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Was sind die Bedingungen von Muta?


Shia-Forum

Empfohlene Beiträge

16.05.2004 00:26: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

Salam alaikum!

 

Was sind die Bedingungen von Muta a ? Wann ist es erlaubt und wann ist es verboten?

Muss es immer wieder erneuert werden? Wandelt es sich automatisch in eine unbegrenzte Ehe falls

die Zeit überschritten ist?

 

 

Wa salam alaikum

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17.05.2004 10:38: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

salam liebe schwester,

 

was die verbote einer muta`a angeht, so kenn ich mich ehrlich gesagt nicht gut aus. ich kann mir aber vorstellen, dass ähnliche bedingungen gelten wie bei einer nikkah. ich habe z.b. gelesen, dass eine muta`a dann ungültig ist, wenn die mindestanforderungen an den ehevertrag nicht erfüllt werden (z.b. die höhe der maahr).

 

wo ich mir aber sehr sicher bin, ist die tatsache, dass aus einer muta`a nicht automatisch eine langzeitehe wird, wenn die zeit abgelaufen ist. für den fall, dass die ehe weiterhin bestand haben soll, so muss man neu "verhandeln" (blöder ausdruck, sorry!).

 

khoda hafez

ferusan

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25.01.2005 18:43: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

Wassalam alaikum

 

Das charakteristische ist, daß genau geregelt wird, wie lange sie dauert und was da gemacht werden darf. Ich habe es so erfahren, daß sie nach Ende in Trennung oder in Heirat mündet. Da wir beide einen Zeitraum ausgemacht haben und diese Mut`a in Heirat dieses oder nächstes jahr mündet, kann ich Dir die letzte Frage leider aucgh nicht beantworten

 

Gruß,

Kaarima

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25.04.2005 22:29: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

 

 

samah schrieb:

 

 

4. die frau muss nach der zeitehe 3 monate warten, ehe sie das mit einem anderen mann wiederholt oder sie sich zb richtig verlobt

 

 

Das wurde ja bereits im anderen Thread korrigiert. Außerdem gibt es keine Verlobung im Islam, weder eine richtige noch eine falsche.

 

 

 

 

Fatima

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26.04.2005 13:18: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

Salam,

 

diese Zeremonie ist aqd, und danach ist das Paar rechtmäßig verheiratet. Das deutsche Wort "Verlobung" ist hier etwas irreführend.

 

ws

Fatima

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09.05.2005 14:52: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

Assalamu alaykum

 

die deutsche Verlobung ist ja eigentlich nur ein Heiratsversprechen. Damit ergeben sich noch keine rechtlichen Verpflichtungen. Sollte die Verlobung gelöst werden, so gibt man höchstens auf Verlangen den Verlobungsring zurück und damit hat sich's.

In früheren Zeiten durfte während der Verlobungszeit auch kein körperlicher Kontakt stattfinden, aber in der heutigen sittenlosen Zeit braucht man für so was ja nicht mal mehr eine Verlobung.

 

Die arabische "Verlobung" ist ja eigentlich keine, da schon ein rechlicher Vertrag gemacht wird, der bindend ist und in dem sämtliche Vereinbarungen festgemacht werden und auch die Höhe der Morgengabe.

Rein theoretisch könnte danach schon körperlicher Kontakt stattfinden.

Aber es wird eben noch eine zweite grössere Feier ausgemacht, die dann die eigentliche Hochzeit ist, wonach der Ehemann seine Braut dann heimführt.

Diese Zwischenzeit wird hauptsächlich dafür genutzt, eine Wohnung zu finden und diese einzurichten und sich näher kennenzulernen.

 

Mindestens dürfen sie dann allein in einem Zimmer sitzen um sich in Ruhe zu unterhalten, und die Frau kann ihr KT ausziehen. Oder sie dürfen eben allein mit dem Auto losfahren um z.B. Möbel auszusuchen. Dies wäre ja sonst verboten.

