Kızılbaş Geschrieben 14. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 sa Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten , dem Allerbarmer, dem Barmherzigen , dem Herrscher am Tage des Gerichts! Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe. Führe uns den geraden Weg , den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden Das soll die erste Sure sein, dass vom Gott persönlich gesandt wurde. Also, Allah möchte sich selbst preisen. Wieso spricht er dann über sich selbst in der "zweiten Person" also " Dir allein dienen wir" .. usw. und nicht direkt " mir allein dient ihr". "Führe uns den geraden Weg", ist ein Ausdruck was Menschen in einem Gebet von Allah wünschen würden. Wieso soll denn Allah über sich selbst sowas sagen wie "Führe uns den geraden Weg" ... Das ist mir gestern beim Koranlesen aufgefallen. Und Gott redet fast nur in der Mehrzahl über sich, bzw es klingt so, als ob jemand anderer über Gott erzählt. Warum? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 14. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 Es ist so das du die Sure ließt und wenn du es ließt hört es sich doch logischer an oder? Stell dir vor die Sure wäre so und du würdest es laut vorlesen: Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tage des Gerichts! Mir (allein) dient ihr, und Mich (allein) bittet ihr um Hilfe. Ich Führe euch den geraden Weg, den Weg derer, denen Ich Gnade erwiesen habe, nicht (den Weg) derer, die (Meinem) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden. Dann sprichst du von dir selbst...doch wenn wir den Quran lesen sprechen wir doch mit ihm und nicht von uns. (Ich hoffe es ist nicht falsch gewesen die Sure zuverändern um dem Bruder/ Schwester zuzeigen was ich meine) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kızılbaş Geschrieben 14. November 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 Es ist so das du die Sure ließt und wenn du es ließt hört es sich doch logischer an oder? Stell dir vor die Sure wäre so und du würdest es laut vorlesen: Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tage des Gerichts! Mir (allein) dient ihr, und Mich (allein) bittet ihr um Hilfe. Ich Führe euch den geraden Weg, den Weg derer, denen Ich Gnade erwiesen habe, nicht (den Weg) derer, die (Meinem) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden. Dann sprichst du von dir selbst...doch wenn wir den Quran lesen sprechen wir doch mit ihm und nicht von uns. (Ich hoffe es ist nicht falsch gewesen die Sure zuverändern um dem Bruder/ Schwester zuzeigen was ich meine) Dir (allein) dienen WIR, und Dich (allein) bitten WIR um Hilfe. Führe UNS den geraden Weg , den Weg derer, denen DU Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die DEINEN Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden Das klingt eher nach einem Gebet eines Menschen zu Gott. Möge Gott mir vergeben, aber das ist das was ich sehe und aufnehme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 14. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 Es gibt schon einen Thread darüber: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=2418 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kızılbaş Geschrieben 14. November 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 sa ich finde, dass das Thema nicht ausdisskutiert wurde. Und die Darstellung in Al-Fatiha verstehe ich überhaupt nicht. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 14. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. November 2008 Der Quran beinhaltet die Worte Allahs, aber das heißt nicht, dass er uns in jeder Ayah direkt ansprechen muss. Sura al-Fatiha beinhaltet einen Dua und ist für unsere Pflichtgebete bestimmt. Allah lehrt uns mit welchen Worten wir ihn um Rechtleitung bitten können. Subhanallah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lisa Geschrieben 22. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 salam, ich hoffe euch geht es inshallah gut...ich habe auch eine frage und hoffe, dass sie zu diesem topic nicht unpassend ist. auf der seite http://www.quranexplorer.com/quran/ höre ich mir den koran an. (übrigens habe ich den link aus diesem forum.) auf der linken seite kann man sich die übersetzung durchlesen, während auf der rechten seite auf arabisch die versen geschrieben stehen und gleichzeitig rezitiert wird. (muss man aber oben auf translation klicken, um das auf deutsch zu lesen) meine frage aber zu sure al-baqara (228) erstmal zitiere ich aber die textstelle: "Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise." wenn sich der mann erstmal von seiner frau scheiden lassen möchte und er sie danach aber wieder haben möchte so hat er ein recht auf sie als ehefrau auch wenn sie ihn nicht mehr mit ihm verheiratet sein möchte? (oder wie ist es genau gemeint?) was ist damit gemeint, dass die männer eine stufe über die frauen stehen? welche situationen sind gemeint? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karbala2 Geschrieben 22. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Es gibt zwei Arten von Scheidung, die eine ist entgültig und der Ehemann kann seine Frau nicht mehr zurück haben, ausser das beide die Ehe erneut schließen. bei der zweiten Scheidung ist es sozugagen eine kurzfristige oder nicht entgültige Scheidung, da kann der Ehemann jederzeit sagen, dass er seine Frau zurück haben möchte, und schon ist sie ihm wieder halel, also nach dem islam, seine Ehefrau. selbst wenn die Frau nicht mehr zurück möchte, hat er einen recht darauf sie zurück zu bekommen selbst ohne ihr Einverständnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lisa Geschrieben 22. