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Das Gebet auf Reise!


Khanoomi

Empfohlene Beiträge

#salam##salam##rose#

 

Salam,

 

 

im fiqh Buch eins Gelehrten steht folgendes:

 

If a person reaches a place which was previously his home, but has since abandoned it, he should not offer full prayers there, even if he may not have adopted a new home (watan).

 

 

 

Das Büro des Gelehrten sagte jedoch:

 

Your prayer should be normal as long as you still consider it your homeland

 

 

 

Was ist nun, wenn man an seinen Geburtort und somit auch Ort, wo man aufgewachsen für wenige tage (weniger als 10) zurückehrt, als urlaub halt. Man sieht diesen Ort nicht als Wohnort mehr. Aber man fühlt sich halt heimisch, weil man halt dort aufgewachsen ist.

 

Trifft nun 1 . oder 2. Fatwa zu?

 

Freute mich auf eine schnelle Antwort, Danke

 

Wassalam

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As Salamu 3aleikum,

 

 

 

guckst du hier: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9477

1. Heimat:

Eine Heimat muss einer der folgenden Orte sein:

 

1. Der Ort an dem man aufgewachsen ist.

2. Der Ort an dem man dauerhaft lebt auch wenn nur paar Monate im Jahr

3. Der Ort an dem man so lange lebt, dass man in der Gesellschaft als Mitbürger oder Einheimischer gilt.

 

Diese Orte bleiben Heimate, solange man sich von ihnen nicht abgewendet hat.

Ansonsten denke ich, dass es erst deine Heimat ist, wenn du die Absicht hast, wieder dort zurück zukehren. (So ist es nämlich nach Seyyed Fadlallah)

 

 

wassalam

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  • 2 Wochen später...

#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Die Fatwas besagen das Gleiche. Sie widersprechen sich nicht... wenn man seine Heimat verlassen hat bzw. sich davon abgewandt hat dann betet man dort verkürzt, das sagt Fatwa 1. Fatwa 2 besagt, dass man vollständig beten muss, wenn man die alte Heimat immernoch als Heimat ansieht. Die hervorgehobenen Stellen [1] und [2] sind Gegenteile deswegen gegenteilige Urteile. #salam#

 

Wassalam!

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