 

Obwohl ich es schon erlebt habe, dass trotz eines gültigen Vertrages die Eltern ihre Töchter nicht allein mit dem Mann gelassen haben. Entweder war ein Elternteil dabei oder eine Schwester.

Da hatten die Eltern wohl wenig Vertrauen in ihre Tochter und ihren zukünftigen Schwiegersohn.

 

Wie würdet ihr das denn machen? Würdet ihr eure Tochter mit eurem Schwiegersohn in spe nebenan im Zimmer alleine lassen? Oder mal allein spazieren gehen lassen oder so?

 

Wasalam

Dalal

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10.05.2005 09:47: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

 

die deutsche Verlobung ist ja eigentlich nur ein Heiratsversprechen. Damit ergeben sich noch keine rechtlichen Verpflichtungen. Sollte die Verlobung gelöst werden, so gibt man höchstens auf Verlangen den Verlobungsring zurück und damit hat sich's.

In früheren Zeiten durfte während der Verlobungszeit auch kein körperlicher Kontakt stattfinden, aber in der heutigen sittenlosen Zeit braucht man für so was ja nicht mal mehr eine Verlobung.

 

Wenns danach geht, "dazu" braucht man heute nicht mal mehr die Heirat, geschweige die Verlobung, und wenn einer der Partner bereits verheiratet ist , ists auch nicht weiter als Hindernis zu betrachten

 

Die arabische "Verlobung" ist ja eigentlich keine, da schon ein rechlicher Vertrag gemacht wird, der bindend ist und in dem sämtliche Vereinbarungen festgemacht werden und auch die Höhe der Morgengabe.Rein theoretisch könnte danach schon körperlicher Kontakt stattfinden.

Aber es wird eben noch eine zweite grössere Feier ausgemacht, die dann die eigentliche Hochzeit ist, wonach der Ehemann seine Braut dann heimführt.

Diese Zwischenzeit wird hauptsächlich dafür genutzt, eine Wohnung zu finden und diese einzurichten und sich näher kennenzulernen.

 

Ich finde aber schon, dass es nicht nötig ist, zwischen der "Verlobung", die im Grunde nur Mut´a ist, und der Hochzeitsfeier ein Jahr und mehr vergeht.

 

 

Wie würdet ihr das denn machen? Würdet ihr eure Tochter mit eurem Schwiegersohn in spe nebenan im Zimmer alleine lassen? Oder mal allein spazieren gehen lassen oder so?

 

Natürlich, wenn sie rechtmäßig verheiratet sind. Warum wird bloß alles so furchtbar kompliziert gemacht?

 

Wasalam

Fatima

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14.05.2005 20:34: RE: Was sind die Bedingugen von Mut a? Zitieren

salamu alleikum

 

Mit der "Verlobung" und der "Heirat" gibt es immer noch große Unterschiede.

 

Es ist halt noch große Tradition, das erst einmal "verlobt" werden muß.

 

Ich komme aus dem Libanon, wo es eigendluich so üblich ist, das man (wenn man Allah achtet ) erst den Vater nach der Tochter fragt. Dan aber wenn man sich kennen lernt, OHNE Berühung) zum Shaich geht und dann "Khutbe" macht. Das ist die Verlobung. Nun darf man sich NIChT berühren, weil es dann Haram wäre. Später macht man dann den Richtigen Trauschein "Kabi Thäb ". Nun darf laut Ehegesetzt die Frau berührt wwerden.

 

Einfach zu sagen, das es eine "Verlobung" nicht gibt, ist nicht in Ortnung.

 

Jedenfalls, sollte jede Frau sich auch an so etwas halten. Denn entweder ist sie eine Gläubige oder nicht. Einfach zum Shaih gehen, Khutbe machen und gleich sich berühren lassen, finde ich nicht ok.

 

salamu aleykum

 

Zuel Fikar

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