Gast ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 18. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2006 ya karim as-salamu aleykum, :schock: :schock: geschwister wisst ihr. ich habe gelesen,dass der freie nicht für den mord an einem sklaven mit dem tod büßen muss :schock: aber dass ist doch nicht gerecht. der islam sagt doch dass alle gleich sind,ausser ihre taten. und deshalb gibt es keinen unterschied zwischen den herr und einen sklaven. aber weshalb muss dann der freie nicht getötet werden wenn er einen sklaven tötet??? ich hoffe dass die sunniten nur so was behaupten. ich hab das in einen sunnitischen buch gelesen. "hadith für schüler-haduth nawawy mit kommentar" was-salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 19. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2006 ya karim as-salamu aleykum, vielen dank für die antwort. ihr seid mir jedesmal eine grosse hilfe. was-salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 19. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2006 ya karim as-salamu aleykum, vielen dank für die antwort. ihr seid mir jedesmal eine grosse hilfe. was-salam Ansar, ich hab nicht geantwortet, weil ich es nicht weiß. Ich entschuldige mich für meine Unwissenheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 19. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2006 ya karim as-salamu aleykum, ooooooh ummi sagen sie das nicht. ich bin das staub unter ihren füssen,sie brauchen sich nicht zu entschuldigen. was-salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Zu Qisas: Gilt die vergeltung für ausnahmslos alle begangenen Straftaten? Wenn jemandem z.B. das Auge mit Säure rausgeätzt wird, muss dem Straftäter das Gleiche widerfahren? Bei Straftaten wie Vergewaltigung kann man ja schwer Vergeltung im Sinne von Qisas ausführen, ohne eine Tat zu begehen, die haram ist. Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 20. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2006 Zu Qisas: Gilt die vergeltung für ausnahmslos alle begangenen Straftaten? Wenn jemandem z.B. das Auge mit Säure rausgeätzt wird, muss dem Straftäter das Gleiche widerfahren? Bei Straftaten wie Vergewaltigung kann man ja schwer Vergeltung im Sinne von Qisas ausführen, ohne eine Tat zu begehen, die haram ist. Va Salam das nicht, aber für Vegewaltigung gibt es entweder die Hadd-Strafe (Peitschenhiebe) oder die Todesstrafe, soweit mir bekannt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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