Hassan Mohsen Geschrieben 11. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2006 Ich hab ma wieder ne frage und zwar: "Neulich war ich in der Bahn. Da wollte eine Alte Frau (ca. 70-85 jahre) aussteigen. Sie wäre fast hingefallen und ich habe sie auf dem arm genommen Ich hab sie also unerlaubt angefasst. Ist es erlaubt wenn sie schon Alt ist sie anzufassen, abgesehen davon das es ein Notfall war?? (ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 11. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2006 Ich hab ma wieder ne frage und zwar: "Neulich war ich in der Bahn. Da wollte eine Alte Frau (ca. 70-85 jahre) aussteigen. Sie wäre fast hingefallen und ich habe sie auf dem arm genommen Ich hab sie also unerlaubt angefasst. Ist es erlaubt wenn sie schon Alt ist sie anzufassen, abgesehen davon das es ein Notfall war?? (ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden) du hättest sie ja nicht gleich auf den Arm nehmen müssen Nein, es war völlig ok, es war ja ein Notfall. Ansonsten wäre es respektlos, sie ohne einen solchen Grund anzufassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan Mohsen Geschrieben 11. März 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2006 Und was wäre wenn es kein Notfall wäre und sie mich bittet ihr zu helfen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rajaa Geschrieben 11. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2006 Salam ... ich denke, wenn ein alter Mensch einen jüngeren um Hilfe bittet, dann ist es doch eine Art Notfall! Kannst du dir vorstellen, eine nette alte Dame bittet darum, dass man ihr beim Überqueren der Straße hilft, und du sagst "Laufen Sie doch bitte lieber vor ein Auto, ich darf Ihnen nicht helfen?" :schock: Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 11. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2006 Hassan, wenn es ein echter Notfall ist, wo du jemandem helfen kannst bzw. musst, z.B. Unfall, dann darfst du auch eine junge Frau anfassen, wenns nicht anders geht. Und was ist dabei schlimm, z.B. einer alten Frau über die Straße oder in die S-Bahn zu helfen, in dem du sie beim Arm fasst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Massumah Geschrieben 15. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2006 Salam ich wollte nur kurz was einfügen Also mit anfassen ist gemeint so weit ich weiß die Haut. Aber durch die Kleidung darf der Mann/Frau die/den Frau/Mann anfassen. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rajaa Geschrieben 15. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2006 Salam ... also wenn es darum geht, jemand das Leben zu retten, würde ich vermutlich nicht daneben stehen und grübeln, ob ich jetzt den Finger auf die Schlagaderblutung drücken darf oder nicht (mal überspitzt formuliert) - egal wie alt mein Gegenüber ist. Bei den Beispielen hier - in die Bahn helfen, helfen über die Straße zu gehen, fasst man denjenigen eh am Ärmel oder so an, da kommt man automatisch nicht so eng in Kontakt. Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2006 Salam ich wollte nur kurz was einfügen Also mit anfassen ist gemeint so weit ich weiß die Haut. Aber durch die Kleidung darf der Mann/Frau die/den Frau/Mann anfassen. wa salam Wenn du das generell meinst, dann stimmt das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Massumah Geschrieben 15. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2006 Salamun Alaikum so weit ich weiß, darf die Frau dem Mann auch mit Handschuhen die Handgeben. (nach der Fatwa von Herr Sistani). wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. März 2006 Salamun Alaikum so weit ich weiß, darf die Frau dem Mann auch mit Handschuhen die Handgeben. (nach der Fatwa von Herr Sistani). wa salam immer? Und ohne Einschränkungen? Kann ich mir nicht vorstellen... Vielleicht ist das in einer Sondersituation gemeint, wenn z.B. ein Nicht-Mahram mir seine Hand geben will, ich ihn aber nicht in Verlegenheit bringen will, dann kann ich ihm die Hand schütteln, wenn ich Handschuhe trage. Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Salamun Alaikum so weit ich weiß, darf die Frau dem Mann auch mit Handschuhen die Handgeben. (nach der Fatwa von Herr Sistani). wa salam immer? Und ohne Einschränkungen? Kann ich mir nicht vorstellen... Vielleicht ist das in einer Sondersituation gemeint, wenn z.B. ein Nicht-Mahram mir seine Hand geben will, ich ihn aber nicht in Verlegenheit bringen will, dann kann ich ihm die Hand schütteln, wenn ich Handschuhe trage. Fatima Bismillah salam alaikom, findest du?????? dass es ausreichend ist zu sagen, ich wollte ihn nicht in verlegenheit bringen, und durfte ihm deshalb die hand geben? Ich mein, dann kann ich ja theoretisch wenn ich chador anhabe (ist dann ja alles bedeckt) neben nem mann sitzen (auch schulter an schulter) oder nen mann in den arm nehmen (!!!!!!) ich kenn die Fatwa von Herrn Sistani nicht, wie lautet sie denn??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Massumah Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Salamun Alaikum es tut mir leid, dass ein missverständnis aufgekommen ist. Natürlich gilt das nur in aussnahme situationen, z.b. Vorstellungsgespräch oder so. