch angezeigt hat, wegen Verleumdung verurteilt.

 

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind ; [24:4]

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#salam#

 

 

@falak. Das Hadith, was du als Hinweis auf die Steinigung bei Unzucht aufzeigst, zeigt etwas anderes.

Es ist nicht die Steinigung im islam sondern es ist die Steinigung in der Tora.

 

Dazu im einzelnen.

 

Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen haben.

 

 

Wichtig. Beide sind Juden!!

 

Der Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu Juden und sagte zu ihnen: Was findet ihr in der Thora über diejenigen, die Unzucht begingen?

 

Ich bin mir sicher, dass der Prophet :D es wusste, denn Isa :D wurde ebenfalls die Tora gelehrt und der Prophet :D ist noch wissender als Isa #salam#.

Der Prophet :D fragt nach der Strafe in der tora. Ebenfalls sehr wichtig.

 

 

Die Juden sagten: Wir schwärzen ihre Gesichter und lassen sie auf einem Reittier mit entgegengesetzten Gesichtern sitzen und herumgehen.

 

Sie sagten eine Strafe um der Steinigung zu entgehen.

 

 

Darauf sagte er: Wenn ihr die Wahrheit sagt, dann bringt die Thora!

 

Das Anzeichen, dass es ihnen nicht glaubte, bzw. es wusste.

 

Sie brachten dann die Thora und lasen sie vor. Einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung.

 

Beziehungsweise auf dei Ayat der Strafe bei Unzucht.

 

Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte `Abdullah Ibn Salaam, der mit dem Gesandten Allahs war: Befiehl ihm, seine Hand abzuheben! Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, daß der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihre Abführung und die beiden wurden gesteinigt.

 

 

Sie wurden also gesteinigt, weil es in der Tora stand.

 

Ich (`Abdullah Ibn `Umar) war einer von denen, die sie gesteinigt haben. Ich sah dann, wie sich der Jude auf sie bückte, um sie vor den Steinen zu schützen!

Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 3211

 

 

Er steinigte, weil es in der Tora stand und es war nicht die Rede von dem Koran. Dies ist ein gewaltiger Punkt für die Bestimmung eines Urteils, das in Gerechtigkeit gefällt werden soll.

Man muss auf die Bestimmungen der betroffenen, bzw. der zu richtenden Personen eingehen.

Dies tat auch später Ali Ibn Abi talib #salam# als er in seiner Kalifenzeit zwei Christen nach dem Indschil urteilte.

 

Steinigung und die Strafe des Auspeitschens bestehen somit nebeneinander.

 

Dies ist es hier nicht.

Das Hadith sagt aber auch nichts gegenteiliges, denn die Strafe bei Unzucht unter Muslimen wurde nicht angesprochen.

 

 

In der Praxis wird dann je nach Einzelfall entschieden.

 

Es ist jedoch schwer, den Ehebruch nachzuweisen.

Wie schon gesagt wurde, müssen hierfür vier Zeugen benannt werden können, was faktisch ein Geständnis des/der Beschuldigten erforderlich macht.

 

Dies macht es eignentlich fast unmöglich.

 

Können keine vier Zeugen vorgewiesen werden, wird derjenige, der den Ehebruch angezeigt hat, wegen Verleumdung verurteilt.

 

Es fällt also auf ihn zurück.

 

#salam#

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salam aleikum.

 

Ich bitte um Entschuldigung.

Habe den falschen Hadith gepostet. (Ist mit ein Fehler beim Kopieren unterlaufen).

 

Hier zwei andere Hadithe, welche die Anwendung der Steinigung im Islam (für Verheiratete) belegen.

 

??bir berichtete: „Ein Mann von (dem Stamm) Aslam kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hat. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und leistete viermal die Zeugnisaussage gegen sich selbst. Der Prophet ließ ihn zu sich näher kommen und sagte zu ihm: „Bist du verrückt! Bist du verheiratet?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Darauf veranlaßte der Prophet seine steinigung im Gebetssaal. Als er durch die Steine verletzt wurde, entfloh er und wurde in einer steinigen Gegend eingeholt, wo er dort getötet wurde.“ (Siehe Hadith Nr. 5271, 6814 f. und die Anmerkung dazu)

 

[sahih Al-Bucharyy Nr. 5270]

 

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Kapitel: Das Strafrecht (Hudud)

 

`Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, - nachdem er am Freitag für eine Frau die Strafe der steinigung vollzogen hatte - sagte: „Ich habe sie nach der Sunn?h des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der steinigung bestraft.“

 

[sahih Al-Bucharyy Nr. 6812]

 

 

Ich bitte nochmals um Entschuldigung.

 

salam

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#salam# liebe Geschwister,

 

Ich würde gern wissen, ob die Ausführung Strafe der Steinigung (oder ähnliches) unbedingt erforderlich ist, wenn man z.B. Ehebruch 100% nachweisen kann? Ich meine nachdem ich die Hadithe hier gelesen habe, erscheint es mir so, dass die Strafe unbedingt ausgeführt werden muss...

