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Urinieren nach dem Geschlechtsverkehr


Muhsin ibn Batul

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Frage: Nach dem Geschlechtsverkehr sollte der Mann urinieren damit das ganze Ejakulat aus seinem Geschlechtsorgan austreten kann vor dem Ghusl. Ist eine Frau verpflichtet das gleiche zu tun? Und es kommt manchmal vor, dass eine Frau ghusl macht, jedoch das Ejakulat erst mehrere Stunden nach dem Geschlechtsverkehr austritt. Muss sie dann ihren Ghusl wiederholen?

Antwort: Es ist für die Frau nicht verpflichtend Istibraa vor dem Ghusl des Janaba zu vollziehen und die Flüssigkeit (welche von dem Samen ihres Ehemannes stammt), welche aus ihrer Scheide austritt, verpflichtet sie nicht dazu ihren Ghusl zu wiederholen. Außerdem ist es für den Mann nicht verpflichtet Istibraa vor dem Ghusl zu vollziehen, allerdings ist es empfehlenswert, um von den restlichen Samentropfen befreit zu werden (die Harnröhre von dem Samen zu reinigen), da wenn diese Tropfen in der Harnröhre verbleiben und dann nach dem Vollziehen des Ghusl austreten, so sollte er sein Ghusl wiederholen.

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