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MeSa Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Salam alaikun, was ist ein Mahram, bitte? : Friede mit Euch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Salam alaikun, was ist ein Mahram, bitte? : Friede mit Euch Mahram sind alle die, die so eng mit dir verwandt sind, dass du sie nicht heiraten kannst, wie Schwester, Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Tante, Milchschwester ...hab ich wen vergessen? Bitte ergänzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azhar Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 ja :Tochter, Enkel, Nichte,.... und Ehefrau natürlich auch Mahram sind umgekehrt gesehen(also für dieFrau), alle, vor denen sie kein Hijab tragen muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Mahram sind alle die, die so eng mit dir verwandt sind, dass du sie nicht heiraten kannst.. .... und Ehefrau natürlich auch naja, die Ehefrau hat aber eine glaub ich etwas andere Stellung. Sie ist doch im Gegensatz zu den anderen die zweite Hälfte der Seele, deshalb unterscheidet sich ja auch einiges zwischen ihr und den anderen Mahrams... eben weil man sie (einmal) heiraten kann Ähh... ich muss weg... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azhar Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 es war ja die reden von mahram's auch wenn die etwas "mehr mahram" ist , gehört sie halt zu den mahrams.. oder? PS: man kann sie auch 2mal, 3mal oder öfters heiraten ..loOol Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 es war ja die reden von mahram's auch wenn die etwas "mehr mahram" ist , gehört sie halt zu den mahrams.. oder? PS: man kann sie auch 2mal, 3mal oder öfters heiraten ..loOol wie meinst du das?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azhar Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 du kannst doch jemanden öfters heiraten nach der Scheidung meine ich. Aber ich glaube nache dem 3.Mal, muss man erst eine andere heiraten, und danach darf man erst wieder die Frau heiraten.. naja, irgendwie ganz kompliziert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 du kannst doch jemanden öfters heiraten nach der Scheidung meine ich. Aber ich glaube nache dem 3.Mal, muss man erst eine andere heiraten, und danach darf man erst wieder die Frau heiraten.. naja, irgendwie ganz kompliziert ach so. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss die Frau erst wieder mit einem anderen verheiratet gewesen sein, bevor sie ihren früheren Ehemann noch mal heiraten kann. Für den Mann gilt das nicht, er kann ja mehrere Frauen haben. Aber wenn sie geschieden sind, dann sind sie auf jeden Fall nicht mahram zu einander! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 ach so. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss die Frau erst wieder mit einem anderen verheiratet gewesen sein, bevor sie ihren früheren Ehemann noch mal heiraten kann. Für den Mann gilt das nicht, er kann ja mehrere Frauen haben. Aber wenn sie geschieden sind, dann sind sie auf jeden Fall nicht mahram zu einander! das ist aber nach Sunni-fiqh so und wird "Halaala" genannt, dieses Prinzip wurde von Umar (la) eingeführt. Im Shiah-Fiqh sieht das anders aus, während der Iddah-Zeit dürfen beide wieder zueinander zurückkehren. was aber danach ist, müsste ich mal bei Imam Khamenei erfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 ach so. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss die Frau erst wieder mit einem anderen verheiratet gewesen sein, bevor sie ihren früheren Ehemann noch mal heiraten kann. Für den Mann gilt das nicht, er kann ja mehrere Frauen haben. Aber wenn sie geschieden sind, dann sind sie auf jeden Fall nicht mahram zu einander! das ist aber nach Sunni-fiqh so und wird "Halaala" genannt, dieses Prinzip wurde von Umar (la) eingeführt. Im Shiah-Fiqh sieht das anders aus, während der Iddah-Zeit dürfen beide wieder zueinander zurückkehren. was aber danach ist, müsste ich mal bei Imam Khamenei erfragen. ich rede nicht von der `Idda, sondern wenn alles "vorbei" ist sozusagen. Aber ich gebe zu, dass ich mich mit Scheidung nur sehr ungern beschäftige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 21. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2006 Aber ich gebe zu, dass ich mich mit Scheidung nur sehr ungern beschäftige. Ich bete zu Allah swt, dass du dieses auch nicht selbst brauchst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan Mohsen Geschrieben 27. März 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. März 2006 Ok was ist wenn ich eine Frau (z.B meine Lehrerin) auf der Strasse begegne und sie streckt ihr Hand aus um mir die hand zu geben. Darf ich ihr dann die Hand reichen, da sie zuerst ihre Hand ausstreckte?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 27. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 27. März 2006 Ok was ist wenn ich eine Frau (z.B meine Lehrerin) auf der Strasse begegne und sie streckt ihr Hand aus um mir die hand zu geben. Darf ich ihr dann die Hand reichen, da sie zuerst ihre Hand ausstreckte?? Nein. Dann legst du höflich die Hand aufs Herz und erklärst ihr, dass du nur deine eigene Frau berühren darfst. Kann sein, dass sie dann beleidigt ist, aber dann ist es halt so. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dir mitten auf der Straße die hand reicht, doch gering, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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