Hab ich das so richtig verstanden? Denn was mich daran irgendwie "stört" ist, dass derjenige der solch eine Sünde begangen hat dadurch ja nicht mehr die Chance bekommt zur Reue, dabei bin ich immer davon ausgegangen, dass jede Person im Islam immer die Chance bekommt, Allah um Vergebung zu bitten und zu beweisen, dass er diese Sünde nicht mehr begehen wird...

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Kann mir dazu jemand eine Antwort geben? Wäre euch wirklich sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

 

#salam#

 

Batul

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Salamun Alaikum

 

es ist aber fast unmöglich einen Ehebruch 100% nachzuweisen.

 

Aber nehmen wir mal an, theoretisch wurde ein Ehebruch nachgewiesen.

 

Mich würde das auch interessieren ob der Richter dann doch die Steinigung aufheben könnte.

 

 

wa salam

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As Salam Aleikum liebe Geschwister,

 

Mich würde auch interessieren, ob in solchen Fall

keine Reue mehr angenommen wird.

 

Oder ob früher nach den

Gründen oder Umstände die dazu geführt haben, gefragt wurde.

 

Und ist der Ehebrecher/die Ehebrecherin dann automatisch geschieden?

Und was ist eigendlich wenn es Niemand erfahren hat und nur die

2 Personen davon wissen und schweigen?

 

#salam#: #salam#: :D:

Ma Salama

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Salam aleikum.

 

Grundsätzlich ist es so, dass die Strafe für Ehebruch bei Verheirateten die Steinigung ist, bei Unverheirateten die Bestrafung durch 100 Peitschenhiebe.

 

Was jedoch in der Praxis angewandt wird, hängt letztendlich von der sharia des jeweiligen islamischen Staates ab.

 

Einzelfallentscheidungen in dem Sinne, dass man aufgrund von bestimmten Hintergrundinformationen von der festgelegten Strafe abweicht, gibt es, soweit ich informiert bin, nicht. Somit kann Reue nicht zu einer Milderung der Strafe führen.

 

Werde mich aber noch mal nach Urteilen umsehen und euch dann inschallah mehr sagen können.

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:D

 

Was jedoch in der Praxis angewandt wird, hängt letztendlich von der sharia des jeweiligen islamischen Staates ab.

 

Und hier setzt die eigentliche Frage an. Gibt es einen Staat, den man islamisch nach der Scharia bezeichnen kann.

 

Saudi Arabien mit Sicherheit nicht, da sie von den USA kontrolliert wird.

Afghanistans regierung ist ebenfalls unter der Obhut der USA

Im Irak sind Unruhen, so dass man nicht von einer Scharia sprechen kann.

im afrikanischen Bereich sind Ägypten, Marokko, Tunesien ebenfalls annektiert.

 

Wenn man keine Scharia nach dem Islam hat, kann man auch nicht nach der Scharia rechtsprechen.

Soviel zur Abhängigkeit der "islamischen" Scharia.

 

Einzelfallentscheidungen in dem Sinne, dass man aufgrund von bestimmten Hintergrundinformationen von der festgelegten Strafe abweicht, gibt es, soweit ich informiert bin, nicht. Somit kann Reue nicht zu einer Milderung der Strafe führen.

 

Ebenfalls, dass man von Einzelfällen sprechen sollte, wenn dei Scharia, wie oben angedeutet nicht angewandt wird.

Der Prophet #salam# steinigte nach Ahadidth aus Sahih Bulkhary 2 Muslime (andere waren Juden, die wurden nach der Taurat gerichtet). Aber war das in der Zeit von Mekka, bzw. als noch keine Scharia etabliert war oder Medina als die Scharia bereits etabliert war.

 

Werde mich aber noch mal nach Urteilen umsehen und euch dann inschallah mehr sagen können.

 

In Scha Allah. Schau aber bitte auch nach, ob auch Steinigungen durch ein Urteil des Propheten #oops# stattgefunden haben in Mekka.

 

:(

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  • 2 Wochen später...

#oops#

Ich habe mal vor langer Zeit eine Sammlung von Ahadith angelegt zum Thema Steinigung. Es ist eine Fülle zusammengekommen (47 Word-Seiten). Einer davon aus Sunan Abi Dawud lautet so:

 

4418ـ حدثنا عبد اللّه بن محمد النفيلي، ثنا هشيم، ثنا الزهري، عن عبيد اللّه بن عبد اللّه بن عتبة، عن عبد اللّه بن عباس أن عمر يعني ابن الخطاب [رضي اللّه عنه] خطب فقال: إن اللّه بعث محمداً صلى اللّه عليه وسلم بالحق وأنزل عليه الكتاب، فكان فيما أُنزِل عليه آية الرجم، فقرأناها وَوَعَيْناها، ورجم رسول اللّه صلى اللّه عليه وسلم ورجمنا من بعده، وإني خشيت إن طال بالناس الزمان أن يقول قائل: ما نجد آية الرَّجم في كتاب اللّه فيضلوا بترك فريضة أنزلها اللّه تعالى؛ فالرَّجم حق على من زنى من الرجال والنساء إذا كان مُحْصَناً إذا قامت البينة أو كان حَمْلٌ أو اعتراف، وأيمُ اللّه لولا أن يقول الناس: زاد عمر في كتاب اللّه عزّوجلَّ لكتبتها.