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 salam, vielen dank für deine antwort. wieso ist das so, dass ohne ihr eiverständis er sie wiederhaben kann? was steckt dahinter..? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karbala2 Geschrieben 23. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 salam, vielen dank für deine antwort. wieso ist das so, dass ohne ihr eiverständis er sie wiederhaben kann? was steckt dahinter..? Es ist nicht so, dass er sie z.B. nach einem Jahr zurück haben kann.Wenn er sie zurück haben möchte, dann muss er das innerhalb einer bestimmten Frist machen, wenn ich mich nicht Irre wären das 3 Monate ( bin mir nicht so sicher), jedenfalls, nach Ablauf dieser Frist, darf sie nicht mehr zurück nehmen und er darf nicht mehr über sie bestimmen und sie hat die Möglichkeit einen anderen zu heiraten. Wenn er sie jedoch zurück haben möchte, dann muss er das unter der Bedinung machen, er muss sie gutbehandeln, ihr ihre Rechte geben und einen Neuanfang starten für eine glückliche Ehe. Er darf sie nicht zurücknehmen nur um sie zu demütigen oder ihr zu schaden. Das hat den Grund das manche sich voreilig scheiden lassen, manche treffen diese Entscheidung während sie wütend sind und denken nicht über die Konsequensen einer Scheidung nach. Man muss sich vorstellen, dass wenn der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lässt, er sich jedoch nicht bewusst ist welche Konsequensen das haben könnte und bereut es später. Allah swt. hat ihn dann die Möglichkeit gegeben, dieses Rückgängig zu machen um die Famillie vor Gefahr zu schützen, denn eine Scheidung ist nicht leicht und wenn Kinder im Spiel sind, dann könnten die drunter leiden und bei Scheidung ist Ärger vorprogramiert. Imam Jaafar (a.) hat zu dieser Aya erklärt: Es ist einem Mann nicht erlaubt , seine Frau zu scheiden und sie später zurückzunehmen wenn er sie nicht wirklich haben möchte, denn das wäre der Schaden, der von Allah swt. verboten wurde. Es sein denn er nimmt sie wieder zurück mit der Absicht, einen Neuanfang zu starten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lisa Geschrieben 23. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 salam schwester, vielen dank für deine antwort. liebe grüße lisa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tasnim Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Basmati ta’ala Salam Schwester, die Frist ist fast 3 Monate. Aber soweit ich schon gelesen habe nach der Scheidung der Man kann die Frau zurück haben nur wenn sie auch einverstanden ist. Ja, der Man hat die Scheidungrecht, aber nach der Scheidung kann nicht einfach so sich anders überlegen. Ich bin es mir 99% sicher Nur in falle ein Schwangerschaft ist die Scheidung ungültig. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 die Frist ist fast 3 Monate. Aber soweit ich schon gelesen habe nach der Scheidung der Man kann die Frau zurück haben nur wenn sie auch einverstanden ist. Ja, der Man hat die Scheidungrecht, aber nach der Scheidung kann nicht einfach so sich anders überlegen. Es kommt darauf welche Art der Scheidung vollzogen wurde. Es gibt nämlich zwei Arten. Wenn der Mann sich von der Frau trennt, dann spricht er die Scheidung aus, bei der er sie innerhalb von 3 Monaten (bzw. Perioden) wieder zurückholen kann, auch wenn sie nicht einverstanden ist. Das nennt man im Arabischen Talaq raj'i. Und dann gibt es noch Talaq Khulu'i. Diese Scheidung wird vollzogen, wenn die Frau sich von den Mann scheiden lassen will und er damit einverstanden ist (es sei denn es liegen akzeptable Scheidungsgründe vor). Bei dieser Art der Scheidung hat der Mann nicht mehr das Recht sie zurückzuholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tasnim Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Es kommt darauf welche Art der Scheidung vollzogen wurde. Es gibt nämlich zwei Arten. Wenn der Mann sich von der Frau trennt, dann spricht er die Scheidung aus, bei der er sie innerhalb von 3 Monaten (bzw. Perioden) wieder zurückholen kann, auch wenn sie nicht einverstanden ist. Das nennt man im Arabischen Talaq raj'i. Und dann gibt es noch Talaq Khulu'i. Diese Scheidung wird vollzogen, wenn die Frau sich von den Mann scheiden lassen will und er damit einverstanden ist (es sei denn es liegen akzeptable Scheidungsgründe vor). Bei dieser Art der Scheidung hat der Mann nicht mehr das Recht sie zurückzuholen. Besmehi ta'ala vielen dank fuer deine Antwort. Aber bei thalagh Khulu'i, kann auch die Frau zurueck gehen, wenn der Mann sie zurueck will. Stimmt es ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karbala2 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Besmehi ta'ala vielen dank fuer deine Antwort. Aber bei thalagh Khulu'i, kann auch die Frau zurueck gehen, wenn der Mann sie zurueck will. Stimmt es ws auch da können beide zurück zueinander aber bei Talagh il Khului müssen die erneut einen Ehevertrag schließen lassen ander als bei Talagh rag3i, da ist es nicht Nötig den Ehevertrag erneut zu schließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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