 

Hier wird Umar zitiert, indem er von einer Ayat ar-Rajm aus dem Buche Allahs sprach, nach dem auch der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner reinen Familie) gehandelt habe. ... Ich frage mich, wie es sein kann, dass man im Text von einer solchen Aya spricht, wo es einen solchen Vers im Text des Qur'an nicht gibt. Ist das wieder eine Frage der umstrittenen Abrogation von Versen? Kann es sein, dass Allah Verse sozusagen aus dem Qur'an entfernt hatte? Etwa zu Lebzeiten von Umar? Gehört diese Umar'sche Aussage in seine Sahabi- oder in seine Kalifenzeit? Von welchem Buch Allahs ist konkret die Rede? Vom Qur'an? ... :):

 

#heul#

Baha ud-Din

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#oops#

 

#heul#

Ich habe mal vor langer Zeit eine Sammlung von Ahadith angelegt zum Thema Steinigung. Es ist eine Fülle zusammengekommen (47 Word-Seiten). Einer davon aus Sunan Abi Dawud lautet so:

 

4418ـ حدثنا عبد اللّه بن محمد النفيلي، ثنا هشيم، ثنا الزهري، عن عبيد اللّه بن عبد اللّه بن عتبة، عن عبد اللّه بن عباس أن عمر يعني ابن الخطاب [رضي اللّه عنه] خطب فقال: إن اللّه بعث محمداً صلى اللّه عليه وسلم بالحق وأنزل عليه الكتاب، فكان فيما أُنزِل عليه آية الرجم، فقرأناها وَوَعَيْناها، ورجم رسول اللّه صلى اللّه عليه وسلم ورجمنا من بعده، وإني خشيت إن طال بالناس الزمان أن يقول قائل: ما نجد آية الرَّجم في كتاب اللّه فيضلوا بترك فريضة أنزلها اللّه تعالى؛ فالرَّجم حق على من زنى من الرجال والنساء إذا كان مُحْصَناً إذا قامت البينة أو كان حَمْلٌ أو اعتراف، وأيمُ اللّه لولا أن يقول الناس: زاد عمر في كتاب اللّه عزّوجلَّ لكتبتها.

 

Hier wird Umar zitiert, indem er von einer Ayat ar-Rajm aus dem Buche Allahs sprach, nach dem auch der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner reinen Familie) gehandelt habe. ... Ich frage mich, wie es sein kann, dass man im Text von einer solchen Aya spricht, wo es einen solchen Vers im Text des Qur'an nicht gibt. Ist das wieder eine Frage der umstrittenen Abrogation von Versen? Kann es sein, dass Allah Verse sozusagen aus dem Qur'an entfernt hatte? Etwa zu Lebzeiten von Umar? Gehört diese Umar'sche Aussage in seine Sahabi- oder in seine Kalifenzeit? Von welchem Buch Allahs ist konkret die Rede? Vom Qur'an? ... :(:

 

Kennst du auch das etwas längere Hadith aus Sahih Bukhary, bei dem Umar Ibn Al Chatab die selben Worte sagt?

 

 

Man kann hier nur Vermutungen anstellen, was passiert ist.

 

Es könnte zum Beispiel sein, dass Umar den Koran mit der Taura verwechselt hat, denn wie ich oben schon gesagt habe, hat der Prophet :D die Ayat zur Steinigung aus er Taura vorlesen lassen.

 

Weiter ist in diesem hadith die merkwürdige Wahl Abu Bakrs beschrieben und dass laut eigener Aussage Umar und Abu Bakr die Todesstrafe dafür verdient hätten.

Weitere Aussage in diesem hadith ist, dass durch die Wahl Abu Bakrs ein Teil des vollständigen Islam verlorengegangen ist, aber Allah hätte die Muslime vor dem schlechten davor bewahrt.

Ich bin im Moment dabei, dieses hadith, sowie die sechs Ahadith aus sahih Bukhary über das Donnerstagsunglück genauer zu übersetzen. Mit Hilfe von meinen Freunden au der Familie Muhammeds :(.

 

:)

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@Abdullah

 

falls du über das Donnerstagsunglück übersetzen möchtest, so findest du auch in Sahih Muslim diese Überlieferung. Wenn gewünscht, reiche ich die Seitenzahl und das Kapitel nach.

 

wa salam

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